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Konzessionsverl. / Neuwagen ohne "Fiskaltaxameter"

Verfasst: 13.05.2012, 17:15
von RaimundHH
Moin,

in den letzten Wochen kursierten sowohl online, als auch am
Taxistand diverse Gerüchte über das Vorgehen der Taxibehörde bei
einer Konzessionsverlängerung und/oder einem Fahrzeugwechsel (Neuwagen)
bzgl. des Taxameters.
Da ich vor kurzem meine Konzession verlängert und mein altes Taxi
gegen einen Neuwagen getauscht habe, möchte ich meine Erfahrungen
und Vorgehensweise schildern.

Status:
EWU ohne Angestellten,
Taxameter: Kienzle 1150.1 ohne Zusatzgeräte (Belegdrucker, Key, etc)
laut Fa. Kienzle auf Key-System aufrüstbar
Einnahmenerfassung: seit April 2011 per Schichtzettel

Neben dem Antragsformular für die Konzessionsverlängerung wird seitens der Behörde
vom Antragsteller eine Erklärung wie folgt verlangt:

a. der Taxiunternehmer verwendet in seinem Unternehmen einen Taxameter, der keine Schnittstelle für ein KeySystem verfügt längstens
bis zum 31.12.2016 (trifft für mich nicht zu)

b. der Taxiunternehmer verpflichtet sich, seinen Taxameter auf
KeySystem umzurüsten und führt zusätzlich Schichtzettel (trifft auf mich zu)

c. der Taxiunternehmer verwendet einen geförderten "Fiskaltaxameter"
(trifft auf alle zu)

Ich erklärte auf der Behörde, daß ich keine der o.g. Erklärungen unterschreiben
werde, da ich deren Rechtmäßigkeit nicht durch das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 26.11.2010 begründet sehe.
Daraufhin führten wir einen Diskurs über die Zuständigkeit der Datenerfassung/-speicherung
von steuerlichen Daten: Hamburger Taxenbehörde versus Bundesfinanzministerium.
Als nächstes kam seitens der Sachbearbeiterin das Argument, daß ein
KeySystem doch sicherer sei.
Meiner Meinung ist das mit der sicheren Datenerfassung/-speicherung wie
mit der sprichwörtlichen Schwangerschaft; ein bißchen schwanger geht ja
auch nicht, zumal ja zusätzlich zum "sicheren" KeySystem noch
weniger sichere Schichtzettel geführt werden müssen und das System
spätestens zum 31.12.2016 durch ein neues "ganz sicheres" System ersetzt werden müßte.

Stattdessen habe ich ein eigene Erklärung verfaßt und dem
Antrag beigelegt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich, dass ich bis spätestens 31.12.2016 meinen Taxibetrieb mit
einem Taxameter/-sytem ausrüsten werde, welches alle steuerlich relevanten Daten
erfaßt und eine unveränderbare und maschinell auswertbare Speicherung auf einen
externen, während der Dauer der Aufbewahrungspflicht jederzeit verfügbaren, unverzüglich
lesbaren und maschinell auswertbaren, Datenträger gewährleistet.

Bis dahin werde ich meine Einnahmen mittels eines Schichtzettels handschriftlich
wie folgt dokumentieren:

- Name und Anschrift des alleinfahrenden Unternehmers
- amtliches Kennzeichen der Taxe
- Schichtdauer (Datum, Schichtbeginn, Schichtende)
- Kilometerstand laut Tachometer (bei Schichtbeginn und -ende)
- Summe der Total- und Besetztkilometer laut Taxameter
- Anzahl der Touren laut Taxameter
- Summe der Einnahmen laut Taxameter
- Einnahmen für Fahrten ohne Nutzung des Taxameters
- Fehltouren / Fehleinnahmen
- Summe der Gesamteinnahmen
- Zahlungsart / MwSt-Satz (bar, EC-/Kreditkarten-Terminal, Verrechnung)

Mit freundlichem Gruß


Diese "Erklärung" zitiert mehr oder weniger das Schreiben des BMFs

Danach kam der erste vernünftige Satz der Sachbearbeiterin:"Das
kann ich nicht entscheiden! Sie bekommen von uns Bescheid".

Einen positiven "Bescheid" über meine 5jährige Konzessionsverlängerung
bekam ich dann auch ca. 5 Wochen später.

Eine Woche nach der Konzessionsverlängerung habe ich mein neues
Taxi zugelassen und denn alten Taxameter (Kienzle 1150.1 ohne KeySystem) eingebaut und geeicht.

