Schlachthaus an der Billstraße eröffnet!!!

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13124
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Beitrag von am » 14.07.2012, 11:30

Poorboy hat geschrieben:...
Also nix mit „Musterklage“ sondern das Afa erlaubt gnädigerweise jedem Einzelnen, gegen Bescheide den Rechtsweg einzuschlagen. Auch noch kein „Mustervertrag“ sondern die Ansage der „Verkehrsgewerbeaufsicht“, nach rechtskräftigen Bescheid des Afa sich die Konze vorzunehmen.

Hat Marcus natürlich vorausgesehen und André sowieso!!!
...

Der Musterprozess ist keine Erfindung von uns.

Worauf wird denn ein Widerspruch eines einzelnen Unternehmers hinauslaufen?

Nach meiner Einschätzung (nicht Vorhersage) gibt es hierzu bereits konkrete, sagen wir mal Vorstellungen auf beiden Seiten.

Das AFA kann natürlich auch Wert darauf legen, jeden Fall als Einzelentscheidung durchklagen zu lassen, denn Klagen muss ja der Unternehmer, nicht das Amt.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Benutzeravatar
CPL5938
Vielschreiber
Beiträge: 1974
Registriert: 19.08.2009, 02:44
Wohnort: Hamburg

Beitrag von CPL5938 » 14.07.2012, 16:15

André hat geschrieben:Worauf wird denn ein Widerspruch eines einzelnen Unternehmers hinauslaufen?
Auf einen Prozess. Der den Status eines Musterprozesses haben wird. Ob es einem nun gefällt oder nicht. Erst am Ende dieses Weges gibt es Bescheide, die rechtskräftig sind und zwar im Sinne von erlangter Rechtssicherheit, die auch die Behörden noch nicht haben, wie diese selbst zugeben.

Ob Poorboy seine Ekstase bis dahin wird halten können?

Benutzeravatar
SindSieFrei?
Vielschreiber
Beiträge: 4437
Registriert: 12.12.2009, 19:05
Wohnort: Hamburg

Beitrag von SindSieFrei? » 14.07.2012, 17:31

Stoooop. Der Bescheid an sich ist doch schon rechtskräftig! Der Widerspruch dagegen hat lediglich aufschiebende Wirkung. Wird gegen den Widerspruch entschieden (von Seiten AfA), wird vollstreckt. Wird dagegen dann KLAGE eingereicht UND das Gericht läßt die Klage zu(!), dann gibts einen Prozeß. Dem folgt ein Urteil. Das wird möglicherweise ein Referenzurteil ---> Musterprozeß.

Wenn allerdings Werner aber auch die Konzenprüfung WÄHREND des Prozesses "ruhen" läßt, dann begeht er m.E. ein Dienstvergehen, da Bescheid AfA und seine sowieso vorhandene Prüfungspflicht nichts miteinander zu tun haben (2 verschiedene Behörden), oder ??? Nur so scheint mir das logisch. Ein Fall für den Erklärbär, wer das auch immer ist... :roll:
Dura lex, sed lex.

Benutzeravatar
reasoner
Vielschreiber
Beiträge: 6884
Registriert: 25.01.2009, 06:34
Wohnort: Berlin

Beitrag von reasoner » 14.07.2012, 18:28

Ganz so schnell schießen die Preußen nicht. Wenn das AfA eine Anordnung erlässt, steht sicher eine Frist drin, bis zu der die Anordnung umzusetzen ist.

Sofern ein Bußgeld erhoben werden soll, dürfte dies gelten:
http://www.rechtslexikon-online.de/Buss ... cheid.html

Benutzeravatar
SindSieFrei?
Vielschreiber
Beiträge: 4437
Registriert: 12.12.2009, 19:05
Wohnort: Hamburg

Beitrag von SindSieFrei? » 14.07.2012, 18:52

Hab ich doch genauso im ersten Absatz geschrieben, Rea. Tante Anna gab Hellbach und Werner so wieder und von Bußgeld steht da nüscht:
...Es werden weitere Unterlagen angefordert und dann mit ordentlichen Bescheiden reagiert (Bußgelder soll es vorerst aber nicht geben). Es steht dann jedem frei, gegen einen Entscheid rechtlich vorzugehen.
4. Herr Werner gab bekannt, dass in den Fällen, in denen es rechtskräftige Bescheide gibt, die Verkehrsaufsicht auch in konzessionsrechtlicher Hinsicht tätig werden wird...
Dann nimmste noch den Footer von Tante Anna dazu:
"Wir gehen nicht sofort in die Exekution von bestehenden Gesetzen." (Herr Werner, Leiter der Hamburger Verkehrsgewerbeaufsicht, Rechtsamt in der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, bei der Anhörung der Taxengewerbe-Vertreter am 13.7.2012)
... und dann weißte, was ich meinte! Weisste Bescheid?

