Behörden-Vorschlag zur künftigen Fahrerentlohnung stützt HTV

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IK
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Beitrag von IK » 07.08.2012, 06:51

@ Poorboy
Ich möchte nämlich schon jetzt mit wöchentlich 40 statt 64 Stunden auf der Straße meine Familie durchbringen können und nicht erst in acht Jahren!!
du arbeitest nur 274 Stunden im Monat?
Wann hast du reduziert? :wink:

roter stern
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Beitrag von roter stern » 07.08.2012, 07:41

Man verdient also bei 0.k. Taxi 6€ bis 20€ die Stunde.
zuzüglich 10 bis 20% Trinkgeld.
nachts mehr!!!

Mit diesen unlauteren Versprechungen pumpt man den Taximarkt
mit Lohnabhängigen voll.
Oder werden die Kosten für die Taxen durch irgendeine mir unbekannte EU Förderrichtlinie gesponsert.
so long
roter stern

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reasoner
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Beitrag von reasoner » 07.08.2012, 08:02

Verbandsklagen sind in Verwaltungsangelegenheiten gemeinhin unzulässig, Porree. Warum machst du das als Betroffener nicht?

nightdancer
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Beitrag von nightdancer » 07.08.2012, 08:25

André hat geschrieben:
Es ist mir auch vollkommen neu, dass Gesetze in Deutschland in Beton gegossen sind. Insbesondere dann, wenn sich durch neue Erkenntnisse eine Schieflage in deren Anwendung ergibt.
Nein, hier wird versucht ein Ziel dadurch zu erreichen, dass man versucht ein Gesetz so zu verbiegen, dass es passt. Hier wird so getan, als käme es ausschließlich auf die Sicherheit des Verkehrs an und einer Gefährdungslage. Was in Satz 1 steht kann man dann ja getrost ignorieren. Das alles ist unhaltbar und verstößt gegen unserer Rechststaatsprinzip bzw. den allgemeinen Regeln des Staats und Organisationsrecht.


Ich kann die Oberblicker auffordern mal einen Blick in den entsprechenden Kommentar zu werfen. Diesen hat die Behörde offensichtlich auch nicht. Ich habe keine Uni hier, die mir das bequem erlauben würde. Aber es ist ja einfach, wenn man sich langweilt am Stadnpaltz warme Luft zu verbrieten und den Chef zu makieren.

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 07.08.2012, 11:14

Zum Beispiel das hier, nä?

Darüber hinaus sollen diese Vorschriften einen Beitrag zu Verkehrssicherheit leisten. Die Teilnahme des übermüdeten Fahrers am Strassenverkehr
soll dadurch verhindert werden, daß Bestimmungen die Belastungen des Fahrpersonals an ihrem Arbeitsplatz am Steuer eines LKW oder Kraftomni-
busses zeitlich begrenzen. Der überlastete Fahrer ist angesichts der hohen Anforderungen, welche die Teilnahme am Strassenverkehr an den Men-
schen stellt, ein erhöhtes Risiko für die Sicherheit. Die Sozialvorschriften im Strassenverkehr erfassen in der Regel sowohl den in abhängiger Arbeit
stehenden Fahrer als auch den selbstständigen Unternehmer, der selbst Fahrzeuge lenkt, die der Güter- oder Personenbeförderung dienen. Beide
Personenkreise können durch ordnungswidriges Verhalten am Steuer die Verkehrssicherheit gefährden.

Das Sozialrecht im Strassenverkehr ist aufgrund internationaler wirtschaftlicher Verflechtungen innerhalb und ausserhalb der Europäischen Union
auch von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Einheitliche Regelungen der Arbeitsbedingungen des Fahrpersonals sollen unterschiedliche Wett-
bewerbsbedingungen auf dem Gebiet der Güter- und Personenbeförderung vermeiden.


Ausszug Kommentar Andresen & Winkler, Vorwort

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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 07.08.2012, 11:35

Poorboy hat geschrieben: Herr Werner "Wir gehen nicht sofort in die Exekution..."

Eine bundesweit wohl einmalige Aussage eines Beamten!!!!
Geht's dabei um Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten?

Bei Letzteren gilt immer das Opportunitätsprinzip und Herr Werner hätte völlig recht mit seiner Aussage.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 07.08.2012, 11:40

Schmidt hat geschrieben:Zum Beispiel das hier, nä?

