Behörden am Rande des Nervenzusammenbruchs!!

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Poorboy
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Behörden am Rande des Nervenzusammenbruchs!!

Beitrag von Poorboy » 25.05.2012, 04:28

Das Taxi-Magazin schreibt zur Kontrolle am Flughafen:

"Überrascht waren die Mitarbeiter der BWVI über das Ausmaß der Unkenntnis von Einzelunternehmern über die geänderten steuerlichen Auszeichnungspflichten. Trotz Behördenschreibens aus dem Herbst 2011 hätte die Mehrheit der kontrollierten Alleinunternehmer nicht gewußt, dass sie Schichtzettel führen müssen. Demgegenüber erklärten Behördenmitarbeiter bei Prüfungen gegenüber Taxenunternehmern ohne Angestellte: "Dann brauche ich ja nach Schichtzetteln nicht zu fragen, weil Sie ja nicht verpflichtet sind, solche zu führen." Ritter kündigte an, dass es "weitere Kontrollen in dieser Konstellation mit Polizei und Zoll geben wird."

Eine solche Pflicht für EWUs gibt es nicht!!!!!!! Ich bin überrascht über die Unkenntnis der meisten Mitarbeiter der BWVI!!! Recherche-Hinweis an das Taxi-Magazin:

Ein Erlass der Finanzbehörde braucht eine Rechtsgrundlage, also ein Gesetz!!! Das ominöse Schreiben der Finanzbehörde enthält einen kapitalen Fehler des Autors. Wenn der zu blöd ist, juristisch korrekt zu schreiben, entsteht aus seiner Unfähigkeit keine neue Rechtslage!!

Rechtsgrundlage ist das Gesetz zu Registrierkassen, die auslesbar sind. Analog Taxameter mit Key-System. Da die auszulesenden und übertragenen Daten nicht vollständig und schon gar nicht manipulationssicher sind, müssen zusätzlich Schichtzettel geführt werden! Auch von EWUs – sofern sie ein solches System im Wagen haben!!!! Diese Einschränkung hat der Autor im BFM glatt übersehen. Kein Wunder bei dem Geschwurbel. Wer so ein Gerät nicht im Taxi hat, braucht auch keine Schichtzettel – als EWU – zu führen!!!

Wiederholung aus dem Taxi-Magazin:

"Demgegenüber erklärten Behördenmitarbeiter bei Prüfungen gegenüber Taxenunternehmern ohne Angestellte: "Dann brauche ich ja nach Schichtzetteln nicht zu fragen, weil Sie ja nicht verpflichtet sind, solche zu führen."

Diese Mitarbeiter wollen gerne ihre Pension bekommen. Denn auch rechtswidrige Dienstanweisungen von Rittern oder Knappen schützen sie nicht vor Strafverfolgung wegen Rechtsbeugung und Nötigung, wenn sie Nummern wie mit C.L. oder RaimundHH durchziehen.

Das Gesetz schreibt zum Stichtag 1.1.2017 Taxameter einer noch nicht existenten Generation vor. Eine Nachrüstung key-fähiger Systeme zur irgend einem Stichtag ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wer gegenteiliges meint, benenne bitte konkret Gesetz und Absatz!!!

Kaum vorstellbar, dass Ritter und Knappen, den Blödfug, des BMF-Juristen-Seppels nicht erkannt haben. Dafür reicht ein mieses Abitur. Vielleicht aber doch, denn gleiche Behörde schießt ja mit der Konfetti-Kanone Konzen an „gewohnheitskriminelle“ MWUs raus, die absolut jedes Arbeitnehmerschutzgesetz missachten.

Auch wenn die Mehrheit der hiesigen Taxifahrer und Unternehmer ihre kulturellen Wurzeln in „Tyrannistan“ haben und jede Anweisung eines Beys befolgen, noch haben wir hier zumindest die Reste eines Rechtsstaats.

Da halte ich es mit Karl V: „Zeigt mir Adams Testament!!“

Poorboy

Wattwurm
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Beitrag von Wattwurm » 25.05.2012, 06:13

Hansa-Aktuell: Hat ein Taxiunternehmer als Alleinfahrer Schichtzettel zu führen?

