In der neuen Welt...

Poorboy
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In der neuen Welt...

Beitrag von Poorboy » 07.04.2012, 04:23

Habe nach dem Schreiben der Hamburger Behörde und den hier geäußerten MWU-Ansichten mal ein bisschen gerechnet, wie es wohl in der Zukunft aussieht.

Nach meinen Umsätzen der vergangenen sechs Werktage (Wochenend-Nächte mit Spitzenumsätzen habe ich bewusst nicht berücksichtigt), hätte mir der echte Kapitalist nur 38,8 Prozent des von mit generierten Umsatzes an Lohn zahlen müssen, um mir pro Stunde die € 7,67 zahlen zu können, die die Behörde nicht für sittenwidrig hält.

Beim „gewünschten“ Stundenlohn von € 8,50 pro Stunde wären es 42,5 % vom Umsatz gewesen.

In beiden Versionen also ein Gewinn-Zuwachs für den Kapitalisten.

Grund ist aber nicht meine Genialität, sondern dass ich Alleinfahrer bin und den Wagen gezielt zu den umsatzstarken Zeiten auf die Straße bringen kann.

In den Wochenendnächten wären sogar nur 27 % vom Umsatz als Lohn zu zahlen, um mit € 7,67 pro Stunde den Vorwurf des „Lohnwuchers“ zu vermeiden, mit 30 % sind die „gewünschten“ € 8,50 Stundenlohn zu zahlen.

Genug Luft also für den Kapitalisten, mir auch die Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit zu zahlen. Selbst einen Bonus für unfallfreies Fahren kann er andenken. Die Vorstellungen der Behörde sind also nicht realitätsfremd wenn der Wagen bedarfsgerecht einsetzt wird.

Ganz anders sieht es am Tage aus. Nach den Zahlen einen EWU-Tagfahrers wären 64 % seines Umsatzes an Lohn zu zahlen, um pro Stunde den nicht „sittenwidrigen“ Lohn vom € 7,67 zu erreichen. Für € 8,50 wären es gar 70 %.

Durch den Gewinn, den nach den „vorgeschlagenen“ und dann dem Gesetz entsprechenden Regeln der zwangsweise echte Neukapitalist machen kann zu den nachfragestarken Zeiten, kann er den nötigen Zuschuss für die nachfrageschwache Zeit nicht ausgleichen.

Was wird er also tun??

Nächste Woche sollen ja die Vorschläge der Verbände kommen.

Poorboy

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bonscott
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Re: In der neuen Welt...

Beitrag von bonscott » 07.04.2012, 04:52

Poorboy hat geschrieben:Was wird er also tun??
Poorboy
Er wird Dir vielleicht noch nen zweiten Fahrer auf den Bock setzen. Dann bist Du noch purer.
Oder er meldet die Konze ab. Dann bist Du ganz pur.

...."zwangsweise echte Neukapitalist" ...dazu hast Du dann die Chance :lol:
UBERall illegal

Wattwurm
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Beitrag von Wattwurm » 07.04.2012, 07:01

Als Alleinfahrer habe ich ein Problem mit dem Begriff Kapitalist. Falls das Ironie war dann bitte ich das auch als solches zu benennen. Ich fühle mich eher als arme Sau, dem in ein paar Jahren die Altersarmut genauso droht, wie den angestellten Fahrern und mitnichten als Kapitalist!

Es geht im Kern darum eine ausschließliche Entlohnung der Fahrer auf Provisionsbasis, in einen Lohn umzuwandeln der dem Fahrer ein festes Grundgehalt zusichert und zusätzliche Anreize durch eine Bonuszahlung schafft! Die Prozente werden nicht gänzlich abgeschafft, sondern lediglich der Schwerpunkt auf den Grundlohn verlagert! Das hat nichts mit einem Mindestlohn zu tun!

