Sei gewiss, André, das von Schmidt auch.André hat geschrieben:Ein im Ernstfall anzurufendes Gericht könnte sich ja aufgrund der Ungleichheit für nicht zuständig erklären und an höhere Gerichte verweisen. Aber das sprengt mein Wissen dann doch vollauf.
Behörden-Vorschlag zur künftigen Fahrerentlohnung stützt HTV
- Anna Chronismus
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- Otto126
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Nicht "andere" - dich!Poorboy hat geschrieben:Otto, und Du bezeichnest andere als doof und bescheuert?????Otto126 hat geschrieben: Wenn die Gesetze so klar und eindeutig sind, können wir ja einen Großteil der Gerichte abschaffen...
In jedem Einzelfall, in dem sich jemand durch einen Bescheid einer Behörde beschwert fühlt (§ 42 VwGO).Poorboy hat geschrieben:Seit wann müssen denn Bundesgesetze von Richtern auf ihren Sinn geprüft werden????
Wenn schon, dann einen Verwaltungsrichter, aber der Unterschied ist wahrscheinlich zu subtil für dich.Poorboy hat geschrieben:Geniale Idee von Dir, Otto, gilt auch für reasoner, André etc. Der Bundestag beschließt ein Gesetz und ihr lasst von Typen wie "Amtsrichter Ronald Schill" mal eben prüfen, ob das Gesetz nun gültig ist oder nicht, wo es Euch doch absolut nicht in den Kram passt.
Anders als du es dir vorstellst.Poorboy hat geschrieben: Rechtsstaat ist ein bisschen anders konstruiert.
Poorboy
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"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
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Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?
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Unfassbar, mit welcher Burschikosität und Selbstverliebheit Otto126 über Rechtsgrundsätze hinwegtrampelt.Otto126 hat geschrieben:Wenn schon, dann einen Verwaltungsrichter, aber der Unterschied ist wahrscheinlich zu subtil für dich.Poorboy hat geschrieben:Geniale Idee von Dir, Otto, gilt auch für reasoner, André etc. Der Bundestag beschließt ein Gesetz und ihr lasst von Typen wie "Amtsrichter Ronald Schill" mal eben prüfen, ob das Gesetz nun gültig ist oder nicht, wo es Euch doch absolut nicht in den Kram passt.
Die Verwaltunsgerichte sind dafür da, die Rechtmäßigkeit der Entscheidung einer Verwaltungsbehörde (Exekutive) zu überprüfen. Sprich: Hat Verwaltung XY ein Gesetz korrekt angewendet?
Aus den Ö-Recht-Skripten:
"Materielle Rechtmässigkeit der staatlichen Maßnahme
Einleitender Obersatz: Ein formelles Gesetz ist materiell rechtmässig, wenn es nicht gegen inhaltliche Bestimmungen der Verfassung verstößt!"
Es sind also Verfassungsgerichte, die über die Rechtmäßigkeit eines Gesetzes urteilen (Sonderfall: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) - man merke sich das Stichwort Normenkontrollklage. Wenn beispielsweise ein Amts-, Land- oder Verwaltungsgericht Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes hat, hat, legt dieses diese Frage zur Beurteilung dem Landes- oder Bundesverfassungsgericht vor und setzen solange das Verfahren aus (vgl. Art. 100 Abs. 1 GG).
Wer schrieb nochmal, "der Unterschied ist wahrscheinlich zu subtil für dich"? Ich bleibe dabei: Du, Otto126, passt zu Napp wie die Faust aufs Auge. Der interessiert sich auch nicht für Fakten, hat dafür aber eine Meinung.Otto126 hat geschrieben:Anders als du es dir vorstellst.Poorboy hat geschrieben:Rechtsstaat ist ein bisschen anders konstruiert.
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Unfassbar, mit welcher Dummheit du hier deine Zeit verschwendest.Anna Chronismus hat geschrieben:Unfassbar, mit welcher Burschikosität und Selbstverliebheit Otto126 über Rechtsgrundsätze hinwegtrampelt.Otto126 hat geschrieben:Wenn schon, dann einen Verwaltungsrichter, aber der Unterschied ist wahrscheinlich zu subtil für dich.Poorboy hat geschrieben:Geniale Idee von Dir, Otto, gilt auch für reasoner, André etc. Der Bundestag beschließt ein Gesetz und ihr lasst von Typen wie "Amtsrichter Ronald Schill" mal eben prüfen, ob das Gesetz nun gültig ist oder nicht, wo es Euch doch absolut nicht in den Kram passt.
Welche Fakten?Anna Chronismus hat geschrieben:Wer schrieb nochmal, "der Unterschied ist wahrscheinlich zu subtil für dich"? Ich bleibe dabei: Du, Otto126, passt zu Napp wie die Faust aufs Auge. Der interessiert sich auch nicht für Fakten, hat dafür aber eine Meinung.Otto126 hat geschrieben:Anders als du es dir vorstellst.Poorboy hat geschrieben:Rechtsstaat ist ein bisschen anders konstruiert.
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Der Unterschied zwischen Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit, "aber der Unterschied ist wahrscheinlich zu subtil für dich".Otto126 hat geschrieben:Welche Fakten?
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Auch ein Verwaltungsrichter kann im Einzelfall einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz feststellen.
Gesetze sind nun einmal nicht in Stein gemeißelt.