Verkehrsgewerbeaufsicht: Der Alleinfahrer kann Schichtzettel führen, muss es aber nicht. Dies ist nur dann erforderlich, wenn zumindest ein Fahrer beschäftigt wird. Dann hat aber auch der Unternehmer neben dem beschäftigten Fahrer immer Schichtzettel zu führen, wenn er selbst eine Taxe fährt.

Quelle: Interview Hansa-Aktuell mit der Verkehrsgewerbeaufsicht

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Beitrag von Wattwurm » 25.05.2012, 06:39

Vorlage von Schichtzetteln bei der Genehmigungsbehörde BSU

Bei allen Erneuerungs- und Erweiterungsanträgen von Unternehmen, die zumindest einen Fahrer neben dem in der Regel selbst fahrenden Unternehmer beschäftigen, sind Schichtzettel vorzulegen. Für Einwagenunternehmer, die keine Fahrer beschäftigen, gilt grundsätzlich auch die Einzelaufzeichnungspflicht. Werden die Fahrdaten bei diesen Unternehmern anhand von Schichtzetteln aufgezeichnet, sind diese Unterlagen als Einzelaufzeichnungen - wie oben beschrieben - auch aufzubewahren und vorzulegen. Führen die Einwagenunternehmer ohne beschäftigte Fahrer jedoch keine Schichtzettel reicht es in diesen Fällen aus, wenn die Einnahmen als Tagessumme in einem Kassenbericht täglich festgehalten werden.

Einnahmenermittlung durch Kassenberichte (Kassenbücher)

Für Einwagenunternehmer, die keine Fahrer beschäftigen, gilt grundsätzlich auch die Einzelaufzeichnungspflicht. Werden die Fahrdaten bei diesen Unternehmern anhand von Schichtzetteln aufgezeichnet, sind diese Unterlagen als Einzelaufzeichnungen - wie oben beschrieben - auch aufzubewahren und vorzulegen. Führen die Einwagenunternehmer ohne beschäftigte Fahrer jedoch keine Schichtzettel reicht es in diesen Fällen aus, wenn die Einnahmen als Tagessumme in einem Kassenbericht täglich festgehalten werden.

-Schreiben von 20.März 2008 Unterzeichner Dirk Ritter BSU-


Wir werden von den Hamburger Taxenunternehmen nunmehr auch in den Genehmigungsver-fahren und Betriebsprüfungen grundsätzlich die Vorlage der von ihnen zu führenden Schichtzettel (von Unternehmen, die Fahrer beschäftigen) oder Kassenbücher (von Einwagenunternehmen ohne beschäftigen Fahrer) verlangen.

-Schreiben vom 22.Jan. 2008 Unterzeichner Dirk Ritter BSU-

Quelle:Schreiben der BSU

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Beitrag von Wattwurm » 25.05.2012, 06:41

Somit sind alle Zweifel ausgeräumt und wir können das Thema "Alleinfahrer und Schichtzettel" endlich ad acta legen! Ich sehe keinen Informationsbedarf mehr, alles ist gesagt worden! Die Karawane zieht weiter...

Bitte jetzt keine Wenns, Abers, und es könnte sein, vielleicht aber nicht und möglicherweise doch....! Sonst werde ich noch wahnsinnig mit Euch! Ihr könnte ja eine ganze Herde Elefanten in wilde Stampede versetzen!

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Störtebeker
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Beitrag von Störtebeker » 25.05.2012, 12:11

Moin moin

Danke Watti!!


Gruß Klaus
Vitalienbruder
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Beitrag von E. G. Engel » 25.05.2012, 13:08

Zitat poorboy:

„Diese Mitarbeiter wollen gerne ihre Pension bekommen. Denn auch rechtswidrige Dienstanweisungen von Rittern oder Knappen schützen sie nicht vor Strafverfolgung wegen Rechtsbeugung und Nötigung, wenn sie Nummern wie mit C.L. oder RaimundHH durchziehen.“

C.L. und RaimundHH sind nicht die Einzigen. In dem Moment wo ein Junktim zwischen Konzessionsverlängerung und Teilnahme bei Tesymex hergestellt wird, auch schon bezogen auf die Dauer bis zum Bescheid, handelt es sich eindeutig um Nötigung. Die Behörde hat das Recht die Daten des Unternehmers anzuzweifeln, aber solange diese Zweifel nicht vom FA (BG, SV etc.), und nur von diesen, überprüft und bestätigt werden, kann die Behörde die Konzession nicht verweigern. Sie ist dazu schlichtweg nach PBefG nicht ermächtigt, gibt auch ein Urteil darüber.


