Konzessionsverl. / Neuwagen ohne "Fiskaltaxameter"
Verfasst: 13.05.2012, 17:15
Moin,
in den letzten Wochen kursierten sowohl online, als auch am
Taxistand diverse Gerüchte über das Vorgehen der Taxibehörde bei
einer Konzessionsverlängerung und/oder einem Fahrzeugwechsel (Neuwagen)
bzgl. des Taxameters.
Da ich vor kurzem meine Konzession verlängert und mein altes Taxi
gegen einen Neuwagen getauscht habe, möchte ich meine Erfahrungen
und Vorgehensweise schildern.
Status:
EWU ohne Angestellten,
Taxameter: Kienzle 1150.1 ohne Zusatzgeräte (Belegdrucker, Key, etc)
laut Fa. Kienzle auf Key-System aufrüstbar
Einnahmenerfassung: seit April 2011 per Schichtzettel
Neben dem Antragsformular für die Konzessionsverlängerung wird seitens der Behörde
vom Antragsteller eine Erklärung wie folgt verlangt:
a. der Taxiunternehmer verwendet in seinem Unternehmen einen Taxameter, der keine Schnittstelle für ein KeySystem verfügt längstens
bis zum 31.12.2016 (trifft für mich nicht zu)
b. der Taxiunternehmer verpflichtet sich, seinen Taxameter auf
KeySystem umzurüsten und führt zusätzlich Schichtzettel (trifft auf mich zu)
c. der Taxiunternehmer verwendet einen geförderten "Fiskaltaxameter"
(trifft auf alle zu)
Ich erklärte auf der Behörde, daß ich keine der o.g. Erklärungen unterschreiben
werde, da ich deren Rechtmäßigkeit nicht durch das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 26.11.2010 begründet sehe.
Daraufhin führten wir einen Diskurs über die Zuständigkeit der Datenerfassung/-speicherung
von steuerlichen Daten: Hamburger Taxenbehörde versus Bundesfinanzministerium.
Als nächstes kam seitens der Sachbearbeiterin das Argument, daß ein
KeySystem doch sicherer sei.
Meiner Meinung ist das mit der sicheren Datenerfassung/-speicherung wie
mit der sprichwörtlichen Schwangerschaft; ein bißchen schwanger geht ja
auch nicht, zumal ja zusätzlich zum "sicheren" KeySystem noch
weniger sichere Schichtzettel geführt werden müssen und das System
spätestens zum 31.12.2016 durch ein neues "ganz sicheres" System ersetzt werden müßte.
Stattdessen habe ich ein eigene Erklärung verfaßt und dem
Antrag beigelegt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erkläre ich, dass ich bis spätestens 31.12.2016 meinen Taxibetrieb mit
einem Taxameter/-sytem ausrüsten werde, welches alle steuerlich relevanten Daten
erfaßt und eine unveränderbare und maschinell auswertbare Speicherung auf einen
externen, während der Dauer der Aufbewahrungspflicht jederzeit verfügbaren, unverzüglich
lesbaren und maschinell auswertbaren, Datenträger gewährleistet.
Bis dahin werde ich meine Einnahmen mittels eines Schichtzettels handschriftlich
wie folgt dokumentieren:
- Name und Anschrift des alleinfahrenden Unternehmers
- amtliches Kennzeichen der Taxe
- Schichtdauer (Datum, Schichtbeginn, Schichtende)
- Kilometerstand laut Tachometer (bei Schichtbeginn und -ende)
- Summe der Total- und Besetztkilometer laut Taxameter
- Anzahl der Touren laut Taxameter
- Summe der Einnahmen laut Taxameter
- Einnahmen für Fahrten ohne Nutzung des Taxameters
- Fehltouren / Fehleinnahmen
- Summe der Gesamteinnahmen
- Zahlungsart / MwSt-Satz (bar, EC-/Kreditkarten-Terminal, Verrechnung)
Mit freundlichem Gruß
Diese "Erklärung" zitiert mehr oder weniger das Schreiben des BMFs
Danach kam der erste vernünftige Satz der Sachbearbeiterin:"Das
kann ich nicht entscheiden! Sie bekommen von uns Bescheid".
Einen positiven "Bescheid" über meine 5jährige Konzessionsverlängerung
bekam ich dann auch ca. 5 Wochen später.
Eine Woche nach der Konzessionsverlängerung habe ich mein neues
Taxi zugelassen und denn alten Taxameter (Kienzle 1150.1 ohne KeySystem) eingebaut und geeicht.
Bei der Behörde wurde ich beim Fahrzeugwechsel wiefolgt befragt:
angestellte Fahrer? - Nein
Taxameter? - Kienzle 1150.1
KeySystem? - Nein, Schichtzettel
Na dann viel Glück mit dem neuen Taxi, und tschüß.
Mein Fazit
Solange, die auf dem Markt befindlichen und geeichten Taxameter nicht
auf die Vorgaben des BMFs umgerüstet werden können,
besteht keine Notwendigkeit, seinen konventionellen Taxameter für
teures Geld umzurüsten, bzw. durch ein meiner Meinung fragwürdiges
"Fiskaltaxamter-System" (Tesymex) zu ersetzen.
