Schlachthaus an der Billstraße eröffnet!!!

Poorboy
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Schlachthaus an der Billstraße eröffnet!!!

Beitrag von Poorboy » 08.06.2012, 04:36

Das Schlachthaus an der Billstraße (Sitz des Hamburger AfA) eröffnet nun also zum 30.Juni dieses Jahres. Wer als MWU nicht mitmachen will, also die geforderten Arbeitsverträge plus Liste der Arbeitnehmer nicht einreicht, dem wird Besuch samt Hausschlachtung angekündigt.

Begeisterter Jubel hier, entsetztes Schweigen dort. Was allen, einschließlich mir, undenkbar war, ist nun Tatsache. Die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland gelten für alle – sogar für Taxiunternehmer und Taxifahrer!!

Wie konnte diese Situation überhaupt entstehen??

Jeder Hauptschüler sollte wissen, dass die Regelarbeitszeit täglich 8 und wöchentlich 48 Stunden nicht übersteigen darf, jeder Arbeitnehmer auf etwa 4 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr und sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Anspruch hat. Dann gibt es gesetzliche Feiertage. Wer an diesen arbeiten muss, hat Anspruch auf einen Ersatztag – natürlich bezahlt. Und wer ständig am Sonntag arbeitet, muss pro Jahr 15 bezahlte Sonntage frei bekommen.

Alle diese Bestimmungen wurden im großstädtischen Taxigewerbe komplett missachtet. Vielwagen-Unternehmer mit Bauerschläue – für einen bin ich als Lohnkutscher gefahren – haben diese Rechte zumindest ihren deutschen Fahrern mit höherem Bildungsniveau eingeräumt, an den fast analphabetischen Migranten ließ sich genug verdienen.

Dass eine rein umsatzabhängige Entlohnung eh sittenwidrig und damit nichtig ist, zumal Taxifahren nicht einmal akkordfähig ist, muss da nun wirklich keinen mehr interessieren.

Und weil wir uns schon mal im gesetzlosen Raum befinden, wird noch einer draufgelegt. Unfallschäden hat der Fahrer zu bezahlen – ohne Quittung – Steuern sind so schon teuer, und wer mangels Fahrgästen eine Schicht nach 8 Stunden abbricht (gesetzlich korrekt) zahlt dem Unternehmer € 50,- Strafe – ohne Quittung – wegen der Steuer!!

Die Missachtung dieser Gesetze, das wissen wir von charakterlich so hochstehenden Persönlichkeiten wie den Forumsmitgliedern Marcus, Iviza oder Oldstrolch, geschah nie und nimmer aus persönlichem Gewinnstreben sondern nur um Arbeitsplätze zu schaffen und die Bedienfähigkeit zu gewährleisten. Und wenn das legal nicht möglich ist, muss man es eben aus Gründen des sozialen Engagements illegal tun. Marcus, oldstrolch und Iviza gehören sicher in eine Reihe mit Mutter Theresa. Mutter Iviza hat ganz bestimmt versehentlich € 60.000,- Eintritt für zwei Taxen beim geschlossenen Club Hansa-Funk bezahlt, der in Peaks gar nicht alle Omas mit Rollator bedienen kann. Außerdem hat kaum jemand alle Gesetze gebrochen, die meisten nur ganz viele. Solche Fehler können bei sozial engagierten Menschen schon mal passieren.

Nun kommt in dieses wundervolle System der sozialen Wärme der gefühlskalte Schmidt und findet den § 3 des Fahrpersonalgesetzes.

Und dann ruft der auch noch das AfA auf den Plan, eine Behörde, die üblicherweise im Bau-, Gastronomie- und Hotelgewerbe, ausgestattet mit polizeilichen Befugnissen gnadenlos aufräumt. Nur dem Gesetz verpflichtet, sich um das soziale Engagement der drei Persönlichkeiten keinen Deut schert.