Andernfalls handelt es sich um Amtsanmaßung, Ermessensüberschreitung, Willkür usw. usw.. Dabei scheint es sich mittlerweile um Regelfälle zu handeln. Auch verkürzte Bewilligungen auf „Bewährung“ (2 Jahre) stellen genaugenommen eine Kompetenzüberschreitung dar. 5 Jahre und bei Bedarf eine Betriebsprüfung auslösen. Sonst nichts.


Mir persönlich ist es peinlich und unangenehm dass ich hier die Positionen von potentiellen Ganoven vertreten muss nur weil die Behörde so eine sch*** baut. (Kein Bezug zu obigen Personen).




Der Joke:

Die Hansa Funktaxi e.G. strickt zusammen mit fms an einem eigenen „Tesymex“-Server. Die Hansa Funktaxi e.G. scheint damit auch schon bei der Behörde vorstellig geworden zu sein. Siehe Hansa aktuell bei Napp:

http://www.mycrazytaxis.com/taxiforum/i ... #post24871

rechts unten.


Prinzipiell hat die Hansa Funktaxi e.G. das Recht dazu. Unwidersprochen.


Aber sortieren wir diesen Vorgang ein:

Ca. 70% der L&K Panelteilnehmer (ca. 100 Taxen und ca. 50 Unternehmer) kommen aus dem Dunstkreis der Hansa Funktaxi e.G., egal ob Graupentaxen, 311er, Taxi HH usw.

Damit haben HFT-Teilnehmer, seiner Zeit organisiert über TuHH (Kruse und Lohse) die fragwürdige Datenbasis von L&K dominiert.

Derzeit werden alle, auch HFT-Teilnehmer, an diesen Daten gemessen (für HFT-Teilnehmer zu niedrig), taxenbehördlich und FA-technisch.

Nun drückt die Taxenbehörde Unternehmer, vor allem Einzelunternehmer und Graupen in Tesymex hinein. Auch um für die Zukunft Daten zu bekommen. Das ist Pflicht für die Erstattung der Kosten.

Ich kann mir ohne weiteres vorstellen dass derzeit HFT-Unternehmer davon „befreit“ sind, bzw. nicht teilnehmen weil ihre Daten mit den fragwürdigen Gutachterdaten übereinstimmen, es also aus Behördensicht „keine Notwendigkeit“ gibt.



Wie es aussieht, wird es in Zukunft eine Zweiteilung geben.

Die „Doofen“ liefern Daten auf tatsächlichem und niedrigem Niveau an Tesymex die zu allgemeinverbindlichen Daten erklärt werden, also den Maßstab für Konzessionsverlängerungen und Betriebsprüfungen bilden. Auch für HFT-Unternehmer.

Die Cleveren, das sind der Dunstkreis der HFT, auch Bergedorfer, Alstertaler usw., speichern ihre Daten ohne Zugriff der Taxenbehörde auf ihrem eigenen Rechner. Solange die Cleveren Daten entsprechend den Tesymex-Server-Daten angeben, ist der fms-Rechner sicher. Es bedürfte eines konkreten Verdachtes damit FA etc. darauf zugreifen könnten und das auch nur im Einzelfall.

Wir haben nun den Fall dass Unternehmer aus dem Dunstkreis der HFT die Daten für L&K geliefert haben mit denen die Behörde jetzt und in Zukunft versucht das Gewerbe aufzumischen. Wobei diese Daten für die HFT-Unternehmer „unverschämt günstig“ ausgefallen sind.

Jetzt, wo es ernst wird, klinken sich die HFT-Unternehmer aus und basteln mit Zustimmung der Taxenbehörde (ist zu erwarten) an Ihrem eigenen Server. Ein Schelm wer sich Böses dabei denkt. Alles natürlich nur wegen der Kosten.



