Kurz zur Erläuterung des Werner-Satzes aus meinem Footer (*): In der Sitzung habe ich unmittelbar nach Fallen des Satzes interveniert. Ich fragte, ob ich ihn richtig verstanden und wiederholte seinen Satz. Er erklärte, dass er sich "Interpretationen verbäte". Ich habe daraufhin seinen Satz ein weiteres Mal wiederholt und erklärt, dieses sei "für einen Beamten aus dem Rechtsamt starker Tobak". Noch einmal verbat sich Werner die Interpretation seines Satzes, der aber von mir in keinster Weise interpretiert, sondern lediglich zweimal wiederholt worden war.Schmidt hat geschrieben:Dennoch, wenn der Satz so ungefiltert und dem (möglichen) Zusammenhang entrissen die Runde in der Öffentlichkeit macht, gibt das kein gutes Bild und bringt einen leicht in Erklärungszwänge.
Ich stelle fest:
- Dutzende Ohren haben in der betreffenden Sitzung den Satz gehört.
- Ich habe durch zweimaliges Wiederholen Herrn Werner die Möglichkeit gegeben, dieses Satz gerade zu rücken oder etwas zu erklären wie, dass das Gesagte missverständlich sei, im Eifer des Gefechts oder ähnlich. Ich habe ihm zweimal die Chance zur Korrektur gegeben, und er hat sie nicht genutzt.
- Ich bin nicht daran interessiert, jemanden wegen eines spontanen Mißgeschicks öffentlich zu attackieren. Hier haben wir aber die Situation, dass es sich offensichtlich um eine verfestigte Meinung handelt, die weder während der Sitzung noch später (z.B. in der eMail von Werner an Arne und mich) korrigiert oder auch nur relativiert wurde.
Insofern wird sich Herr Werner nun damit abfinden müssen, dass sein Satz im Raum steht. Selbstverständlich werden die Aktionen und Maßnahmen der im Rechtsamt angesiedelten Verkehrsgewerbeaufsicht nun besonders daraufhin beäugt werden, ob es hier nach Recht und Gesetz zugeht. Wenn ja: Alles gut. Wenn nein, wird der Satz sicherlich noch zu anderen Gelegenheiten und an anderer Stelle zitiert werden.
(*) Für die Zeit, in der sich mein Footer geändert haben wird, hier kurz zur Dokumentation des betreffenden Werner-Satzes: "Wir gehen nicht sofort in die Exekution von bestehenden Gesetzen." (Herr Werner, Leiter der Hamburger Verkehrsgewerbeaufsicht - Rechtsamt BWVI - bei der Anhörung der Taxengewerbe-Vertreter am 13.7.2012)