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Natürlich - wer hat dem widersprochen?Otto126 hat geschrieben:Auch ein Verwaltungsrichter kann im Einzelfall einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz feststellen.
Erinnerung an den thematischen Bezug:
Es ging um die Überprüfung von Gesetzen, nichts anderes. Schön beim Thema bleiben.Otto126 hat geschrieben:Wenn schon, dann einen Verwaltungsrichter, aber der Unterschied ist wahrscheinlich zu subtil für dich.Poorboy hat geschrieben:Der Bundestag beschließt ein Gesetz und ihr lasst von Typen wie "Amtsrichter Ronald Schill" mal eben prüfen, ob das Gesetz nun gültig ist oder nicht, wo es Euch doch absolut nicht in den Kram passt.
Der Unterschied zwischen Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit schon, "aber der Unterschied ist wahrscheinlich zu subtil für dich".Otto126 hat geschrieben:Gesetze sind nun einmal nicht in Stein gemeißelt.
Im Übrigen: Ein anständiger Mensch hätte sich für das grundlose Anblaffen eines Mitdiskutanten (hier: Poorboy) längst entschuldigt. Du, Otto126, bevorzugst aber weiter das Austeilen, anstatt einfach mal Dein fehlerhaftes Rechtsverständnis einzugestehen. Und genau diese Mischung aus Uneinsichtigkeit, Starrsinn und Rotzfrechheit erinnert (nicht nur) mich immer wieder an Jörn Napp.
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Verstoß gegen das FahrPG?
Ach ne, der ist ja Unternehmer...
http://youtu.be/hwiB7YWL8Wg
(dann wird Filou auch nicht langweilig)
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- Wohnort: bad oldesloe .... geflüchtet aus dem irrenhaus berlin. ;)
@otto.....anna reagiert eher auf dummdreist!
aber ewartet von anderen das abzustellen was anna am besten selbst kann.
zum duellieren dabei!
und schafft es nicht mal eigene kleine tippfehler einzugestehen.Otto126 hat geschrieben: Unfassbar, mit welcher Dummheit du hier deine Zeit verschwendest.
aber ewartet von anderen das abzustellen was anna am besten selbst kann.
@anna....ich hab diesmal sogar nur die kleine wattebauschschleuderAnna Chronismus hat geschrieben: bevorzugst aber weiter das Auszuteilen, Und genau diese Mischung aus Uneinsichtigkeit, Starrsinn und Rotzfrechheit erinnert (nicht nur) mich immer wieder an Jörn Napp.
zum duellieren dabei!
ich würde mich ja mit dir geistig duellieren,aber du bist unbewaffnet
komm auf die dunkle seite der macht....wir haben kekse
hier klickenzum poppen:D
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- Anna Chronismus
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André, Du findest das Gesetz blöd, Dein gutes Recht, ändert aber nichts an seiner Gültigkeit. Selbst wenn ein Verwaltungsgericht dieses Gesetz auch blöd fände, hätte es nicht die Befugnis, es außer Kraft zu setzen.André hat geschrieben:Den Sinn von Argumenten in einer Diskussion muss man auch erfassen wollen Poorboy.
Aber dazu muss man selbst auch argumentieren und nicht behaupten.
Es ist mir auch vollkommen neu, dass Gesetze in Deutschland in Beton gegossen sind. Insbesondere dann, wenn sich durch neue Erkenntnisse eine Schieflage in deren Anwendung ergibt.
Was hier m.E. aktuell läuft, ist eine politische Nummer. Außer in Hamburg rührt sich bundesweit keine "Verkehrsgewerbeaufsicht"!
Bundesweit hätte jeder Betrieb, der Genehmigungen trotz widerrechtlicher Entlohnung, in voller Kenntnis der Aufsichtsbehörden, bekommen hat, beste Chancen, Schadensersatz einzuklagen, wenn ihm nun der Betrieb genau wegen dieser Entlohnung geschlossen wird.
Ohne "neue Erkenntnisse" kann die Genehmigung schlecht widerrufen werden.
Hier belauern sich Behörden und MWUs.
Bedauerlicherweise gibt es keinen Verband der EWUs. So eine Institution könnte nun den gordischen Knoten zerschlagen.
Und zwar mit einer Musterklage vor dem Verwaltungsgericht. Das Gericht möge klären, ob eine Hamburger "Verkehrsgewerbeaufsicht" nach Gutdünken Gesetze ganz oder zeitweise außer Kraft setzen kann.
Herr Werner "Wir gehen nicht sofort in die Exekution..."
Eine bundesweit wohl einmalige Aussage eines Beamten!!!!
Dazu ein bisschen Medienarbeit und beim Boulevard die Schlagzeile (vereinfacht, wie beim Boulevard üblich):
Skandal! Hamburg fördert kriminelle Taxifahrer"
So eine Nummer würde ziemlich Druck auf den Kessel bringen.
Durchaus eigennützig, wie alle hier. Ich möchte nämlich schon jetzt mit wöchentlich 40 statt 64 Stunden auf der Straße meine Familie durchbringen können und nicht erst in acht Jahren!!
Poorboy
Und manche hören die Einschläge nicht:
http://ok-taxi.de/index.php?page=/Seiten/FAQ_13
Was verdient man...
Poorboy
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Poorboy