Fazit.

Mit den derzeitigen Bestrebungen wird festgeschrieben dass sich die „Cleveren“ hinter den „Doofen“ verstecken können. Die Taxenbehörde mittendrin. Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. In die Datenlage (Querschnitte, nicht personenbezogen) aus den Tesymex-Daten muss Transparenz rein, und die Daten von dem fms-Server will ich auch sehen.

Ansonsten: Palermo, Palermo, Palermo.


Und zum Schluss.

Zitat Poorboy:

„Auch wenn die Mehrheit der hiesigen Taxifahrer und Unternehmer ihre kulturellen Wurzeln in „Tyrannistan“ haben und jede Anweisung eines Beys befolgen, noch haben wir hier zumindest die Reste eines Rechtsstaats.“

Das sehe ich genauso. Wenn wir die Integration in die westliche Gesellschaft zu Recht verlangen, dann sind wir Ihnen dass umgekehrt auch schuldig.




Eberhard


PS.

Fehlt noch ein Fazit zur Überschrift. Die Behörde verliert nicht die "Nerven". Die kommen nur mit ihren eigenen Verstrickungen, angefangen von dem Pseodogutachten bis heute, nicht mehr zurecht.

Wattwurm
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Beitrag von Wattwurm » 25.05.2012, 13:35

Dirk Ritter, BSU:

Führen die Einwagenunternehmer ohne beschäftigte Fahrer jedoch keine Schichtzettel reicht es in diesen Fällen aus, wenn die Einnahmen als Tagessumme in einem Kassenbericht täglich festgehalten werden.

Quelle: Schreiben BSU

Und nun möchte ich nie wieder lesen müssen, das Alleinfahrer die keine Schichtzettel führen Kriminelle sind!

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Beitrag von Poorboy » 25.05.2012, 15:10

Wattwurm, du nervst. Deine zitierten Schreiben sind aus 2008 und durch Schreiben aus 2010 und 2011 aufgehoben!!

Korrektur: das mit Adam war Franz und nicht Karl.

Poorboy

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Anna Chronismus
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Beitrag von Anna Chronismus » 25.05.2012, 15:51

E. G. Engel hat geschrieben:Die Cleveren, das sind der Dunstkreis der HFT, auch Bergedorfer, Alstertaler usw., speichern ihre Daten ohne Zugriff der Taxenbehörde auf ihrem eigenen Rechner.
Wie kommst Du auf die Idee, die "Taxenbehörde" (gemeint ist wohl die Verkehrsgewerbeaufsicht) hätte einen Zugriff auf den Tesymex-Server und die dortigen Unternehmer-Daten?

Da bedürfte es eines Gerichtsbeschlusses oder einer Aktivität von Steuer- oder anderen Fahndern - und auf diesem Weg wären auch Daten auf einem "FMS-Server" für staatliche Stellen erreichbar.

EDIT:
Poorboy hat geschrieben:Wattwurm, du nervst. Deine zitierten Schreiben sind aus 2008 und durch Schreiben aus 2010 und 2011 aufgehoben!!
Danke!

E. G. Engel
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Beitrag von E. G. Engel » 25.05.2012, 16:29

@ Chronisch kranke Anna

Hast Du ein Leseproblem? Entwickelst Du Dich zum Behördenschl........ weil es sonst keine Interview's mehr gibt für Dich? Lösen wir wieder die Sätze aus ihrem Kontext, mein Neunmalkluger? Hat sich Lohse bei Dir ausgeweint? Willst Du vielleicht sogar ein Hansi werden? Oder möchtest Du auch in Zukunft nur zum Kaffee eingeladen werden.

Menschen mit "falschen" Positionen sind möglicherweise zum Streiten da. Menschen mit keinen Positionen zum Erbrechen. Mir ist schlecht.

Mensch Junge, löst Euren Verband auf. Am Besten geht der Rest auch noch aus dem HTV raus, dann sind noch Clemens, Eichi und Tetzlaff unter sich.

Dat wird nix mit Dir. Langsam wirst Du zur Lachnummer.