Diese Böslinge sind auch noch hinterhältig. Nachdem sie bei der „Diskussionsrunde“, wie Iviza und wohl auch der geniale Schütte meinen, Ende Januar die restlos kompromitierte „Verkehrsgewerbeaufsicht“ abgebügelt hat ( Wir diskutieren als Aufsichtsbehörde nicht mit Betroffenen über Gesetze), bereitete sie das B*** satte vier Monate vor. Dürfte auch Ivizas geniale Tipps (Ich mach mit meinen Fahrern eine Betriebsvereinbarung), fast noch besser (Vier Schichten zu 12 Stunden sind 48 Stunden pro Woche!!!) hier gelesen haben.

Die verschickte Prüfanordnung betrifft zwar nur den § 3 des Fahrpersonalgesetzes, nur liegt denen dann nach Sichtung der "Arbeitsverträge", nach Juristenmeinung tatsächlich nur "Uberlassungsverträge",offen, dass auch in Sachen Arbeitszeit und Lohnfortzahlung sowie Feiertagsregelung kein Gesetz beachtet wurde. Das werden die vom AfA nicht übersehen, dürfen sie gar nicht. Für „heavy petting“ mit dem Hansa-Funk sind sie im Gegensatz zur „Verkehrsgewerbeaufsicht“ auch nicht bekannt.



Das Argument „Das habe ich nicht gewusst“, dürfte kaum helfen. Denn die Hells Angels haben bestimmt auch nicht gewusst, dass Schutzgelderpressung verboten ist, und haben bestimmt mal gehört, dass es, wo auch immer, eine andere „Rechtsauffassung“ gibt.

Dummerweise ist nun bei drei Wagen und neun Fahrern ein Bußgeld von € 70.000,- fällig.

Bei 30 Wagen (davon sieben Hansa) entsprechend mehr.

Ist eine geschätzte Gewinnabschöpfung des illegalen Anteils von 70 %. Bei Missachtung aller Gesetze bleibt dem sozial engagierten Unternehmer noch immer 30 %.

War also ein gutes Geschäft.

Aber nur möglich mit Unterstützung der „Verkehrsgewerbeaufsicht“. Die muss gewusst haben, dass sie Genehmigungen für Betriebe erteilt, die aus „sozialen Engagement“ kaum ein „Arbeitnehmerschutzgesetz“ beachten.

Wer mag da für das Controlling zuständig sein???

Ich grüble!!!

Poorboy

eichi
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Beitrag von eichi » 08.06.2012, 11:58

Poorboy, du weißt mehr?
Dummerweise ist nun bei drei Wagen und neun Fahrern ein Bußgeld von € 70.000,- fällig.
Ist der Bußgeldbescheid bereits ergangen oder meinst du lediglich die geschilderte "Strafandrohung"?
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

Marcus
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Beitrag von Marcus » 08.06.2012, 12:31

poolboys märchenstunde sollte man durch nichtkommentierung in der forumsecke vertrocknen lassen.

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oldstrolch
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Beitrag von oldstrolch » 08.06.2012, 12:41

lieber poorboy!hast du sie hauptschule überhaupt geschafft oder bist du professor?du fantasierst dir sachen zusammen....nirgends hat ein markus,iveca oder strolch dafür plädiert das man länger arbeiten MUSS.länger arbeiten kann man.ich wüsste auch nicht wie ich einen angestellten zwingen könnte länger zu arbeiten.weiterhin habe ich nirgends gelesen das von den von dir erwähnten usern kein kranken oder urlaubsgeld gezahlt wird oder unfall und schichtabbruchsgeld kassiert wird.sollte ich das irgendwo geschrieben haben berichtige mich bitte mit einem zitat!ich denke mal das markus oder iveca genau so denken.dein persönlicher wahn mit hansataxi interessiert mich schon überhaupt nicht.das einzige das du mir vorwerfen kannst ist das ich als unternehmer rechnen kann.im gegensatz zum haupschulprofessor poorboy.ich habe immer nur gesagt das ein mindestlohn in der höhe die DIR vorschwebt nicht machbar ist.dazu steh ich heute noch.ach und deine ausländerfeindliche parole mit den analphabeten mit migrationshintergrund die ist erklärungswürdig. :D
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet


komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse :D


hier klickenzum poppen:D

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 08.06.2012, 12:59

Ich weiss von einem Betrieb aus dem süddeutschen Raum (Bayern) mit 3 Wagen, der für knapp 10 Jahre rückwirkend fast 50.000 €uro nachzahlen durfte.
Das nur mal damit so ein paar evtl. mitlesende Taxiunternehmer wissen wo die Meßlatte liegt.