Das sich die BWVI darauf festgelegt hat einen Stundenlohn unterhalb von 7,67 Euro als sittenwidrig zu bezeichnen halte ich für starken Tobak! Ein sittenwidriger Lohn liegt dann vor, wenn er 1/3 des branchenüblichen Lohnes unterschreitet. Das ist die allgemein gültige Rechtssprechung der Arbeitgerichte. Wenn ein Stundenlohn von 7,67 Euro also sittenwidrig wäre, dann müßte der branchenübliche Stundenlohn bei 10 Euro Brutto liegen! Das ist natürlich vollkommen abwegig! Es wäre besser gewesen die BWVI hätte sich da etwas bedeckter gehalten! Woher hat die BWVI diese Zahl 7,67 Euro? Aus den Taxigutachten von Linne+Krause? Dann mal Prost Mahlzeit, wir wissen doch alle das diese Zahlen, um es mal diplomatisch auszudrücken "aufbereitet" worden sind!

Mal gucken was sich ein paar schlaue Leute da ausgetüfelt haben. Jetzt irgendwelche Spekulation darüber anzustellen, ist sinnlos und Spökenkiekerei...:lol:

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 07.04.2012, 07:15

Also mit ziemlicher Sicherheit hat die BG diese Zahlen aus den von Unternehmen gelieferten Datensätzen und Angaben. Statistische Werte etc.
Du hast Dich doch selber schon mal ausführlich darüber ausgelassen, meine ich.
Eine Frage, die mir leider bislang noch niemand beantworten konnte ist, ob
die BG diese Lohnsätze aus ihr gemeldeten zu versichernden Grundlohnangaben von Unternehmen errechnet oder Bruttolohnangaben.
Denk mal es wären Bruttolohnangaben, dann wäre die Stundenlohnhöhe vielleicht gar nicht mal so abwegig.

Dazu kommt, dass Das (Umsatz- und) Lohngefälle in Taxideutschland recht hoch ist. Ich versteige mich wohl nicht, wenn ich behaupte, das es 100% beträgt. Es gibt Randgemeinden um Hamburch rum, da verdienen Taxifahrer doppelt soviel wie hier ein Angestellter auf ner Graupe.

Eine Stadt wie Kassel oder Leipzig ist verdienstmäßig gesehen auch der reinste Horror.

Aber vielleicht kann sich ein Unternehmer Kollege ja mal von einem freundlichen Fachmann bei der BG aufklären lassen.

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reasoner
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Beitrag von reasoner » 07.04.2012, 08:37

Bruttolohnsummen.

Bild

Mindestentgelte:

Bild

Die Mindestentgelte werden willkürlich von der Vertreterversammlung (ich weiß nicht, wie die genau heißt) festgelegt, in der paritätisch je 28 Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter sitzen.

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IK
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Beitrag von IK » 07.04.2012, 09:50

@ Poorboy

Bei 38,8 % den Lohn von 7,67 € zu zahlen bedeutet, dass du 19,77 € Umsatz pro Stunde gemacht hast. Dabei fährst du mehrfach pro Tag raus. Du fährst jedes Wochenende. Dein Leben findet nur in der Taxe statt. 19,77 € sind bei dir sicherlich inklusive Trinkgelder.

Diese Woche habe ich von einen fleißigen Fahrer ohne Funk erfahren, was er im März umgesetzt hat. Es waren 17,44 € (Graupe, myTaxi, Di-Sa, 9,2 Stunden gearbeitet pro Schicht). Zugegeben 2 Samstage sind in diesem März ausgefallen.

Meine Graupen, normale Schichtfahrer, ohne myTaxi haben im März auch gute Ergebnisse gehabt, aber die Vormonate waren schlecht. Wenn man sich nur die besten Monate rauspickt und damit argumentiert, trägt nur zur Polemik bei. Plumpe Polemik kann man wo anders betreiben. Hier lieber nicht.