Eberhard

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Beitrag von Wattwurm » 25.05.2012, 16:31

Poorboy hat geschrieben:Wattwurm, du nervst. Deine zitierten Schreiben sind aus 2008 und durch Schreiben aus 2010 und 2011 aufgehoben!
Okay dann bitte den Gegenbeweis antreten mit den entsprechenden Quellenangaben! Einfach nur sagen Du nervst, damit lasse ich mich nicht abspeisen! Ich werde solange weiternerven bis der Gegenbeweis angetreten ist oder der Admin mich sperrt! Hosen runter, wenn ich bitten darf! Das kann Jörn Napp auch ganz großartig irgendwelche Behauptungen in die Welt setzen ohne den Beweis dafür anzutreten!

Ich möchte darauf hinweisen, das ich meine Konzession am 13.07. 2011 ohne Probleme verlängert bekommen habe und keine Schichtzettel vorlegen mußte! Meine Kassenbuchführung wurde nicht beanstandet! Auf der Jahresmitgliederversammlung 2010 meines Landesverbandes T&M hat ein Betriebsprüfer ein recht ausführliches Referat gehalten bei diesem Referat war ich zugegen, und dieser Betriebsprüfer hat noch einmal ohne wenn und aber ausdrücklich bestätigt das von alleinfahrenden Unternehmern keine Schichtzettel geführt werden müssen! Andre kann das bestätigen!

Was ist denn das hier für ein Schrott, wenn jedes Verwaltungsgericht, jede untere Verkehrsbehörde, jedes Provinzfinanzamt das nach eigenem Gutdünken handhabt? Was hat das denn noch mit Rechtssicherheit zu tun? Da blickt doch kein Schwein mehr durch, was Sache ist.... :twisted:

ImmerMitDerRuhe
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Beitrag von ImmerMitDerRuhe » 25.05.2012, 16:56

Okay,

Aber was ist denn hiermit:
Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften – Übergangsfrist bis zum 31.12.2016

Erfüllt ein Gerät bauartbedingt nicht alle verlangten Aufzeichnungen oder kann es diese nicht vollständig erstellen, führt das nicht zwingend zu Gewinn- und Umsatzzuschätzungen des Finanzamts. Sie können das Gerät bis längstens 31.12.2016 weiter in Betrieb nehmen, müssen aber durch Zusatzspeicherungen gewährleisten, dass die Vorgaben anderweitig erfüllt werden. Das heißt der Nutzer muss technisch mögliche Softwareanpassungen und/oder Speichererweiterungen nutzen, um die gesetzlichen Anforderungen erfüllen zu können.
Also technisch "anpassen" oder "aufrüsten" müßte man doch danach nun doch schon........ Ob Key-system oder was immer...
Oder nicht ?

ImdR

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Beitrag von Anna Chronismus » 25.05.2012, 16:57

E. G. Engel hat geschrieben:Hast Du ein Leseproblem?
Eben nicht, deshalb bin ich ja über Deine grob falsche, implizierte Behauptung gestolpert, für die Du offensichtlich auch keine Belege hast. Und nein: Deine üblichen Hansa-Behörden-Krause-Verschwörungs-Annahmen stehen bei mir nicht auf einer Stufe mit gesicherten Fakten.
E. G. Engel hat geschrieben:Lösen wir wieder die Sätze aus ihrem Kontext, mein Neunmalkluger?
Dein Satz war von mir komplett zitiert worden, ohne Auslassung, selbst die von Dir verwendete Fettschrift zur Hervorhebung habe ich unverändert übernommen. Wenn Dein Satz nicht stimmt, bin nicht ich dafür verantwortlich.
E. G. Engel hat geschrieben:Mir ist schlecht.
Kleine Empfehlung: Löse bitte Deine Verdauungs- und sonstigen Probleme in der Keramikabteilung und nicht im Forum.
E. G. Engel hat geschrieben:Langsam wirst Du zur Lachnummer.
Da spricht der Experte.

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Beitrag von Anna Chronismus » 25.05.2012, 17:06

Wattwurm hat geschrieben:Okay dann bitte den Gegenbeweis antreten mit den entsprechenden Quellenangaben!
Stand im TAXI-MAGAZIN.DE: "Trotz Behördenschreibens aus dem Herbst 2011 ..." Die Hamburger Unternehmer haben das alle bekommen.