Bei der Behörde wurde ich beim Fahrzeugwechsel wiefolgt befragt:
angestellte Fahrer? - Nein
Taxameter? - Kienzle 1150.1
KeySystem? - Nein, Schichtzettel

Na dann viel Glück mit dem neuen Taxi, und tschüß.

Mein Fazit
Solange, die auf dem Markt befindlichen und geeichten Taxameter nicht
auf die Vorgaben des BMFs umgerüstet werden können,
besteht keine Notwendigkeit, seinen konventionellen Taxameter für
teures Geld umzurüsten, bzw. durch ein meiner Meinung fragwürdiges
"Fiskaltaxamter-System" (Tesymex) zu ersetzen.

Die "Einschüchterungsversuche" seitens der Taxenbehörde haben keine
rechtliche Grundlage.

Grüße

Verfasst: 13.05.2012, 19:33
von IK
Einnahmenerfassung: seit April 2011 per Schichtzettel
Und was war vor dem April 2011?

Ich finde es schädlich, dass die Behörde dir keine juristische Pistole auf die Brust gesetzt hatte und dass sie beim Widerstand nicht abgedrückt hat.
Echt schade.

Auf jeden Fall danke für deinen Hinweis.
Dieser ist hilfreich und wird Folgen haben.

Ivica

Verfasst: 13.05.2012, 20:02
von RaimundHH
Ivica Krijan hat geschrieben:
Einnahmenerfassung: seit April 2011 per Schichtzettel
Und was war vor dem April 2011?

Ich finde es schädlich, dass die Behörde dir keine juristische Pistole auf die Brust gesetzt hatte und dass sie beim Widerstand nicht abgedrückt hat.
Echt schade.

Ivica
Moin Ivica,

ich verstehe Deine Aufregung nicht! Vor April 2011 habe ich gemäß
dem Schreiben der Taxenbehörde vom 22.01.2008 meine
Einnahmen per Tageskassenberichte erfaßt.

Zitat: Taxenbehörde vom 22.01.2008

......Für Einwagenunternehmer ohne beschäftigte Fahrer sind gesonderte
Schichtzettel nicht erforderlich, wenn die Angaben unmittelbar nach
Auszählung der Tageskasse in das in Form aneinandergereihter
Tageskassenberichte geführte Kassenbuch übertragen werden......


wurde auch so anläßlich einer Betriebsprüfung vom Finanzamt
2011 akzeptiert.

Grüße

Verfasst: 13.05.2012, 20:15
von reasoner
Juristisch kann dir die Behörde nicht am Zeug flicken, ich wundere mich allerdings, dass du (offensichtlich?) keine Betriebsprüfung bekommen hast.

Verfasst: 13.05.2012, 20:33
von IK
@ Raimund

Ich halte von der Methode "Tageskasseberichte" nichts.
Das ist eine Steilvorlage für die Steuerhinterziehung.
Noch mehr: das ist eine Nötigung zur Verkürzung, zu der sich manche gerne nötigen liesen.
Griechische Verhältnisse hier.

Wer diese Methode anwendet(e) sollte eine Konzessionsverlängerung nicht mehr beantragen dürfen.
Die Rechstbelehrung bitte für sich behalten.
Interessiert mich nicht.

P.S.
Hast du das Geld gezählt, bevor oder nachdem du den Füffi rausgenommen hast?

Verfasst: 13.05.2012, 20:39
von reasoner
Die Rechstbelehrung bitte für sich behalten.
Interessiert mich nicht.
Erzählst du das auch der Polizei, wenn du falsch geparkt hast?

Verfasst: 13.05.2012, 20:43
von RaimundHH
reasoner hat geschrieben:Juristisch kann dir die Behörde nicht am Zeug flicken, ich wundere mich allerdings, dass du (offensichtlich?) keine Betriebsprüfung bekommen hast.
MOin,

vielleicht liegt es daran, weil meine vor April 2011 erfaßten
Einnahmen plausibel waren.

Es geht hier nicht um die Einnahmen als solche, sondern um
die Art der Erfassung der Einnahmen.

@ Ivica
Es ist Dein Gutes Recht, die von der Behörde bis April 2011 zugelassene
Methode der Tageskassenberichte abzulehen.
Mich deshalb aber der Steuerhinterziehung zu bezichtigen ist
eine Verleumdung, die ich mir verbitte.

Grüße

Verfasst: 13.05.2012, 20:55
von plusminus0
I.K. hat geschrieben:Wer diese Methode anwendet(e) sollte eine Konzessionsverlängerung nicht mehr beantragen dürfen.
Sag mal, tickst du nicht richtig? Kümmere dich mal lieber um deine sauberen MUV Freunde!