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Beitrag von IK » 07.04.2012, 10:02

@ Schmidt
Schmidt hat geschrieben:Also mit ziemlicher Sicherheit hat die BG diese Zahlen aus den von Unternehmen gelieferten Datensätzen und Angaben. Statistische Werte etc.
Du hast Dich doch selber schon mal ausführlich darüber ausgelassen, meine ich.
Die BG bekommt die Vorgabe von der Politik, wie viel mindestens zu zahlen ist, wenn jemand Unfall hatte, nachdem der AG sechs Wochen LFZ bezahlt hat.

Die BG richtet sich in der LFZ nach der sechsten Woche nach dem Verdienst, es sein den, dieser ist niedriger als von die politische Vorgabe. Diese darf sie nicht unterschreiten.

Weil das so ist, weil die BG 7,67 € LFZ zahlen muss, auch dann wenn der AN nur 1,- € pro Stunden verdient hat, erhebt sie eine Versicherungsprämien für mindestens 7,67 €. Sonst geht die BG pleite. Von nichts kommt nichts. Den BG-Satz als Mindestlohnvorgabe zu benutzen ist sachlich falsch, weil man damit alle Tarifverträge, welche diesen Satz unterschreiten, für illegal erklären würde.
Eine Frage, die mir leider bislang noch niemand beantworten konnte ist, ob
die BG diese Lohnsätze aus ihr gemeldeten zu versichernden Grundlohnangaben von Unternehmen errechnet oder Bruttolohnangaben.
In 7,88 € sind Grundlohn + Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge, Prämien und Zulagen enthalten. Mehrverpflegungsaufwand und das Mankogeld sind nicht dabei.

Ivica

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Beitrag von roter stern » 07.04.2012, 10:35

In 7,88 € sind Grundlohn + Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge, Prämien und Zulagen enthalten. Mehrverpflegungsaufwand und das Mankogeld sind nicht dabei.

Ivica

An IVica Danke für die Informationen, but what the Fu** ist Mankogeld ?

Gruß roter stern

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Beitrag von arne13 » 07.04.2012, 12:14

Quelle: lohn-ag.de hat geschrieben:Pauschale Fehlgeldentschädigungen (R 19.3 Abs. 1 Nr. 4 LStR 2008), auch Mankogeld oder Zählgeld genannt, die Mitarbeitern im Kassen- und Zähldienst gezahlt werden gehören nur zum Arbeitslohn, soweit sie 16 € im Monat übersteigen.
Gewähren Sie Ihren im Kassen- und Zähldienst beschäftigten Mitarbeitern einen Pauschalen Ausgleich von Kassenverlusten, die auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt auftreten können - Fehlgeldentschädigung, Zählgeld, Mankogeld oder Kassenverlustentschädigungen -, so sind diese steuerfrei, soweit sie 16 € im Monat nicht übersteigen.

Erhält ein Mitarbeiter höhere Pauschbeträge als Fehlgeldentschädigung als 16 € monatlich, so ist der übersteigende Betrag steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn.
Hervorhebung von mir!

Gruß
Arne

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Beitrag von roter stern » 07.04.2012, 15:58

Danke Ivica und Arne
Wieder was gelernt.
Was verbirgt sich den sonst noch so in den Lohnsteuerichtlinien ?
Könnte man nicht durch den Verplegungsmehraufwand (6€ < 8h),
Mankogeld und anderes einen Lohn basteln der völlig losgelöst ist
von den Fahreinnahmen ?
Fremdschämpauschale für Taxen mit Dachwerbung zum Beispiel, damit nicht nur der Undertaker etwas von den Mehreinnahmen hat.
so long
roter stern
Und da mir als EWU-ndertaker auch mehrmals im Monat Geld fehlt -
Kann ich einen gleichgeartete Pauschale nicht auch geltend machen ?
Da muß es doch einen Durchführungsverordnung, einen Arbeitsanweisung
oder what ever zumindest auf europäischer Ebene geben.
Die Hackfleischverordnung gibt das nicht her.

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Beitrag von SindSieFrei? » 07.04.2012, 19:08

@Stern, Schmidt fällt dazu bestimmt was ein. Irgendeine Durchführungsverordnung gibt was her...:mrgreen:

Schöne Osterfeuer, frohe Ostern nach Mitternacht, fahrt vorsichtig heute Nacht, es soll stellenweise frieren und fette Beute.

