Wo kann man für fixaltaxameter daten abspeichern?

monez
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Wo kann man für fixaltaxameter daten abspeichern?

Beitrag von monez » 29.02.2012, 21:35

Hey, ist es Tesimax? oder wie heißt die firma genau? bitte um antwort! eventuell kontakt daten von der firma! bracuhe es für fixaltaxameter

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reasoner
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Beitrag von reasoner » 29.02.2012, 21:38

Tesymex, Spiderman. Dort wirst du dein Geld los.

http://www.tesymex.de/kontakt.php

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Beitrag von eichi » 29.02.2012, 21:39

Hast du Fiskaltaxameter?
Warum so hastig, haben wir schon 2016?
Reicht dir das Hale-Cey-System nicht als Datenspeicher?

Erzähl mal!
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

monez
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Beitrag von monez » 07.03.2012, 00:08

eichi hat geschrieben:Hast du Fiskaltaxameter?
Warum so hastig, haben wir schon 2016?
Reicht dir das Hale-Cey-System nicht als Datenspeicher?

Erzähl mal!

Das Prblem bei key system ist, da werden auch gleichzeitig die Arneitszeiten der angestellten gespeichert! und bei tesimax werden nur die daten der umsätze angespeichert!!

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Otto126
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Beitrag von Otto126 » 07.03.2012, 13:47

monez hat geschrieben:Das Prblem bei key system ist, da werden auch gleichzeitig die Arneitszeiten der angestellten gespeichert!
Das ist doch unter anderem Sinn der Sache, damit die Schwarzarbeit und der Sozialbetrug unterbunden werden.
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

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Beitrag von eichi » 07.03.2012, 14:03

Insbesondere bei Berücksichtigung der Tatsache, dass künftig nicht mehr der
Umsatz, sondern die Arbeitszeit die Grundlage für die Lohnberechnung sein muss!
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

ImmerMitDerRuhe
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Beitrag von ImmerMitDerRuhe » 08.03.2012, 10:46

Hallo und guten Morgen.

Zum Fiskal-Taxameter und der Datenspeicherung möchte ich gerne einmal einen deutlichen Hinweis meinerseits geben:

Es besteht momentan überhaupt keine Eile, sich bei dieser Firma anzumelden.
Natürlich würde es dieser Firma am Besten gefallen, wenn möglichst schnell möglichst viele ihr Geld jeden Monat überweisen. Also tun sie auch so, als hätten andere Firmen keine Möglichkeit. Das ist klar, das ist Geschäft.

Das Problem ist aber, das diese Firma von Herrn Krause momentan Monopolist ist, also der einzige Anbieter am Markt. Das hat viele nachteile für uns. Preislich könnte er später nahezu machen was er will. Wenn sich jetzt also zuviele Kollegen dort vorschnell 2 Jahre verpflichten, dann ist dieser Markt für einen neuen Anbieter uninteressant geworden, und er bricht seine Vorbereitungen wieder ab. Heißt: keine Alternative für uns, abhängig von Herrn Krause. Das ist meine Meinung.

Natürlich kostet eine Daten-Speicherung Geld, aber einen günstigen (günstigeren) Preis für den Einzelnen kann es aber nur geben, wenn es noch genügend Einzelne gibt. Es läuft einem also nichts davon, garnichts.

Natürlich verkauft sich Firma T. optimal, und erklärt wie gut und toll und welche Vorteile man hat usw.
Auch die Uhrmacher finden das alles ganz toll, weil auch diese leider nur wenig wissen und wenn von Firma T.
Kurzum : Es geht deutlich günstiger als bei Firma T. , nur braucht eine andere Firma auch noch Kunden und etwas Zeit sich aufzustellen, insofern ist meiner Meinung nach eine vorschnelle Bindung an T. sehr schlecht für unser aller Portemonnaie.
Deshalb die Bitte an Alle : Immer Mit Der Ruhe !!

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C.L.
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Beitrag von C.L. » 08.03.2012, 23:55

Hallo,
hier in Hamburg macht die Behörde mächtig Druck und möchte am liebsten sofort alle Taxen mit einem Fiskaltaxameter ausrüsten. Wer sich einen Neuwagen kauft, hat die Basis schon an Bord und wird bei Änderung der Fahrgestellnummer bestimmt daraufhin gewiesen, das man im eigenen Interesse umgehend handeln sollte.