LG
Dura lex, sed lex.

Benutzeravatar
reasoner
Vielschreiber
Beiträge: 6884
Registriert: 25.01.2009, 06:34
Wohnort: Berlin

Beitrag von reasoner » 14.07.2012, 21:13

Ich weiß nicht, ob wir aneinander vorbei reden. Ich verstehe einen 'Bescheid' als einen Bußgeldbescheid, gegen den Einspruch eingelegt werden kann.

Eine amtliche Anordnung ist etwas Anderes. Wenn ich die nicht beachte, erfolgt ein => Bußgeldbescheid.

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13124
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Beitrag von am » 14.07.2012, 21:50

Ein Bescheid ist nicht an ein Bussgeld gekoppelt. Es ist schlichtweg ein schriftlicher Vewaltungsakt und kann auch eine Anordnung sein. Sagt Wiki
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

E. G. Engel
Vielschreiber
Beiträge: 1863
Registriert: 06.09.2004, 23:11
Wohnort: Hamburg

Beitrag von E. G. Engel » 15.07.2012, 00:02

§ 25 PBefG Abs.2 ( Widerruf der Genehmigung)

2. Die Genehmigungsbehörde kann die Genehmigung widerrufen, wenn der Unternehmer die ihm gesetzlich obliegenden arbeitsrechtlichen, sozialrechtlichen oder die sich aus seinem Unternehmen ergebenden steuerrechtlichen Verpflichtungen wiederholt nicht erfüllt oder in schwerwiegender Weise dagegen verstoßen hat.

Weil’s so schön ist noch einmal.


Die Taxenbehörde kann aus den oben genannten Aufzählungen (arbeitsrechtlich, sozialrechtlich, steuerrechtlich) aus eigener Kompetenz keine Genehmigungen widerrufen. Erst wenn Verstöße gegen diese Sachverhalte von zuständigen Behörden (Zoll, AfA, FA) mit entsprechender Fachkompetenz festgestellt wurden kann die Gehörde im Sinne des § 25 Abs. 2 tätig werden. Darüber gibt es ein entsprechendes Urteil eines OVG das mir aber leider nicht vorliegt.

Die „kann-Vorschrift“ ist allerdings nicht als „kann“ zu verstehen sondern die Taxenbehörde hat ihr Ermessen, das erst einmal im Gesetzestext steht, pflichtgemäß auszuüben. Grundsätzlich gilt immer der Gesetzesvorbehalt. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz dürfte sich für die Taxenbehörde ein unmittelbarer Zwang ergeben die Genehmigung einzuziehen.


Die behördliche Anordnung der AfA erlangt nach Fristablauf Rechtskraft. Der Konzessionsinhaber ist also gehalten, der Anordnung Folge zu leisten oder Widerspruch einzulegen und bei negativem Bescheid Anfechtungsklage nach § 80 VwGO gegen den Bescheid (Anordnung) zu erheben.

Dabei wird das Gericht erst einmal formal überprüfen, ob der Bescheid (Anordnung) rechtmäßig ist. Das dürfte bedeuten, dass Gericht überprüft erst einmal ob der § 3 FPersG als Rechtsgrundlage für die Anordnung des AfA für das Taxengewerbe anwendbar ist. Das wäre dann erst einmal die abstrakte Prüfung unabhängig von dem konkreten Sachverhalt (Unternehmer). An dieser Stelle entscheidet das Gericht ob es direkt zur Hauptsache übergehen will da es die abstrakte Rechtslage für eindeutig hält oder den Fall an eine höhere Instanz verweist. Dieser Vorgang kann auch von der erlassenden Behörde oder auch vom Kläger oder von beiden zusammen im Einvernehmen beantragt werden. Letztendlich entscheidet aber der Richter. Es dürfte auch möglich sein dass sich die durch die behördliche Anordnung Beschwerten sich zu einer Klagegemeinschaft zusammen finden und so dem Begehren einer Musterfallentscheidung zusätzliches Gewicht verleihen. Wie formaljuristisch solch eine Klagegemeinschaft zusammen kommen kann entzieht sich derzeit meiner Kenntnis, es ist aber möglich.