Verfasst: 13.05.2012, 21:36
von Wattwurm
http://www.taxiverband.de/php/infusions ... file_id=88

Zitat: "Allerdings gibt es keine steuerrechtliche Grundlage, Mietwagen- und Taxiunternehmer zum Führen von sog. Schichtzetteln zu verpflichten."

Raimund das Schreiben hättest Du der Verkersbehörde mal auf den Tisch packen sollen!

RaimundHH hat geschrieben:Zitat: Taxenbehörde vom 22.01.2008

......Für Einwagenunternehmer ohne beschäftigte Fahrer sind gesonderte Schichtzettel nicht erforderlich, wenn die Angaben unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse in das in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführte Kassenbuch übertragen werden......
Absolut korrekt!

Ivica erzähle uns hier nix vom Pferd!

Verfasst: 14.05.2012, 14:30
von IK
@ Raimund

Dich der Steuerhinterziehung bezichtigt?
Das ist wirklich niedliche aber unbegründete Behauptung.
Auf meine Frage hättest du eine bessere Antwort dir einfallen lassen können.

Hier wurden die MWU als echte Verbrecher gerne dargestellt. Dabei zählen die EWU zusammen, was sie da in der Geldbörse haben und können dann sich ausdenken, was sie in ihren Zettel eintragen. Und wie ist das, wenn du dir bei Bubu einen Kaffee geholt hast? Hast den aus der linken oder aus der rechten Tasche bezahlt? Oder wenn du eine Mopo kaufst, oder gar FAZ? Linke oder rechte Tasche? Du führst bestimmt akribische Aufzeichnung darüber. Denn du möchtest dir solche nichtabsetzbaren Wohltaten aus deinem Nettoeinkommen finanzieren.

Zumindest hast du jetzt auch die Schichtzettel zu führen.
Es bleibt trotzdem viel Spielraum für Phantasie offen.

Ivica

Verfasst: 14.05.2012, 20:20
von ImmerMitDerRuhe
An Ivica Krijan:

Kannst Du mir mal erzählen, nach welchen komischen Regeln Du Deine Buchführung machst ?!
Was hat was und vor allem womit zu tun wie und warum ich meinen Kaffe oder MoPo bezahle ?!
Meine Einnahme findet statt zwischen einem Fahrgast und mir. Also - von Sondereinkünften mal abgesehen - ist das was der Fahrgast mir gibt, der Geldbetrag welcher im wahrsten Sinne des Wortes von ihm zu mir wandert meine Einnahme.
Ob ich diese Einnahme in Kaffe investiere oder in eine MoPo, ob ich sie verliere oder verschenke hat absolut keinen Einfluß auf meinen Umsatz.....

Irgendwas muß ich da sonst falsch machen....

ImdR

Verfasst: 14.05.2012, 20:31
von Emilie
Versuch' mal die Zeitung als Werbungskosten und den Kaffee als Gästebewirtung ins Kassenbuch einzugeben, das machst du das ganze Jahr.

Sieh' dir nächstes Jahr deine Bilanz an! :wink:

Verfasst: 14.05.2012, 21:29
von SindSieFrei?
Emilie hat geschrieben:Versuch' mal die Zeitung als Werbungskosten und den Kaffee als Gästebewirtung ins Kassenbuch einzugeben, das machst du das ganze Jahr.

Sieh' dir nächstes Jahr deine Bilanz an! :wink:
ROFL :mrgreen:

Verfasst: 14.05.2012, 21:32
von roter stern
Kollegen
Und wie verbuchen Taxenunternehmer mit mehreren Wagen
eigentlich Nichtantrittsgelder ?
Für halbe und ganze Schichten - 25 bis 50€ .
Dat läppert sich auch.
Und kriegen die Fahrer eine Quittung daür ?
In normalen Firmen würde man bei Nichterscheinen eine Abmahnung
bekommen.
O.K. auch hier tickt das Taxengewerbe anders.
so long
roter stern

Verfasst: 14.05.2012, 21:49
von plusminus0
I.K. hat geschrieben:Hier wurden die MWU als echte Verbrecher gerne dargestellt. Dabei zählen die EWU zusammen, was sie da in der Geldbörse haben und können dann sich ausdenken, was sie in ihren Zettel eintragen. Und wie ist das, wenn du dir bei Bubu einen Kaffee geholt hast? Hast den aus der linken oder aus der rechten Tasche bezahlt? Oder wenn du eine Mopo kaufst, oder gar FAZ? Linke oder rechte Tasche? Du führst bestimmt akribische Aufzeichnung darüber. Denn du möchtest dir solche nichtabsetzbaren Wohltaten aus deinem Nettoeinkommen finanzieren.
Was erzählt der Scherzkeks hier eigentlich für Geschichten?