Darüber hinaus sollen diese Vorschriften einen Beitrag zu Verkehrssicherheit leisten. Die Teilnahme des übermüdeten Fahrers am Strassenverkehr soll dadurch verhindert werden, daß Bestimmungen die Belastungen des Fahrpersonals an ihrem Arbeitsplatz am Steuer eines LKW oder Kraftomnibusses zeitlich begrenzen. Der überlastete Fahrer ist angesichts der hohen Anforderungen, welche die Teilnahme am Strassenverkehr an den Menschen stellt, ein erhöhtes Risiko für die Sicherheit. Die Sozialvorschriften im Strassenverkehr erfassen in der Regel sowohl den in abhängiger Arbeit stehenden Fahrer als auch den selbstständigen Unternehmer, der selbst Fahrzeuge lenkt, die der Güter- oder Personenbeförderung dienen. Beide Personenkreise können durch ordnungswidriges Verhalten am Steuer die Verkehrssicherheit gefährden.

Das Sozialrecht im Strassenverkehr ist aufgrund internationaler wirtschaftlicher Verflechtungen innerhalb und ausserhalb der Europäischen Union auch von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Einheitliche Regelungen der Arbeitsbedingungen des Fahrpersonals sollen unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen auf dem Gebiet der Güter- und Personenbeförderung vermeiden.


Ausszug Kommentar Andresen & Winkler, Vorwort
Eigentor?

Die zitierte Textstelle aus dem Kommentar zum FahrFG begrenzt das Gesetz anscheinend auf LKWs und Kraftomnibusse.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 07.08.2012, 11:41

Ich denke mir mal, er (Werner) meinte Letzteres.
Dennoch, wenn der Satz so ungefiltert und dem (möglichen) Zusammenhang entrissen die Runde in der Öffentlichkeit macht,
gibt das kein gutes Bild und bringt einen leicht in Erklärungszwänge.

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 07.08.2012, 11:54

Otto 126,
So könnte man es lesen. Das ist der Nachteil eines nur kurzen Auszugs.
Da wir ja wissen, dass das FPerG sich auf Fahrpersonal von KFZ bis 2,8 T zGM bezieht, ist der Kommentar so gesehen etwas mißverständlich.
Es sei denn, ein KFZ von 2,8 T hätte ne LKW-Zulassung.

Dennoch bleibt zugegeben der Eindruck - auch wenn man den ganzen Kommentar und das Buch liest (ich habe die 3. Ausgabe, die neueste ist die 4),
dass "man" vorwiegend LKW und KOM im Blick hatte mit dem FPerG.

Ich denke in der Tat nach wie vor, wie Eberhard Engel es schon vor längerem mal formulierte, dass "das Taxigewerbe quasi ins FPerG hineingewachsen ist".

Und das generiert genau die Unzulänglichkeiten an denen sich manch unterschiedliche Auffassungen in der Bedeutung desselben entzünden.

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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 07.08.2012, 12:03

Deswegen schrieb ich auch: "die zitierte Textstelle", weil mir der Kommentar nicht in Gänze vorliegt.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 07.08.2012, 14:12

... besser jetzt? :wink:

Poorboy
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Beitrag von Poorboy » 07.08.2012, 20:12

Fahren wir mal wieder LKW?

Poorboy

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 07.08.2012, 22:18

Warum nicht. Ist doch mal was anderes :lol:

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Beitrag von Poorboy » 08.08.2012, 03:27

Otto126 hat geschrieben:
Gesetze sind nun einmal nicht in Stein gemeißelt.
Natürlich nicht, Otto, darum kann der Gesetzgeber sie ändern.

Auf Antrag rechtswidrig agierender Taxler kann aber kein "Amtsrichter Ronald Schill", keine Richterin Barbara Salesch, kein Jugendrichter, kein Finanzrichter, nicht mal ein Verwaltungsrichter ein Gesetz extra für Dich und André umschreiben, auch wenn Du und einige andere es sich noch so sehr wünschen.

Nicht einmal das Verfassungsgericht darf das. Es kann nur ein Gesetz für verfassungswidrig erklären und den Gesetzgeber mit Frist zur Neuformulierung verdonnern.

Und dass Taxifahrer nun plötzlich in den Güterfernverkehr Solvalla - Sevilla "hineingewachsen" sind, ist auch eine eher autistische Sicht der Dinge.

Das "scheinbar" umstrittene Gesetz ist logisch, eindeutig und klar formuliert. Durch die konsequente Nichtanwendung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden, hat sich aber im Gewerbe eine stinkende Eiterbeule bebildet, die bei Anwendung nie entstanden wäre.

Diese nun aufzustechen, ohne die fördernden Behörden zu beschädigen, ist das eigentliche Problem.

Die Kosten eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht legt das Gericht selber fest, indem es den Streitwert ermittelt. Hier also frei erfunden. Gebühren sind vorab zu entrichten.

Unkalkulierbares Risiko für den einzelnen. Einen Verband für alleinfahrende EWUs gibt es leider nicht. Anderen Verbänden würde ich nie beitreten, denn meine Interessen sind nicht einmal teilkongruent mit denen von Möller oder gar Stambula!!