Im Gegensatz zu Andre sehe ich aber die anordnende Behörde, das AfA, auf der sicheren Seite und das Angebot nicht als Zeichen von Schwäche oder Rechtsunsicherheit sondern eben als dass was es ist, als Angebot. Die Gefahr für die Kläger liegt, wie es das AfA auch schon formuliert hat, darin, das eine Musterfallentscheidung den Komplex so umfassend aufarbeitet und die Grenzen so eng zieht so dass im Anschluss mögliche Ermessensspielräume (bestimmte Zulagen etc. als Leistungsanreize) so gut wie überhaupt nicht mehr vorhanden sind

Es ist nicht zu erwarten, dass eine Behörde wie das Hamburger AfA (und 14 andere) sich auf ein Glücksspiel, sich von einem Gericht der Inkompetenz überführen lassen, einlässt und solch eine Welle lostritt.

Gerade die Tatsache dass das AfA einen Musterprozess „angeboten“ hat spricht für die Rechtssicherheit der anordnenden Behörde. Dasselbe dürfte auch in diesem speziellen Fall für die Hamburger Taxenbehörde gelten, denn auch diese hat sich eindeutig vorfestgelegt Das macht die Hamburger Taxenbehörde schon aus bekannten Gründen nicht aus Jux und Dollerei, sondern allenfalls weil sie nicht anders kann ohne ihr Gesicht zu verlieren.

In diesem Sinne. Viel Spaß beim Klagen.



Zitat Poorboy:

„Klage gegen die „Verkehrsgewerbeaufsicht“ wenn die Konze ohne neue Erkenntnisse eingezogen wird, ist nun zwecklos. Darum auch der nette Satz, sie kalkuliere den neuen Tarif auf Prozentlohn, weil das der „Ist-Zustand“ sei. Dass der gesetzeswidrig ist, ist ja eine brandneue Erkenntnis des Afa!!!“

So neu ist die Erkenntnis ja nun auch wieder nicht. Mittlerweile hat sich die Hamburger Taxenbehörde ja auch auf einen „nicht sittenwidrigen Lohn (Lohnwucher)“ in Höhe der unternehmereigenen Angaben bei der BG festgelegt (7,xx €/Std. ?). Damit ist der Ist-Zustand neu gegeben oder sie setzt auf sittenwidrige Löhne und massive Verstöße gegen die Arbeitszeitgesetze auf. Sie kann auch nicht in einem Atemzug das AfA unterstützen und entsprechende Aussagen treffen und auf der anderen Seite „sittenwidrig“ kalkulieren. Die Taxenbehörde hat sich in ihrer Rechtsauffassung festgelegt und unterliegt damit automatisch einer Selbstbindung.

Für die Taxenbehörde stellt sich allerdings folgendes Problem. Die „fälschungsverdächtige Bilanz“ namens Musterkalkulation ergibt zu Ende gerechnet Einsatzstunden die wiederum multipliziert mit dem nicht „sittenwidrigen Lohn“ zu Werten führen würde die im Ergebnis massive Tariferhöhungen oder aber eine Begrenzung des Angebotes mittels § 13 Abs. 4 PBefG nach sich ziehen würde. Es geht für die Taxenbehörde darum weiterhin zu verschleiern, und erst recht vor dem AfA zu verbergen, dass der Hamburger Taxenmarkt nicht funktionsfähig im Sinne des § 13 Abs. 4 PBefG ist, sondern allenfalls funktionsfähig unter der Prämisse das Hamburger Taxenunternehmer die Funktionsfähigkeit mittels Gesetzesumgehungen herstellen.

Diese Problematik ist strukturell und von der Hamburger Taxenbehörde hergestellt (Umgehung des bürgerschaftlichen Auftrages aus 2002) und verteidigt.


Es gibt hier gewerbeseitig zwei massive Versäumnisse.

a. Wenn schon die Taxenbehörde die MK nicht an die neue Lage anpasst, dann wäre es für die maßgeblichen Gewerbevertreter schon eine Pflicht gewesen dies zu tun. Schon um, wie es jetzt passiert ist, sich den Schneid nicht abkaufen zu lassen.

b. Das AfA sollte gewerbeseitig voll über die bestehende strukturelle Problematik aufgeklärt sein. Und zwar nicht nur von der Taxenbehörde welche jetzt die „bösen Unternehmer“ in die Pflicht nehmen will, sondern gewerbeseitig. Dazu ist es allerdings notwendig, und sinnvoll, die Entkoppelung zwischen Tarif und Gesamtsituation aufzubrechen.