Hier mal für Interessierte die 3 relevanten Hamburger Adressen für Beschwerden. Die Staatsanwaltschaft ausgenommen.



Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Leitung: Rainer Hellbach
Billstraße 80
20539 Hamburg
Telefon: 040 / 428 37 - 31 03
E-Mail: Rainer.Hellbach@bgv.hamburg.de

Sozialer Arbeitsschutz
Ministerial- und Rechtsangelegenheiten
Tel.: 040 428 37 3949
Fax: 040 428 37 3370
mail: ursula.hoefer@bgv.hamburg.de
------------------------------------------------
Hauptzollamt
20457 Hamburg
Koreastraße 4
Telefon: +49 40 42620-1110
Fax: +49 40 42620-1290
poststelle@fks-hh.bfinv.de
------------------------------------------------
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und
Umwelt-Gewerberecht und Marktwesen
Sachsenstraße 12
20097 Hamburg
E-Mail: schwarzarbeitsbekaempfung@hamburg-mitte.hamburg.de


Danke Poorboy, das Du zur Abwechslung mal die Rolle des Prügelknaben übernimmst Hehehehe :twisted:
Hast die Sache schön auf den Punkt gebracht.

Die Ungenauigkeit der Zuordnung der Verdächtigen der Unbotmäßigkeiten musst Du Dir aber schon anlasten lassen. Wenngleich diese als Verteidiger des etablierten System auch nicht grade eine glückliche Figur abgeben.

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Beitrag von Poorboy » 08.06.2012, 13:22

eichi hat geschrieben: Ist der Bußgeldbescheid bereits ergangen oder meinst du lediglich die geschilderte "Strafandrohung"?
Noch läuft die Frist zur Vorlage der Verträge, die wohl alle nicht rechtskonform sind. Verstöße über den § 3 hinaus werden dann offensichtlich.
Also Arbeitszeit, Lohnfortzahlung etc pp.

Erstverstoß (1 Vertrag) kostet € 2.500,- bei weiteren geht es rauf bis zu € 7.500,- pro Fall.

Zweck der Horrorsummen ist es nur, sicherzustellen, dass der Verstoß mehr Geld kostet als die Einhaltung der Gesetze.

Nun ist also Feuer am Dachstuhl.

AfA hat vier Monate vorbereitet und räumt nun auf. Priorität haben wohl "Schwergewichte" und bekannte "schlimme Finger".

Aber wahrscheinlich kommen die Betroffenen nun mit der Idee "Musterprozeß" auch gegen Arbeitszeit- und Lohnfortzahlungsgesetze.

Will sagen, § 3 war der Anstoß, wer aber alle Arbeitsverträge vorliegen hat und die AN als Zeugen befragt, sieht auch alle anderen Rechtsverstöße.

Das AfA kann da schlecht sagen: "Schwamm drüber!"
Das Amt muss von Amts wegen handeln.

Mir fällt bei der Gesamtlage kein "Krisenmanagement" für die Unternehmer mehr ein.

Nur ist mir die Verantwortlichkeit für den ganzen Schlamassel nicht so richtig festgestellt.

Poorboy

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 08.06.2012, 18:43

Und jetzt kommt ein hübsches Beispiel.....

wie das mit dem Unternehmer, für den ich im März/April letzten Jahres gefahren bin; Der mir beim Einstellungsgespräch anbot,
ich könne mir aussuchen, ob ich für 3 % weniger vom Umsatz, dann Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle haben will, oder umgekehrt.
Ich habe das schon öfters von anderen gehört.
Nun, es kam erst gar nicht zu dieser obskuren Abrechnungsmethode.
Allerdings auf meine Nachfrage, wie sich der Fall das er einträte, eigentlich auf der Lohnabrechnung darstellen lässt,
bekam ich auch keine gescheite Antwort.