Die "Einschüchterungsversuche" seitens der Taxenbehörde haben keine
rechtliche Grundlage.
Grüße
in den letzten Wochen kursierten sowohl online, als auch am
Taxistand diverse Gerüchte über das Vorgehen der Taxibehörde bei
einer Konzessionsverlängerung und/oder einem Fahrzeugwechsel (Neuwagen)
bzgl. des Taxameters.
Da ich vor kurzem meine Konzession verlängert und mein altes Taxi
gegen einen Neuwagen getauscht habe, möchte ich meine Erfahrungen
und Vorgehensweise schildern.
Status:
EWU ohne Angestellten,
Taxameter: Kienzle 1150.1 ohne Zusatzgeräte (Belegdrucker, Key, etc)
laut Fa. Kienzle auf Key-System aufrüstbar
Einnahmenerfassung: seit April 2011 per Schichtzettel
Neben dem Antragsformular für die Konzessionsverlängerung wird seitens der Behörde
vom Antragsteller eine Erklärung wie folgt verlangt:
a. der Taxiunternehmer verwendet in seinem Unternehmen einen Taxameter, der keine Schnittstelle für ein KeySystem verfügt längstens
bis zum 31.12.2016 (trifft für mich nicht zu)
b. der Taxiunternehmer verpflichtet sich, seinen Taxameter auf
KeySystem umzurüsten und führt zusätzlich Schichtzettel (trifft auf mich zu)
c. der Taxiunternehmer verwendet einen geförderten "Fiskaltaxameter"
(trifft auf alle zu)
Ich erklärte auf der Behörde, daß ich keine der o.g. Erklärungen unterschreiben
werde, da ich deren Rechtmäßigkeit nicht durch das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 26.11.2010 begründet sehe.
Daraufhin führten wir einen Diskurs über die Zuständigkeit der Datenerfassung/-speicherung
von steuerlichen Daten: Hamburger Taxenbehörde versus Bundesfinanzministerium.
Als nächstes kam seitens der Sachbearbeiterin das Argument, daß ein
KeySystem doch sicherer sei.
Meiner Meinung ist das mit der sicheren Datenerfassung/-speicherung wie
mit der sprichwörtlichen Schwangerschaft; ein bißchen schwanger geht ja
auch nicht, zumal ja zusätzlich zum "sicheren" KeySystem noch
weniger sichere Schichtzettel geführt werden müssen und das System
spätestens zum 31.12.2016 durch ein neues "ganz sicheres" System ersetzt werden müßte.
Stattdessen habe ich ein eigene Erklärung verfaßt und dem
Antrag beigelegt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erkläre ich, dass ich bis spätestens 31.12.2016 meinen Taxibetrieb mit
einem Taxameter/-sytem ausrüsten werde, welches alle steuerlich relevanten Daten
erfaßt und eine unveränderbare und maschinell auswertbare Speicherung auf einen
externen, während der Dauer der Aufbewahrungspflicht jederzeit verfügbaren, unverzüglich
lesbaren und maschinell auswertbaren, Datenträger gewährleistet.
Bis dahin werde ich meine Einnahmen mittels eines Schichtzettels handschriftlich
wie folgt dokumentieren:
- Name und Anschrift des alleinfahrenden Unternehmers
- amtliches Kennzeichen der Taxe
- Schichtdauer (Datum, Schichtbeginn, Schichtende)
- Kilometerstand laut Tachometer (bei Schichtbeginn und -ende)
- Summe der Total- und Besetztkilometer laut Taxameter
- Anzahl der Touren laut Taxameter
- Summe der Einnahmen laut Taxameter
- Einnahmen für Fahrten ohne Nutzung des Taxameters
- Fehltouren / Fehleinnahmen
- Summe der Gesamteinnahmen
- Zahlungsart / MwSt-Satz (bar, EC-/Kreditkarten-Terminal, Verrechnung)
Mit freundlichem Gruß
Diese "Erklärung" zitiert mehr oder weniger das Schreiben des BMFs
Danach kam der erste vernünftige Satz der Sachbearbeiterin:"Das
kann ich nicht entscheiden! Sie bekommen von uns Bescheid".
Einen positiven "Bescheid" über meine 5jährige Konzessionsverlängerung
bekam ich dann auch ca. 5 Wochen später.
Eine Woche nach der Konzessionsverlängerung habe ich mein neues
Taxi zugelassen und denn alten Taxameter (Kienzle 1150.1 ohne KeySystem) eingebaut und geeicht.
Bei der Behörde wurde ich beim Fahrzeugwechsel wiefolgt befragt:
angestellte Fahrer? - Nein
Taxameter? - Kienzle 1150.1
KeySystem? - Nein, Schichtzettel
Na dann viel Glück mit dem neuen Taxi, und tschüß.
Mein Fazit
Solange, die auf dem Markt befindlichen und geeichten Taxameter nicht
auf die Vorgaben des BMFs umgerüstet werden können,
besteht keine Notwendigkeit, seinen konventionellen Taxameter für
teures Geld umzurüsten, bzw. durch ein meiner Meinung fragwürdiges
"Fiskaltaxamter-System" (Tesymex) zu ersetzen.
Die "Einschüchterungsversuche" seitens der Taxenbehörde haben keine
rechtliche Grundlage.
Grüße