Denn eines ist klar, unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen kann das Gewerbe seine betriebswirtschaftlichen Kosten nicht gesetzeslegal auffangen. Und ein Gewinn soll, muss, ja auch noch übrigbleiben.


An dieser Stelle möchte ich auf den Vergleich von Poorboy mit der „Weide“eingehen, Zitat:

„Für „Öko-Freaks“, bei Überweidung muss eine Herde durch Abschuss dezimiert werden. Der ausführende Jäger nimmt in der Regel das, was ihm als erstes vor die Flinte läuft und klärt keine persönlichen Schicksale ab.“

Das AfA liefert also der Taxenbehörde die Munition für den Abschuss während sie gleichzeitig durch Umgehung des § 13 Abs. 4 PBefG dafür sorgt dass die Weide immer gut gefüllt ist und neuen Zulauf erhält.

Ein Abschuss nach dem Zufallsprinzip bei gleichzeitig gewollter Überweidung durch die gleiche Behörde ist Behördenwillkür per Exzellenz

Es stellt sich die Frage, wie lange das AfA dies überhaupt durchhält. Es läuft alles darauf hinaus dass das Gewerbe sich anpasst und Scheinarbeitsverträge die Regel werden so dass die Aktenlage stimmt. So ähnlich wie es mit der „Steuer- und Abgabenehrlichkeit“, siehe kreative Lohnabrechnungsgestaltung , seit Einführung der „Plausibilitätsprüfungen“ geschieht. Die ersten „Arbeitsverträge“ werden Taxifahrern schon zur Unterschrift vorgelegt. Dabei reiben sich die Taxifahrer die Augen über den Stundenlohn, die Einsatzzeiten und den Umsatz welchen sie dafür einfahren sollen. Das eine kriegen sie nicht und das andere erreichen sie nicht.


Zitat Andre:

„Ein Bescheid ist nicht an ein Bussgeld gekoppelt. Es ist schlichtweg ein schriftlicher Vewaltungsakt und kann auch eine Anordnung sein. Sagt Wiki“

Und ich dachte alle wüssten Bescheid, Verwaltungsanordnung versus Anordnung, nur ich nicht.

Ein Bußgeldbescheid ist grob gesehen die Quittung für geschehenes Handeln in der Vergangenheit. Eine (behördliche) Anordnung ist grob gesehen eine Anweisung für ein verlangtes Handeln in der Zukunft.

Beides sind Verwaltungsakte gegen die Rechtsmittel eingelegt werden können. So dürfte ein Schuh draus werden.

Außer der Drohung des § 25 PBefG könnten von seiten des AfA im Weiteren bei nichtbefolgung immer noch Bußgelder oder auch Zwangsgelder verhängt werden.


Engel

PS. @ Poorboy. Ich bin nicht verbittert. Warum sollte ich? Verbittert sind Menschen die Dankbarkeit, Erfolg oder etwas Ähnliches erwarten. Ich bin Realist, ich weiß womit und mit wem ich es zu tun habe. Was bei Dir als Verbitterung ankommt ist meist nur eine Art Verärgerung.

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 15.07.2012, 02:10

Zitat Engel
An dieser Stelle entscheidet das Gericht ob es direkt zur Hauptsache übergehen will da es die abstrakte Rechtslage für eindeutig hält
oder den Fall an eine höhere Instanz verweist. Dieser Vorgang kann auch von der erlassenden Behörde oder auch vom Kläger oder
von beiden zusammen im Einvernehmen beantragt werden.
....oder der Angestellte klagt auf Sittenwidrigkeit einer bestimmten Entlohnungsart.
"Lustigerweise" fällt mir in diesem Zusammenhang ein, das der beliebte und verbreitete Kilometerpfennig eigentlich einen
Anachronismus zum FPerG darstellt. Er soll ja nicht zur Verkehrsicherheit anhalten, sondern ist eine Art negative "Belohnung"
fürs Kilometerschinden.
Das Gegenstück zur FperG-Vorschrift "....auch nicht in Form von Prämien oder Zuschlägen für diese Fahrstrecken...."
Die ersten „Arbeitsverträge“ werden Taxifahrern schon zur Unterschrift vorgelegt. Dabei reiben sich die Taxifahrer die Augen
über den Stundenlohn, die Einsatzzeiten und den Umsatz welchen sie dafür einfahren sollen. Das eine kriegen sie nicht
und das andere erreichen sie nicht.
Hab ich doch immer gepredigt.... :cry:

Poorboy
Vielschreiber
Beiträge: 5147
Registriert: 21.01.2005, 06:23

Beitrag von Poorboy » 15.07.2012, 04:04

André hat geschrieben:
Der Musterprozess ist keine Erfindung von uns.
Natürlich nicht, das war die Schippe Sand in Eure Augen, um Zeit zu gewinnen, die "Verantwortung" behördlicherseits zu teilen und damit loszuwerden.

Und hat funktioniert.

Eiine Klage auf das Recht, keine Gesetze einhalten zu müssen!!!

Viel Spaß

Poorboy

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13124
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Beitrag von am » 15.07.2012, 05:07

In wessen Augen?

Wohl eher in Deinen, denn Dein Schlachtfest fällt offensichtlich aus.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 15.07.2012, 12:53

"Wir gehen nicht sofort in die Exekution von bestehenden Gesetzen."

Haben wir das Vorgehen des AfA/resp. der Verkehrsaufsicht ohne Bußgelder auszukommen dem Wunsche des HTV zu verdanken?

HTV Webseite Bericht v. 20 Januar
"Einwände von verschiedenen Diskussions-Teilnehmern, die die Praktikabilität einer Festlohn-Regelung für Taxifahrer in Frage stellten,
erteilte Herr Hellbach eine klare Abfuhr: Als Überwachungsbehörde diskutiere sie mit Betroffenen nicht über Gesetze.


Aus Gründen der Praktikabilität und der Gleichbehandlung kann sich der HTV eine Stichdatums-Regelung vorstellen.
Bis zu diesem Zeitpunkt sollen "Verkehrsgewerbeaufsicht" und "Amt für Arbeitsschutz" gemeinsam mit den Taxengewerbe-Verbänden
und anderen in Frage kommenden Institutionen (z.B. Berufsgenossenschaft, Gewerkschaft ver.di etc.) eine
Aufklärungsoffensive im hiesigen Taxengewerbe durchführen. In der Zeit bis zu dem Stichdatum sollte bei erkannten Verstößen gegen
die genannten Gesetze regelhaft Nachbesserungen mit ausreichender Fristsetzung eingefordert und ansonsten ohne Buß- oder sonstige
Strafgelder agiert werden. Bei groben und umfangreichen Verstößen sollte allerdings auch schon vor dem Stichdatum vor Bußgelder und/
oder konzessionsrechtlichen Konsequenzen nicht zurückgeschreckt werden. Als Stichdatum schlagen wir den 1.10.2012 vor. Ab diesem
Stichdatum sollte anlassunabhängig top-down geprüft werden, also von den großen Mehrwagenbetrieben zu den kleineren und zum
Schluss die Einwagen-Unternehmer mit angestellten Fahrern."


Mit der Aufklärungsarbeit im Gewerbe scheint es noch nicht so weit her zu sein.
Noch bis vor kurzem befragte ich Kollegen auf der Strasse ob und was sie von den aktuellen Vorgängen wüssten
(schon mal von Fahrpersonalgesetz und Akkordlohnverbot gehört hätten, etc.):
Die wenigsten wussten auch nur annähernd wovon ich sprach.

Benutzeravatar
am
Moderator
Beiträge: 13124
Registriert: 18.03.2005, 17:29
Wohnort: Hansestadt Lübeck
Kontaktdaten:

Beitrag von am » 15.07.2012, 13:30

Schmidt hat geschrieben:...
Mit der Aufklärungsarbeit im Gewerbe scheint es noch nicht so weit her zu sein.
Noch bis vor kurzem befragte ich Kollegen auf der Strasse ob und was sie von den aktuellen Vorgängen wüssten
(schon mal von Fahrpersonalgesetz und Akkordlohnverbot gehört hätten, etc.):
Die wenigsten wussten auch nur annähernd wovon ich sprach.