Aber ich bin mir sicher, das es mir einer der hier anwesenden Taxi-Unternehmer erklären kann, mir kleinem Dummerchen. :roll:

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SindSieFrei?
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Beitrag von SindSieFrei? » 08.06.2012, 20:16

Schmidt hat geschrieben:... ob ich für 3 % weniger vom Umsatz, dann Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle haben will, oder umgekehrt.
Ich habe das schon öfters von anderen gehört. ...
Stimmt, ich auch. Besonders von "Unternehmern" die ihre Mitarbeiter mittels handgeschriebenen Zetteln an hochfrequenten Posten suchen. Ruf die mal an. Sensationell, was du da alles angeboten bekommst...
Allerdings ist der Kontrollmechanismus erst dann greifend, wenn die Kontrollierenden diese Dinge kennen, was nicht der Fall ist!

So, nun mutiere ich wieder zum 3 wöchigen Fußballfan...Das reicht dann wieder für 2 Jahre. :wink:

LG
Dura lex, sed lex.

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 08.06.2012, 20:30

Ja, weil eines wenigstens ist sicher: Das Runde muß ins Eckige!

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Beitrag von Poorboy » 11.06.2012, 03:51

Schmidt hat geschrieben:Ja, weil eines wenigstens ist sicher: Das Runde muß ins Eckige!
Nee, das Kriminelle muss ins Vergitterte:


Die Beispiele von Schmidt und SSF bringen in der Sache weiter.

Als ich 2003 mit der Schulung für meinen Taxischein begann, erklärte der joviale Chef recht schnell, dass die wirtschaftliche Situation des Gewerbes die Einhaltung der gesetzlichen Mindeststandards leider nicht zuließe, so gerne man das auch wolle.

Ich war bass erstaunt, denn in der sozialen Marktwirtschaft ist ein Betrieb, der nicht genug Einnahmen hat, um seine gesetzlich vorgeschriebenen Ausgaben zu decken, pleite. Das waren die mir bekannten Regeln und Gesetze.

Da gleicher Betrieb, der leider viel zu ertragsschwach war, um seine riesige Zahl von Angestellten für mittlere zweistellige Zahl an Taxen den Gesetzen entsprechend zu entlohnen, drei Monate später von der zuständigen Aufsichtsbehörde an der Stadthausbrücke drei weitere Wagen bewilligt bekam, musste man wohl davon ausgehen, dass der Behörde keine Erkenntnisse in diese Richtung vorlagen.

Da verkündete jemand ganz offen, dass sein Betrieb (er nannte natürlich das Gewerbe) zu ertragsschwach sei, um Beschäftigungsverhältnisse rechtskonform zu gestalten und bekam fast gleichzeitig von der zuständigen Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur dann wohl noch ertragsschwächeren Betriebserweiterung.

Versucht mal die Gewerbesteuer nicht zu bezahlen mit dem Argument, der Markt gäbe es nicht her!!!

Wer zwischen den Zeilen lesen kann, dem sollte aufgefallen sein, dass Schmidt zu den amtlichen Stellen, denen er oben die Rechtsaufsicht zutraut, eben nicht die Behörde an der Stadthausbrücke gezählt hat, sondern einen dezenten Hinweis auf die Staatsanwaltschaft gibt. Ein Schelm…

Wie dem auch sei, wahrscheinlichen hatten Unternehmer und Verkehrsgewerbeaufsicht nur ihr soziales Engagement im Blick und wollten selbstlos neun weitere Arbeitsplätze zu € 3,- netto die Stunde und 72 Stunden Wochenarbeitszeit unter Verzicht auf jede Lohnfortzahlung schaffen.
.

Für das seltsame Wirken der „Verkehrsgewerbeaufsicht“ bekam ich ein paar Jahre später bei einer Taxifahrt eine Erklärung.

Ein alter Mann ließ sich von der City nach Sasel fahren und befragte mich intensiv nach dem Taxigewerbe. Ein Ex-Senator, der in seiner Amtszeit für das Gewerbe zuständig war. Seine Unkenntnis erklärte er ganz offen (sinngemäß): „Niemand liest die Vorlagen der Taxibehörde, die werden abgezeichnet und in den Postausgangskorb geworfen, viel zu unwichtig der Mist!!“

Mit dem AfA haben wir glücklicherweise einen Mitspieler anderen Kalibers im Spiel. Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass diese Behörde sich als Finanzierer, Vertriebler und Marketing-Experte der Firma Tesymex angeboten hätte. Auch Beratungsangebote für notorische Gesetzesbrecher sind aus der Billstraße nicht bekannt.

