Frage was ist richrig betreffs Lohnfortzahlung Urlaub ?
Fall 1 : Fahrer beantragt seinen Jahresurlaub und der Undertaker sagt:
" o.K. du bekommst deinen Lohn,aber du gibst mir die Arbeitnehmeranteile für die Sozialversicherung.
Fall 2 : "o.K. Du bekommst deinen Nettolohn ausbezahlt".
In beiden Fällen fehlt dem Fahrer das monatliche Trinkgeld.
Ich vermute, die in Anspruchnahme von Lohnfortzahlung bei Krankheit
und im Urlaub ist im Taxengewerbe auf einem bundesweiten Tieftsstand.
Vom reinen Nettolohn kann kaum einer über die Runden kommen.
Vom Nettolohn minus AN Anteile keiner !
Geht mir als EWU kaum anders.
Trotzdem sollten die Arbeitnehmerrechte in der Prüfung für den
Personenbeförderungsschein nebenher abgefragt werden.
so long
roter stern
Und nebenher - wenn ein MWU mit zehn Wagen sich Schichtausfallgeld
bezahlen läßt, ist das ne Menge steuerfreies Geld.
Fünf bis zehn Schichten ergibt 500 bis 1000€.
Schwarz nebenbei.
Da wird manchem Peter Hartz 4 Empfänger richtig warm um den Bauch.
Behörden am Rande des Nervenzusammenbruchs!!
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Kleine Stellungnahme zum letzten Beitrag:
1. Über grundlegende Fragen der Sozialabgabenzahlung etc. bedarf es keiner Diskussion, diese ist durch Gesetze geregelt.
2. Daraus ist selbstverständlich abzuleiten, dass für Zeiten bezahlten Urlaubs natürlich auch der Arbeitnehmeranteil zu den Sozialversicherungen vom Arbeitnehmer gezahlt werden muss. Ebenso wie der Arbeitgeberanteil vom Arbeitgeber erbracht werden muss! Wer Fragen dazu hat, wende sich an die für die Eintreibung dieser Gelder zuständigen Institutionen, nämlich die Krankenkassen.
3. Mit dem Trinkgeld des Arbeitnehmers und einem Ausfall desselben während des bezahlten Urlaubs hat der Arbeitgeber, in diesem Falle Taxiunternehmer, definitiv nichts zu tun und zu schaffen. Für den Arbeitnehmer handelt es sich um ein steuer- und sozialabgabenfreies Zubrot, für den Unternehmer um eine der Einkommenssteuerpflicht unterliegende Einnahme. Wer nicht auf Trinkgeld verzichten mag, nehme keinen Urlaub.
4. Über die gesetzliche und moralische Verpflichtung zur Lohnfortzahlung in irgendeiner Form überhaupt noch zu diskutieren ist nicht einmal mehr in der Taxibranche angemessen. Kein weiterer Kommentar!
5. Schichtausfallgeld von angestellten Fahrern zu kassieren entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage. Wer dies zahlen soll, sollte schnellstmöglich die zuständigen Behörden (Finanzamt und Taxenaufsicht) informieren, damit diesem Treiben ein Ende bereitet wird und entsprechend mit Betriebsprüfungen oder Prüfung des Entzugs der Konzession(en) gehandelt werden kann. Selbstverständlich müssen Einnahmen über Abkassieren der Fahrer dem Finanzamt zwecks Versteuerung angezeigt werden.
6. Aus vielen Gesprächen mit Unternehmern, dies mal am Rande, weiß ich, dass der Versuch, Fahrer, die häufig blau machen, Schichten nicht antreten etc. zu disziplinieren, über solch eine Zahlung an die Kandare zu nehmen, als letzter Versuch fungiert, auch Arbeitgeberrechte durchzusetzen (auch die gibt es).
1. Über grundlegende Fragen der Sozialabgabenzahlung etc. bedarf es keiner Diskussion, diese ist durch Gesetze geregelt.
2. Daraus ist selbstverständlich abzuleiten, dass für Zeiten bezahlten Urlaubs natürlich auch der Arbeitnehmeranteil zu den Sozialversicherungen vom Arbeitnehmer gezahlt werden muss. Ebenso wie der Arbeitgeberanteil vom Arbeitgeber erbracht werden muss! Wer Fragen dazu hat, wende sich an die für die Eintreibung dieser Gelder zuständigen Institutionen, nämlich die Krankenkassen.
3. Mit dem Trinkgeld des Arbeitnehmers und einem Ausfall desselben während des bezahlten Urlaubs hat der Arbeitgeber, in diesem Falle Taxiunternehmer, definitiv nichts zu tun und zu schaffen. Für den Arbeitnehmer handelt es sich um ein steuer- und sozialabgabenfreies Zubrot, für den Unternehmer um eine der Einkommenssteuerpflicht unterliegende Einnahme. Wer nicht auf Trinkgeld verzichten mag, nehme keinen Urlaub.
4. Über die gesetzliche und moralische Verpflichtung zur Lohnfortzahlung in irgendeiner Form überhaupt noch zu diskutieren ist nicht einmal mehr in der Taxibranche angemessen. Kein weiterer Kommentar!
5. Schichtausfallgeld von angestellten Fahrern zu kassieren entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage. Wer dies zahlen soll, sollte schnellstmöglich die zuständigen Behörden (Finanzamt und Taxenaufsicht) informieren, damit diesem Treiben ein Ende bereitet wird und entsprechend mit Betriebsprüfungen oder Prüfung des Entzugs der Konzession(en) gehandelt werden kann. Selbstverständlich müssen Einnahmen über Abkassieren der Fahrer dem Finanzamt zwecks Versteuerung angezeigt werden.
6. Aus vielen Gesprächen mit Unternehmern, dies mal am Rande, weiß ich, dass der Versuch, Fahrer, die häufig blau machen, Schichten nicht antreten etc. zu disziplinieren, über solch eine Zahlung an die Kandare zu nehmen, als letzter Versuch fungiert, auch Arbeitgeberrechte durchzusetzen (auch die gibt es).
- Otto126
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Ich nehme nicht meine Kollegen so wahr, sondern die meisten Unternehmer...und die tun alles, um sich dessen "würdig" zu erweisen.Fritz Freigabe hat geschrieben:Leute, die ihre Kollegen generell als kriminelle Subjekte wahrnehmen und sie auch permanent als solche bezeichnen, halte ich für eines der größten Probleme des Gewerbes.Otto126 hat geschrieben: Stimmt, so nehme ich sie hier überwiegend auch wahr.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"
"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."
Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
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