LG

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 08.04.2012, 02:48

Ätz SindSieFrei,
irgendwo erwisch ich Dich bestimmt mal, ich kenn deine geheimen Schleichwege ....
Bild
:wink:

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Beitrag von am » 08.04.2012, 02:54

SindSieFrei? hat geschrieben:@Stern, Schmidt fällt dazu bestimmt was ein. Irgendeine Durchführungsverordnung gibt was her...:mrgreen:

Schöne Osterfeuer, frohe Ostern nach Mitternacht, fahrt vorsichtig heute Nacht, es soll stellenweise frieren und fette Beute.

LG
Gäbe es denn was zu fahren. 86€ nach 7h effektiv.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Beitrag von Poorboy » 08.04.2012, 05:18

Heute Nacht hätte ich für einen Lohn von € 7,67 pro Stunde 40 % vom Umsatz bekommen.

Bei € 8,50 wären es 44 % gewesen.

Berechnungsgrundlage ist netto ohne Trinkgeld!!

Poorboy

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Beitrag von am » 08.04.2012, 06:51

Die Spreizung heute zwischen 6,30€, ich mit Pechsträne und 12,00€ EWU, Funk mit Glückssträhne, bezogen auf 40% vom brutto Umsatz.

Eine schwierige Datenbasis.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

Wattwurm
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Beitrag von Wattwurm » 08.04.2012, 09:23

Wenn wir mal in das große Faß einer Mischkalkulation alles reinwerfen war reinpaßt, also WE-Nachtschichten, Silvesternachtschichten, Nachtschichten in Metropolstädten, Nachtschichten in Kleinstädten, Nachtschichten am Monatsende, Nachtschichten am Monatsanfang, Nachtschichten bei Regen, Schnee und Kälte, Nachtschichten bei sommerlichen Temperaturen, Nachtschichten mit und ohne Funk, Nachtschichten mit und ohne Hafengeburtstag bzw. mit und ohne Lübecker Altstadtfest das ganze gut durchrühren und verquirlen und mit einer Prise steuerfreier Nachtzuschläge würzen....dann kommen wir auf einen Mittelwert von 7,25 Euro Brutto Stundenlohn, den wir Unternehmer den Fahrern auf ein Silbertablett servieren können! Mehr geht nicht!!!

Ihr vergeßt immer das wir Unternehmer zusätzlich zum Bruttostundenlohn auch noch unseren AG-Anteil zur Sozialversicherung zu bezahlen haben und Rücklagen für Euer Urlaubsgeld bilden müssen. Insgesamt kostet uns Unternehmern eine Stunde Arbeit nicht 7,25 Euro Brutto sondern 10,50 Euro Brutto! Die Personalkosten betragen für uns Unternehmer also 10,50 Euro Brutto je Stunde!

Was glaubt Ihr was nach Abzug von Wartungskosten, Verschleiß, Reparaturen, Kraftstoff, KfZ-Versicherung, Leasingrate, Funkgebühren,Steuerabgaben und Euren wohlverdienten Stundenlohn noch vom Umsatz übrig bleibt? Von durchschnittlich 17,50 Euro Bruttoumsatz je Stunde bleiben für dem Unternehmer noch 50 Cent übrig!

Wenn ich meine Taxi sowohl in der Tagschicht als auch in der Nachtschicht komplett mit Fahrern besetze und es vorziehe zu Hause zu bleiben, dann bleiben mir von 6000 Euro Umsatz die meine beiden Fahrer sich zusammenkacheln, am Monatsende 300 Euro als noch zu versteuernder Gewinn übrig! Und wenn ich meine Droschke mit "Verschleißfahrern" besetzt habe, bei denen alle 25.000 Km neue Bremsklötze fällig sind, blivt gor nix be öwer!