Neuunternehmer müssen sich garantiert verpflichten, aktuellste Technik in ihre Fahzeuge zu packen.

Ob das alles so seine Richtigkeit hat, soll RA Öhler aktuell prüfen. So zuminest die Trommeln am Taxistand.

Wir lachen in jeder Mittagspause über diesen blinden Aktionismus. High End Technik und zusätzliche Kosten um zu dokumentieren, dass man 83,50€ Tageseinnahme hatte.

Gruß C.L.
same shit - different day

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Beitrag von pauline » 09.03.2012, 01:28

Wir lachen in jeder Mittagspause über diesen blinden Aktionismus. High End Technik und zusätzliche Kosten um zu dokumentieren, dass man 83,50€ Tageseinnahme hatte.
Ja, da ist was dran ! Wenn man bedenkt, was so in der Gastronomie- und manch anderer Branche abgeht.......
Aber die halten offensichtlich besser zusammen, haben die bessere Lobby und sind offenschtlich nicht so vom Virus der Neidhammelei befallen....

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Störtebeker
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Beitrag von Störtebeker » 15.03.2012, 03:07

Moin Moin!

Der geforderten Erklärung des Taxenunternehmers
sollte folgendes angehängt werden.



Integrierte

Sicherheitslösung für messwertverarbeitende

Kassensysteme


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Richtigstellung zu falschen Informationen zum INSIKA-System



Der INSIKA-Projektleitung liegen Aussagen zum Einsatz von INSIKA vor, die nicht der Realität entsprechen.


Zum Hintergrund des INSIKA-Projektes

Das INSIKA-Projekt ist ein im Rahmen des BMWi-MNPQ-Programms gefördertes Vorhaben zur Entwicklung und Umsetzung sowie zum Test eines Konzepts zum Nachweis von - nach der Ersterfassung - unverändert gespeicherten Informationen (z.B. Buchungsaufzeichnungen in Registrierkassen).

INSIKA wurde entworfen, um den Bestimmungen eines geplanten Gesetzes zu entsprechen. Hierzu wurde ein Projektkonsortium aus PTB und mehreren Kassenherstellern gebildet, um ein technisches System zur kryptografischen Absicherung von Kassendaten zu entwerfen, zu implementieren und in der Praxis zu testen. Das für 2008 geplante Gesetzgebungsverfahren wurde im Juli 2008 gestoppt. Trotzdem haben sich die Projektpartner entschlossen, das Projekt zu Ende zu entwickeln, damit bei einer eventuellen zukünftigen Gesetzesinitiative bereits ein fertiges technisches System bereitsteht.

Das Bundesministerium der Finanzen hat im November 2010 die Anforderungen an Kassen durch ein BMF-Schreiben deutlich verschärft. Dieses bildet momentan zusammen mit den dort erwähnten Gesetzen und Erlassen (vor allem AO, GoBS und GDPdU) die rechtliche Basis für den Betrieb von Registrierkassen.

Falsche Information:
„INSIKA soll ein Fiskalmodul ablösen"

Derzeit gibt es in Deutschland keine Vorschrift für ein Fiskalmodul oder Fiskalspeichermodul für Registrierkassen.


Falsche Information:
„Hersteller können eine INSIKA-Zertifizierung erhalten"

Die INSIKA-Entwicklungsarbeiten sind fast abgeschlossen. Alle zur Anwendung des Verfahrens erforderlichen Festlegungen stehen interessierten Unternehmen nach Registrierung in Form von technischen Dokumentationen zur Verfügung. Das INSIKA-Projektteam führt jedoch keine Zertifizierung von Systemen einzelner Kassenhersteller durch.