Zur Klarstellung: Es gibt keine Gesetzesänderung, die das Gewerbe vor neue Anforderungen stellt. Fahrpersonal-, Lohnfortzahlungs- und Arbeitszeitgesetz sind seit Urzeiten in Kraft und wurden nie beachtet!! Ein Beratungsangebot der „Verkehrsgewerbeaufsicht“ bei dieser Sachlage verhöhnt den Rechtsstaat und ist nur dadurch zu erklären, dass diese Behörde (siehe oben mein Gespräch mit dem Ex-Senator) nie beaufsichtigt wurde. Für diese Beratung sind Strafverteidiger zuständig aber keine Aufsichtsbehörde!!

Ein erstes positives Ergebnis des Wirkens des AfAs kann ich hier schon vermelden. Aus dem Gewerbe fließen nun dem Staat erhöhte Einnahmen zu.

Das Folgende ist kein Witz!!! Da spricht mich am Posten ein mir unbekannter Fahrer an. Er vermutet, ich sei Poorboy, weil er im Forum Infos über meinen Wagen samt Werbung gelesen hat (Danke Marcus, Iviza und Admins!!!), was ich bestreite.

Sein Chef hat reagiert. Lohnfortzahlung im Urlaub gibt es nun – auf dem Papier!! Da auf den virtuellen Lohn, der nun als Ausgabe in den Büchern steht, reale Sozialabgaben zu leisten sind, muss der Fahrer diese dem Chef bezahlen!!!! Großartig. Der Mann hat im Urlaub kein Einkommen, zahlt aber für dieses Nichteinkommen Steuern und Sozialabgaben!!

Auch dieser Betrieb, Unternehmer ist ein Iraner, ist genehmigt von der Tesymex-Marketingabteilung an der Stadthausbrücke!!!!

Dass mein Informant, dadurch nachdenklich geworden, bei seiner Krankenkasse erfuhr, dass der für ihn gezahlte Krankenkassen-Beitrag etwa € 20,- pro Monat niedriger ist als der auf seiner Lohnabrechnung ausgewiesene, ist da nur eine Petitesse. Weiterer Beratungsbedarf aber nicht durch die „Verkehrsgewerbeaufsicht“!!!

Und dann ist da noch die Sache mit der Kartenzahlung. Bekanntlich beträgt die Gebühr 4 % des Zahlungsbetrages. Nach Abschluss der Lohnabrechnung muss der Fahrer davon die Hälfte, also nominal 2 % bar auf den Tisch des Hauses legen. Einmal tritt er damit 50 % seines steuerfreien Trinkgeldes für diese Fahrten an den Unternehmer ab, dazu bekommt er natürlich keine Quittung.

Unternehmer kann in der Steuererklärung unter der Rubrik „Kosten des Zahlungsverkehrs“ dieses Geld als Ausgaben geltend machen, obwohl er nur die Hälfte als Kosten hatte, plus die Hälfte des Trinkgeldes seiner Fahrer für diese Fahrten. Iviza, bist Du auf diese Nummer auch schon gekommen???? Als „Musterprozess-Phantast“ wohl eher nicht!!!

Hier sehe ich weiteren „Beratungsbedarf“, allerdings nicht durch die „Verkehrsgewerbeaufsicht“, die sind mit dem Verkauf von Tesymex und Key-Nachrüstungssystemen ohne gesetzliche Grundlage mehr als ausgelastet. Sind ja auch nur Menschen!!!

Diese „Beratung“ könnte die Steuerfahndung übernehmen. Sitzt im Finanzamt Am Tierpark. Genaue Daten liefert hoffentlich Schmidt.

Poorboy

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 11.06.2012, 17:43

Unfassbar, aber nicht wirklich überraschend was es alles gibt.