Bei einem alleinfahrenden EWU reichen schon die Taxameterdaten "Umsatz" und "Gesamt-KM" aus, um Plausibilität festzustellen. Oder läuft das Taxameter rückwärts, wenn ich mir bei Bubu eine Kaffee kaufe?
Es bleibt trotzdem viel Spielraum für Phantasie offen
Erzähl mal. Ich lerne gerne dazu. Schon um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Verfasst: 14.05.2012, 22:01
von am
plusminus0 hat geschrieben:...
Was erzählt der Scherzkeks hier eigentlich für Geschichten?

Bei einem alleinfahrenden EWU reichen schon die Taxameterdaten "Umsatz" und "Gesamt-KM" aus, um Plausibilität festzustellen. Oder läuft das Taxameter rückwärts, wenn ich mir bei Bubu eine Kaffee kaufe?
...

Das ist vollkommen unplausibel

Verfasst: 14.05.2012, 22:26
von IK
@ Immer mit der Ruhe
Ob ich diese Einnahme in Kaffe investiere oder in eine MoPo, ob ich sie verliere oder verschenke hat absolut keinen Einfluß auf meinen Umsatz.....
Aber auf die Geldmenge in deiner Kasse, welche am Ende der Schicht nach Raimund gezählt wird, um den eingefahrenen Umsatz zu ermitteln.

Ivica

Verfasst: 14.05.2012, 23:21
von eichi
...buchhalterisch hat Ivo Recht!
Mopo, TAZ, Kaffee und Tee sind erstmal private Ausgaben und bei der Ermittlung der Tageseinnahme
mit zu berücksichtigen.

Wenn man will, kann man auch wirklich präzise seine Einnahmen ermitteln.
Wenn man aber mal aus dem privaten Fundus eine Rolle Küchenpapier spendiert, darf man im
Gegenzug als Ausgleich mal auf Firmenkosten sich einen Kaffee ausgeben.
Ein Betriebsprüfer würde sich wahrscheinlich veralbert vorkommen, wenn man ihm solche Aufzeichnungen
vorlegen würde.

Müsste sich der EWU-Kutscher von seiner Frau eine Rechnung schreiben lassen, wenn sie seine
Arbeitshose durch das Annähen eines Knopfes repariert und so die Einsatzbereitschaft wieder
herstellt, weil er das während der Arbeitszeit nicht selbst erledigen kann?

Verfasst: 15.05.2012, 00:00
von ImmerMitDerRuhe
Eichi: Mopo, TAZ, Kaffee und Tee sind erstmal private Ausgaben und bei der Ermittlung der Tageseinnahme
mit zu berücksichtigen.



Also sorry. Alleine in diesem Satz stimmt ja nun garnichts.
Wieso sind private Ausgaben bei der Ermittlung der Tageseinnahme zu berücksichtigen ?!
Ich meine, es ändert sich ja laufend was - aber das wäre ja eine ganz neue, wahrscheinlich innovative Form der Buchführung?!
Wenn ich 100,- Umsatz habe, dann habe ich 100,- Umsatz, basta.
Schnurz-Piep-Egal ob ich mir ne TAZ oder die Frankfurter Allgemeine kaufe..... wieso sollte ein Kaffe in irgendeiner Form meinen Umsatz verändern ?!
Begreife eure "Denke" nicht.

Ich weiß auch nicht wie man überhaupt auf die Idee kommen sollte, seinen Kaffe absetzen zu wollen. Wenn man so etwas will, dann über eine Verpflegungspauschale, sonst geht das garnicht. Aber selbst wenn das ginge, würde dieser verdächtige Kaffe allenfalls meinen Gewinn schmälern, aber doch nicht meinen Umsatz....

Ich glaube das müßt Ihr nochmal aufarbeiten, so könnt ihr icht weitermachen...

ImdR

Verfasst: 15.05.2012, 00:00
von plusminus0
@ Eichi: Natürlich hat er buchhalterisch Recht. Deshalb führe ich schon seit Jahren, obwohl alleinfahrend, Schichtzettel. Das ändert nichts daran, dass die Umsätze bereits vom Taxameter festgehalten werden (+ 10% Trinkgeld). Das Nichtführen von Kassenbuch, Schichtzetteln, Key-System usw macht es nicht einfacher das FA zu bescheixxen. Und genau das unterstellt der Herr ("Steilvorlage für die Steuerhinterziehung").