Gelänge es, auch nur 100 Hamburger alleinfahrende EWUs zu bewegen, je € 100,- springen zu lassen, um einen Top-Verwaltungsrechtler zu beauftragen, für nur einen Mandanten beim Verwaltungsgericht klären zu lassen, ob Herr Werner Gesetze zu exekutieren hat oder ob es tatsächlich nur unverbindliche Empfehlungen sind, die Herr Werner nach eigenem Ermessen anwenden oder eben nicht anwenden darf, müsste die stinkende Eiterblase platzen.

Konjunktiv, weil Richter als Teil des Systems, in solchen Fällen zu den irrwitzigsten Rechtsverdrehungen neigen.

Selbst das Verfassungsgericht entleert seinen Enddarm auf das komplette Rechtssystem, wenn das System durch selbstgeschaffenes Recht in Bedrängnis gerät.

High risk für den einzelnen also. Und eine starke Gruppierung der Geschädigten, die das Risiko des einzelnen auffangen könnten gibt es nicht. Grund: "Die da oben machen eh, was sie wollen!!"

Poorboy

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Beitrag von Pittlepuk » 08.08.2012, 05:54

Also ich geh mit, heißt ich bringe die €100,-- mit dem Ziel diesen Machenschaften ein Ende zu setzen, die Eiterblase zum platzen bringen. Warte auf P.N.

Gruß Pittlepuk

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Beitrag von roter stern » 08.08.2012, 06:56

Ich bin auch mit 100 € dabei

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Beitrag von SM » 08.08.2012, 09:03

Der BZP-Präsident ist (nun) auch an einer Prüfung dran.
" ...Wir prüfen ob das Gesetz überhaupt auf Taxen zutrifft,blablabla..."

Schmückte sich gerade in einem seiner neuen Heftchen damit.

Ebenso äußerte er sich zum Fiskaltaxameter/Mietwagen.
" .....Wenn Taxigewerbe, dann auch Mietwagengewerbe, blablabla...."

Reasoner kann sicher mehr dazu sagen.

(PS: Fahrpersonal-Gesetz sollte dann aber auch gleich für Mietwagen greifen, ODER?)

Stellung zum BMF-Schreiben und mehr auch über deren Seite
http://www.bzp.org/Content/MELDUNGEN/20 ... aeften.php

nightdancer
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Beitrag von nightdancer » 08.08.2012, 09:41

Schmidt hat geschrieben: Dennoch bleibt zugegeben der Eindruck - auch wenn man den ganzen Kommentar und das Buch liest (ich habe die 3. Ausgabe, die neueste ist die 4),
dass "man" vorwiegend LKW und KOM im Blick hatte mit dem FPerG.
Dass war mir vorher schon klar. Ich sagte bereits, von der Systematik passt das alles nicht aufs Taxigewerbe.

Würde man das FPersG so anwenden wie einige hier möchte, wäre die Eilkurierbranche tot.


Das Verfahren ist nicht so teuer, Stretwert dürfte auch bei niedrigen 5-10.000 Euro liegen, sodaß das Kostenrisiko überschaubar ist. Insbesondere da ich § 3 FPersg eh für nicht einschlägig halte und daruf basierende VA erfolgreich angefochten werden können

Schmidt-Taxi

Beitrag von Schmidt-Taxi » 08.08.2012, 10:13

Selbst ich würde mich finanziell daran beteiligen in noch unbekannter Höhe, denn meine Mittel sind zur Zeit extrem beschränkt.
Aber die Sache wäre es mir wert.

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Beitrag von Otto126 » 08.08.2012, 11:30

Poorboy hat geschrieben:
Otto126 hat geschrieben: Gesetze sind nun einmal nicht in Stein gemeißelt.
Natürlich nicht, Otto, darum kann der Gesetzgeber sie ändern.

Auf Antrag rechtswidrig agierender Taxler kann aber kein "Amtsrichter Ronald Schill", keine Richterin Barbara Salesch, kein Jugendrichter, kein Finanzrichter, nicht mal ein Verwaltungsrichter ein Gesetz extra für Dich und André umschreiben, auch wenn Du und einige andere es sich noch so sehr wünschen.
Ich wünsche mir gar nichts.

Ich sage, der Text und der ganze Tenor des FPerG klingen nicht nach Taxi und der Gesetzeskommentar, dessen sich auch ein Verwaltungsrichter bedienen würde, scheint das auch so zu sehen.

Wenn's denn aber für unseren Bereich gelten soll, gilt es selbstverständlich auch für euch EWU's sowie für Mietwagen.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

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