Anschrift
Finanzamt Hamburg-Am Tierpark
Hugh-Greene-Weg 6
22529 Hamburg
Telefon: 040 42828-0 (Telefonischer HamburgService)
Telefax: 040 42811-4800
E-Mail: FAHamburgAmTierpark@finanzamt.hamburg.de

telefonisch in der Zeit von
Montag, Mittwoch und Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8.00 - 15.00 Uhr


http://www.hamburg.de/amtierpark-start/ ... rpark.html

Jochen Lembke

Beitrag von Jochen Lembke » 11.06.2012, 18:53

Das Runde muß ins Eckige!
Nee, das Kriminelle muss ins Vergitterte:

Szenenapplaus! :lol:

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Beitrag von SindSieFrei? » 11.06.2012, 19:30

Jochen Lembke hat geschrieben:
Das Runde muß ins Eckige!
Nee, das Kriminelle muss ins Vergitterte:

Szenenapplaus! :lol:
In der Tat. Von Poorboy sensationell formuliert, wie der ganze Beitrag.......

...:LIKE:...
Dura lex, sed lex.

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 11.06.2012, 21:01

In der Tat, der war gut!!! :lol: :lol:

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Beitrag von SindSieFrei? » 18.06.2012, 22:59

Als wichtige Information sei noch nachgereicht der Begriff der "Festsetzungsverjährung", die im Falle einer bewußten Abgabenverkürzung steuerrechtlich greift und die Fristen einer Verfolgungsmöglichkeit seitens der Behörden definiert:

Quelle Wikipedia:

http://de.wikipedia.org/wiki/Festsetzun ... C3%A4hrung

LG
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Beitrag von Poorboy » 19.06.2012, 04:01

Aber SindSieFrei, wen willst Du denn jetzt bange machen??

Brauchte heute eine neue Drucker-Patrone, als ich mit dem Taxi vorfuhr, winkte der Verkäufer gleich ab: „Keine Patronen mehr da, alles von den Taxifahrern aufgekauft!“

Würde mich nicht wundern, wenn die Tesymex-Vertriebsabteilung an der Stadthausbrücke die angekündigten „Musterverträge“ nach den Gesetzen fertig hat. Bleiben den MWUs noch zehn Tage, die neuen Formulare für alle Ausgebeuteten auszufüllen, rückzudatieren und dann termingerecht im Schlachthaus an der Billstraße vorzulegen.

Probleme wird nun haben, wer in der Vergangenheit den einen oder anderen nicht gänzlich ungebildeten Fahrer verärgert hat. Die könnten dann den echten Vertrag zur Billstraße schicken, um alte Rechnungen zu begleichen.

Je größer der Betrieb, umso größer dieses Risiko.

Wer also den Angestellten immer das Gefühl gegeben hat, sie würden nicht rechtswidrig ausgebeutet, also die Idioten-Nummer „Wir sitzen alle in einem Boot“, hat dank des Coachings der „Verkehrsgewerbeaufsicht“ nichts zu befürchten.

Schmidt ist mit seinem genialen Vorstoß einfach zur falschen Zeit gekommen, also zu spät.

Wenn jetzt das Gewerbe auf rechtskonform umgestellt würde, hieße das, dass etwa 1000 Taxen stillgelegt werden. Die müssen dann aber auch kein Tesymex-System mehr kaufen, obwohl aus Steuergeldern finanziert. Damit fällt der Business-Plan von Tesymex in sich zusammen.

Besonders blöd, wenn Tesymex in der Gewissheit, dass der „Vertrieb an der Stadthausbrücke“ seinen Job macht, der Bürgerschaft etwa 5 Mio abnimmt (merken die eh nicht, wenn die Milliarden mit Elbphilharmonie und Krankenhaus-Verkäufen raushauen), diese 1000 überflüssigen Geräte schon bestellt hat. Verkauf ist ja garantiert!!!

Das ganze Geschäft im Eimer wegen des blöden Schmidts!!!

Nach dem „Coaching“ der Übeltäter durch die „Verkehrsgewerbeaufsicht“, also Bereitstellung von „Musterverträgen“ (ohne gesetzlichen Auftrag!!!!!!) braucht es nun ein paar Bauernopfer, um auch das AfA ruhig zu stellen.