Ergo: Entweder Du hast eine Taxi und fährst als Unternehmer eine Schicht am Tag selbst, oder aber Du hast 20 Taxen laufen, dann kannst Du auch mal als Unternehmer ruhigen Gewissens zu Hause bleiben! Das größte Abkackrisiko tragen die 2-3 Wagenunternehmer! Das ist eine Betriebsgröße die ist zum Leben zu wenig und zum Sterben zuviel!

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 08.04.2012, 10:10

Das Mankogeld oder auch Fehlgeldentschädigung ist - pauschal gezahlt - eine finanzielle Belohnung für den Umgang mit Kassiervorgängen, dem Kassenbestand, dem Verwalten und Verwahren der Kasse und in geringem Umfang auch mit den anvertrauten Betriebsmitteln (Fahrerkey, Flughafen-Minikarte etc.). Ohne nähere arbeitsvertragliche Bedingungen stellt es kein volles Haftungsrisko für fehlende Kassenbestände dar. Nach einer Risikoabwägung aus geringer, mittlerer und grober Fahrlässigkeit wird die haftungshöhe des Arbeitnehmers bewertet. Kleinere Fehlbeträge, die immer mal vorkommen können liegen im Bereich geringer Fahrlässigkeit und müssen nach Arbeitsrecht grundsätzlich nicht ersetzt werden. Im fall einer Haftung mit wirksamer Mankoabsprache darf die Entschädigung das Mankogeld auch nicht übersteigen. Ohne wirksame Mankoabrede tritt sowieso eine Haftung erst ab mittlerer Fahrlässigkeit in Kraft.

Die Praxis im Alltag des angestellten Taxifahrers nun ist die, dass er mit seinem Unternehmer immer den Umsatz abrechnet und nicht den Kassenbestand. Sowohl Umsatz als auch Kasse gehören aber dem Unternehmer. So sind wohl schon manche Gelder in Unternehmers Kasse geflossen, die eigentlich gefehlt haben und nicht hätten ersetzt werden müssen. Umgekehrt ist allerdings ein mögliches Plus dann in der Regel auch auf Seiten des Taxifahrers. Wiewohl es eigentlich wohl auch dem Arbeitgeber gehört. Denn die Kasse gehört ihm ja prinzipiell und der Arbeitnehmer verwaltet sie nur.

http://www.mycrazytaxis.com/taxiforum/i ... #post14544

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Beitrag von Pittlepuk » 08.04.2012, 10:54

Am besten an diesem Strang fand ich bisher den "E-Wundertaker" von roter Stern und freue mich, dass er vielleicht noch seinem Blumenhändler zwei oder vier neue Taxifahrer besorgt und das ohne Mankogeld. Die Zahlenrechnerei find ich zu Ostern nicht so lustig, lieber geh ich E-wundertaken.

Frohe Ostern

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reasoner
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Beitrag von reasoner » 08.04.2012, 11:04

Schmidt hat geschrieben: So sind wohl schon manche Gelder in Unternehmers Kasse geflossen, die eigentlich gefehlt haben und nicht hätten ersetzt werden müssen.
Das ist bei dir nicht so schlimm, du arbeitest ja nur 2 Tage die Woche.

Frohe Ostern.

Wattwurm
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Beitrag von Wattwurm » 08.04.2012, 12:11

http://www.lexexakt.de/glossar/mankogeld.php

Zitat: Ist der Arbeitnehmer ausschließlich oder im Wesentlichen im Kassen- oder Zähldienst beschäftigt, so kann die Entschädigung steuerfrei gewährt werden, soweit sie für jeden Kalendermonat 16 Euro nicht übersteigt (R 19.3 I Nr. 4 LStR 2008). Wird der Arbeitnehmer mit Fehlgeldern belastet, so entstehen für ihn in dieser Höhe Werbungskosten. :arrow: Quelle

Ich muß zugeben, das mir der Begriff Mankogeld bis heute unbekannt war! Selbst ich alter Sack kann hier noch was lernen.... :)

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