Im Übrigen ist die Ableitung von Poorboy wohl zutreffend. Er hebt darauf ab, dass es auch Taxameter gibt, die keine Schnittstelle z.B. für das Speichern von detailierten Umsatzdaten etc. haben und damit auch nicht unter die neuen verschärften Bedingungen fallen. Weshalb die Behörde auch jenen Unternehmern prophylaktisch mit verschärften Prüfungen gedroht hatte, die sich ein solches älteres Taxameter nunmehr beschaffen würden und damit sich für die nächsten Jahre den neuen Aufzeichnungspflichten entzögen.

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Beitrag von E. G. Engel » 25.05.2012, 17:46

Also noch einmal für chronisch kranke Anna‘s, Zitateverfälscher und Rechthaber.

Ein Abschnitt und damit zusammengefast zu lesen.

Eigenzitat Engel:

"Die Cleveren, das sind der Dunstkreis der HFT, auch Bergedorfer, Alstertaler usw., speichern ihre Daten ohne Zugriff der Taxenbehörde auf ihrem eigenen Rechner. Solange die Cleveren Daten entsprechend den Tesymex-Server-Daten angeben, ist der fms-Rechner sicher. Es bedürfte eines konkreten Verdachtes damit FA etc. darauf zugreifen könnten und das auch nur im Einzelfall."

1. Satz:

Die Cleveren, das sind der Dunstkreis der HFT, auch Bergedorfer, Alstertaler usw., speichern ihre Daten ohne Zugriff der Taxenbehörde auf ihrem eigenen Rechner.

2. Satz:

Solange die Cleveren Daten entsprechend den Tesymex-Server-Daten angeben, ist der fms-Rechner sicher.

3. Satz:

Es bedürfte eines konkreten Verdachtes damit FA etc. darauf zugreifen könnten und das auch nur im Einzelfall.

Der Journalist zitiert Satz 1 (blau, für Journalisten). Und gibt seine dümmliche Bemerkung ab:

Zitat Journalist:

"Dein Satz war von mir komplett zitiert worden, ohne Auslassung, selbst die von Dir verwendete Fettschrift zur Hervorhebung habe ich unverändert übernommen. Wenn Dein Satz nicht stimmt, bin nicht ich dafür verantwortlich."


Satz 2 und 3. Lässt der Journalist unter den Tisch fallen. Der Journalist argumentiert weiter, Zitat:

"Da bedürfte es eines Gerichtsbeschlusses oder einer Aktivität von Steuer- oder anderen Fahndern - und auf diesem Weg wären auch Daten auf einem "FMS-Server" für staatliche Stellen erreichbar."

Und schon wieder lässt er einen Satz, hier Satz 3 unter den Tisch fallen.

Zitat Journalist:

"Wie kommst Du auf die Idee, die "Taxenbehörde" (gemeint ist wohl die Verkehrsgewerbeaufsicht) hätte einen Zugriff auf den Tesymex-Server und die dortigen Unternehmer-Daten?"

Da hat die Konzentration wohl nicht gereicht, denn sonst hätte der Journalist mein Fazit nicht überlesen, Eigenzitat Engel:

"In die Datenlage (Querschnitte, nicht personenbezogen) aus den Tesymex-Daten muss Transparenz rein, und die Daten von dem fms-Server will ich auch sehen."

und Eigenzitat Engel:

"Nun drückt die Taxenbehörde Unternehmer, vor allem Einzelunternehmer und Graupen in Tesymex hinein. Auch um für die Zukunft Daten zu bekommen. Das ist Pflicht für die Erstattung der Kosten."


So sieht also guter Journalismus aus der „sich nur auf gesicherte Daten“ stützt. Kein Wunder dass es nur bis zur MoPo gereicht hat. Das soll es nun aber gewesen sein, denn ich habe keine Lust Dich auf meine Kosten aufzuwerten indem ich mich auf Deine Ebene der Zitatpflückerei begebe. Das war jetzt eine Ausnahme. Such Dir jemand anderes zum Spielen, kleines hyperaktives Mädchen.