Könnte ein paar „Massen-Wagen-Unternehmer“ und das ein oder andere „Großmaul“ in Schwierigkeiten bringen. Das sind dann halt die Bauernopfer.

So funktioniert Politik.

Poorboy

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 19.06.2012, 18:45

Interessantes Szenario, Poorboy!

Nur: welcher Zeitpunkt denn der falsche, wäre richtiger gewesen als der neuliche?
Gäbe es überhaupt einen besseren und welche Vorraussetzungen hätte der gehabt?
Meinst Du, als das Gewerbe noch ein bißchen krimineller und ungeordneter war, als es das heute ist?

Dann wäre dieser Vorstoß noch viel absurder erschienen, zumal zu Zeiten als der Rubel noch leichter und mehr sprudelte als heute.
Auch für angestellte Fahrer.

Nicht nur wohlgesonnene Fahrer können mit neuen gefakten Arbeitsverträgen übers Ohr gehauen werden, auch so mancher,
der gar nicht die rechtliche Tragweite beim unterschreiben eines neuen Arbeitsvertrages zu ermessen imstande ist.
Cheffe sagt "Jung, wir müssen das jetzt so machen, die Taxenbehörde verlangt das, sonst kann ich dich nicht weiter beschäftigen" -
"Jo, Cheffe, wenn Du das sagst"

Es gibt nebenbei noch einen neuen Mitspieler, dem auch nicht unbedingt an fixen Arbeitslöhnen gelegen sein dürfte: MT und Consorten!
Erklärung hier: http://www.mycrazytaxis.com/taxiforum/i ... #post25713

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Beitrag von SindSieFrei? » 19.06.2012, 20:08

Schmidt hat geschrieben:...
...Cheffe sagt "Jung, wir müssen das jetzt so machen, die Taxenbehörde verlangt das, sonst kann ich dich nicht weiter beschäftigen" -
"Jo, Cheffe, wenn Du das sagst"...
Richtig beobachtet, Schmiddel, nur die Schlußfolgerung ist zu lammfromm!
Das AfA ist nicht blöd, auch wenn es vielleicht den Anschein hat, weil sie schier nichts an Informationen preisgeben, wie du drüben richtig schreibst und wir somit dem Gedanken verfallen könnten, sie täten nichts! Wenn die Steuerfahndung z.B. jemanden verdächtigt und ermittelt, dann machen die das unbemerkt bis sie bei jemand mit einer Dutzendschaft vor der Tür stehen und das Büro leerräumen. So machen das Behörden mit polizeiähnlichen Befugnissen.

Wem an festen Arbeitslöhnen gelegen sein könnte, müßte, wollte, oder nicht, ist auch in diesem Moment vollkommen uninteressant. Der legale Spielraum zwischen reiner Illegalität und Fixlohn umfaßt ganze Fussballfelder. Im Moment sind die Jungs bei der Illegalität, also am Aufräumen, das "Kriminelle muss ins Vergitterte", besser kann man es nicht ausdrücken. Und kein Forum oder keinem Menschen dieser Welt geht ein Sachstand etwas an! Stell dir nur mal vor, EIN Taxifahrer wüßte was. Monate an Arbeit wären in Sekunden für den Mülleimer gemacht worden. Ist aber nur meine persönliche Meinung dazu...

LG
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Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 19.06.2012, 23:45

Nein nein, SSF, ich kann das durchaus nachvollziehen.
Nur "man" ärgert sich doch so im Unklaren gelassen und könnte sich zu der Massnahme gezwungen sehen doch lieber gleich eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu machen. Denn bei denen weiss man sicher das sie ermitteln müssen und bekommt zumindest Nachricht darüber.
Natürlich auch nicht über Einzelheiten - das ist klar.

Bei den anderen Behörden weiss man es eben nicht .....

Poorboy
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Beitrag von Poorboy » 21.06.2012, 03:06

Noch läuft die Abgabefrist.

Ermittlungsstände werden nie mitgeteilt.

Sei sicher, sie ermitteln.

Zwei MWUs mit zusammen etwa 20 Wagen sind tot!!! Nur wissen die noch nichts davon.

Dürften mehr sein, selber weiß ich nur von den zwei Fällen.

Poorboy

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