Ist hier nicht anders. Im Hinblick auf die Einführung bargeldloser Zahlung bangen zwar alle um ihr Trinkgeld, dass es in wenigen Jahren aber kaum noch angestellte Fahrer geben könnte, versetzt sie in ahnungsloses, wie schweigendes Staunen.


Ein uns alle hier am Ende, dass wir trotz so gegenteiliger Auffassungen, zu den zwei Prozent (?) der Kutscher gehören, die letztendlich schlichtweg am Gewerbe und dessen Entwicklung interessiert sind?
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Benutzeravatar
SindSieFrei?
Vielschreiber
Beiträge: 4437
Registriert: 12.12.2009, 19:05
Wohnort: Hamburg

Beitrag von SindSieFrei? » 15.07.2012, 17:23

André hat geschrieben: Ein uns alle hier am Ende, dass wir trotz so gegenteiliger Auffassungen, zu den zwei Prozent (?) der Kutscher gehören, die letztendlich schlichtweg am Gewerbe und dessen Entwicklung interessiert sind?
Ja! Die anderen 98% sind zu dämlich und zu egoistisch, sich in ihrer Freizeit mit sowas zu beschäftigen! 2% mehr werden kommen, wenn es durchgreifende strukturelle Änderungen gibt und sie Hilfe suchen. Der Rest bleibt da, wo er ist: Auf dem Fahrersitz mit Blick auf den Stern. Solange sie den sehen, ist ihre Welt in Ordnung.
Dura lex, sed lex.

Poorboy
Vielschreiber
Beiträge: 5147
Registriert: 21.01.2005, 06:23

Beitrag von Poorboy » 16.07.2012, 02:26

André hat geschrieben:In wessen Augen?

Wohl eher in Deinen, denn Dein Schlachtfest fällt offensichtlich aus.
Wenn Du diesen Satz aus dem Bericht von Clemens:

4. Herr Werner gab bekannt, dass in den Fällen, in denen es rechtskräftige Bescheide gibt, die Verkehrsaufsicht auch in konzessionsrechtlicher Hinsicht tätig werden wird.

so verstehst, dass es in diesem Falle die Erlaubnis für zehn weitere Wagen ganz ohne Antrag gibt, dann schon.

Poorboy

Benutzeravatar
CPL5938
Vielschreiber
Beiträge: 1974
Registriert: 19.08.2009, 02:44
Wohnort: Hamburg

Beitrag von CPL5938 » 16.07.2012, 14:46

SindSieFrei? hat geschrieben:Auf dem Fahrersitz mit Blick auf den Stern. Solange sie den sehen, ist ihre Welt in Ordnung.
ROTFL!

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 16.07.2012, 18:10

ne, CPL5938, über den Satz freuste Dich, wa? :P

Benutzeravatar
CPL5938
Vielschreiber
Beiträge: 1974
Registriert: 19.08.2009, 02:44
Wohnort: Hamburg

Beitrag von CPL5938 » 16.07.2012, 19:42

Im Effekt der Freude verstehe ich den wenigstens!

Benutzeravatar
SindSieFrei?
Vielschreiber
Beiträge: 4437
Registriert: 12.12.2009, 19:05
Wohnort: Hamburg

Beitrag von SindSieFrei? » 16.07.2012, 19:50

CPL5938 hat geschrieben:Im Effekt der Freude verstehe ich den wenigstens!
:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Dura lex, sed lex.

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 19.07.2012, 17:09

Drucksache 20/4446
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode

_____________________________________________________________
Bericht des Eingabenausschusses v. 10.07.2012
Nr. der Eingabe: 691/11
Gegenstand: Umsatzabhängige Entlohnung im Taxengewerbe
Anliegen, zu dem der Ausschuss empfiehlt, es dem Senat als „Stoff für künftige Prüfung“ zu überweisen:

Begründung:

Der Senat sollte prüfen, durch welche geeigneten Maßnahmen er auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben,
insbesondere des Fahrpersonalgesetzes, hinwirken kann

______________________________________________________________

Nun denn Freunde, ich denke dass es jedenfalls nicht schaden kann, wenn der Senat ins Hausaufgabenbuch geschrieben
bekommt, sich der sozialen Problematik im Taxigewerbe anzunehmen. Dies umso mehr vor dem Hintergrund der aktuellen
Geschehnisse und Diskussionen und Anstrengungen um das Thema.
Das passt doch zeitlich wie die Faust aufs Auge.

Antworten