Engel

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Beitrag von Anna Chronismus » 25.05.2012, 18:34

Von mir aus, werter Eberhard, kannst Du auch das ganze Farbspektrum für Deine Ergüsse verwenden - mit ein bisschen mehr Variation in den Schriftgrößen näherst Du Dich dann auch formal weiter Jörn Napp an.

Aber um die Beantwortung meiner kleinen Frage kommst Du mir auch mit Deinem Wortschwall nicht herum:
E. G. Engel hat geschrieben:Wie kommst Du auf die Idee, die "Taxenbehörde" hätte einen Zugriff auf den Tesymex-Server und die dortigen Unternehmer-Daten?
Es sollte in dem Zusammenhang nicht unter den Tisch fallen, dass für die Inanspruchnahme der € 1.500,- -Fiskaltaxameter-Subvention die Geförderten zustimmen müssen, für einen Zeitraum von - aus der Erinnerung: drei Jahre - ihre Taxameterdaten in anonymisierter Form für Taximarkt-Gutachten zur Verfügung zu stellen.

(Und in der nächsten Folge unserer packenden Kabel-1-Serie "Die große Hansa-Behörden-Krause-Verschwörung und wie Eberhard sie gleichermaßen todesmutig und schonungslos aufdeckt" - Folge 666 - erfahren sie die neueste unserer gescripteten Wendungen: Hunderte, ja Tausende Hansa-Unternehmer lassen die eineinhalb Mille sausen, um kollektiv jene Gutachtenzahlen zu verfälschen, die sie bis heute selber schaffen ... Und wieviel Schmiergeld, Nutten und Koks bekommt der HTV-Vize vom großen Hansa-Paten? Diese und alle anderen phantastischen Entwicklungen und Wendungen gibt es dann wieder in der nächsten Engel-Predigt gegen die Armada der Gewerbe-Teufel.)

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Beitrag von Poorboy » 25.05.2012, 19:05

Uff, Anna und Eberhard, Ihr gehört hier zur winzigen Minderheit, die den BMF-Erlass ueberhaupt lesen können. Gebt hier nicht die Kesselflicker.

Poorboy

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Beitrag von Schmidt-Taxi » 25.05.2012, 23:28

Soso Poorboy, hast Du also erkannt und entschieden, das die 1% Forumsteilnehmer die das Thema interessiert und aktiv bewirtschaftet, damit die Intelligenzia des Taxengewerbes ist? :roll: :lol:
Auch mal wieder nett.

@ Eberhard,
nun lass doch Tante Anna ihr Spielzeug HTV. Hat sie soviel Mühe und Arbeit gekostet ihr die Bühne zu geben die sie zur Selbstverwirklichung braucht.
Wenn bloß nicht immer so viele Neider und Dilletanten einem im Wege stehen würden .... :lol:

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Beitrag von N8tfahrer » 26.05.2012, 02:31

Behörden am Rande des Nervenzusammenbruchs!!

Nicht nur die sondern auch unser neues Dreamteam Anna vs. Ebi.
Nicht nur unsere zuständige Behörde sondern auch unsere selbsternannte Gewerbeintelligenzia gibt ein unterbelichtetes Bild ab.
Sind sie das Taxi ? ............NEIN, Der Fahrer !
Das müssen sie doch wissen, sie sind doch der Taxifahrer !

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Beitrag von Poorboy » 26.05.2012, 07:03

Zum Thema:

Der BMF-Erlass verpflichtet EWUs, die ein Key-System haben, zusätzlich zum Führen von Schichtzetteln. Andere sind nicht betroffen!!!

Eine Verpflichtung, das Key-System, das auch nicht den ZUKÜNFTIGEN gesetzlichen Anforderungen entspricht, nachzurüsten, gibt es nicht!!!

C.L. und andere gezwungen zu haben, dieses System ohne Rechtsgrundlage nachzurüsten für teures Geld, dürfte ein VERSEHEN der „VERKEHRSGEWERBEAUFSICHT“ gewesen sein.

Andere Meinungen???

Ich verstehe ja leider nichts von der Juristerei, kann aber einen BMF-Erlass lesen!!!

Poorboy

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