Zertifizierungen von Kassensystemen sind durch das INSIKA-Konzept nicht erforderlich. Durch die einmal erfassten Daten und deren Signatur wird der Nachweis der Unverfälschtheit ermöglicht. (siehe auch FAQ)

Falsche Information:
„Hersteller können jetzt schon Lösungen auf INSIKA-Basis anbieten"

Der Kern der Sicherheit von INSIKA besteht darin, dass die Finanzbehörden oder von ihnen beauftragte Stellen die benötigten Smartcards herausgeben. Da es zur Zeit keine gesetzliche Grundlage gibt, findet dies momentan nicht statt.

Die PTB gibt lediglich im Rahmen des INSIKA-Vorhabens Smartcards für Testwecke und stattfindende Feldversuche heraus. Da keine Smartcards für den Echtbetrieb erhältlich sind, kann INSIKA in der Praxis nicht eingesetzt werden. Wir begrüßen es sehr, wenn sich Kassenhersteller mit dem System beschäftigen und es in ihre Produkte integrieren bzw. die Integration vorbereiten.

Falsche Information:
„Ab 2016 soll INSIKA gesetzlich vorgeschrieben werden"

Über eine gesetzlich vorgeschriebene Einführung von INSIKA gibt es derzeit keinerlei rechtverbindliche Informationen. Dem INSIKA-Projektteam liegen keinerlei Informationen vor, ob und wann hier mit weiteren Aktivitäten des Gesetzgebers zu rechnen ist.
Vitalienbruder
Gottes Freund, aller Herren Feind

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Beitrag von Störtebeker » 15.03.2012, 03:21

Sorry! Der Link dazu: http://www.insika.de

Guats Nächtle
Vitalienbruder
Gottes Freund, aller Herren Feind

RaimundHH
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Beitrag von RaimundHH » 15.03.2012, 14:04

MOin,

@Störtebeker

Endlich mal ein vernünftiger Beitrag zum Thema Fiskaltaxameter
und ein weiterer Grund, sich nicht vorschnell an ein
kostspieliges und für viele Taxenunternehmer überdimensioniertes
Verfahren zu binden, das offensichtlich nur den wirtschaftlichen
Interessen eines externen Dienstleisters dient.

Grüße

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Störtebeker
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Beitrag von Störtebeker » 15.03.2012, 22:14

n'abend!

Noch was zu INSIKA:

Q: Welche Ziele hat das INSIKA-Projekt?


A: Das Ziel des Projekts ist die Entwicklung einer innovativen Lösung zur Absicherung von Daten aus Bargeldumsätzen und Messwerten an elektronischen Kassensystemen. Der Fokus liegt dabei auf einer hohen Manipulationssicherheit, geringen Kosten, automatisierbaren Audits und ungehinderten Innovationsmöglichkeiten der Kassenhersteller.

Q: Was ist der aktuelle Stand des Projekts?

A: Projektstand Februar 2011: Alle technischen Projektziele sind erreicht. Es existieren funktionsfähige Kassenprototypen, die in Pilotinstallationen seit Monaten getestet werden. Dafür wurde eine komplette Infrastrukturlösung aufgebaut mit der sich alle für den Betrieb erforderlichen Prozesse abbilden lassen.

Für registrierte Interessenten stehen die für die Implementierung benötigten Dokumentationen kostenlos zur Verfügung. Die Smartcards zur Signierung der Daten können zum Selbstkostenpreis käuflich beim ADM e.V. erworben werden. Es stehen Demonstrationsprogramme für alle wesentlichen Funktionen (Erzeugen von Kassendatensätzen, Prüfen von Kassendatensätzen und Abruf von Smartcard-Informationen) zur Verfügung.

Q: Wie ist das Verhältnis zwischen den Finanzbehörden und der INSIKA-Projektgruppe?

A: Das INSIKA-Projekt basiert auf dem rechtlichen Rahmen, der durch einen Gesetzentwurf des BMF aus dem Jahr 2008 vorgegeben wurde, sowie auf einem entsprechenden Fachkonzept des BMF. Die INSIKA-Projektgruppe informiert die Finanzbehörden laufend über alle im Vorhaben bearbeiteten Aufgaben. Im Verlauf der Projektbearbeitung wurden konkrete Fragen zum Finanzrecht von Mitarbeitern der Finanzverwaltungen aus Bund und Ländern beantwortet.

Q: Welche Interessen verfolgen die INSIKA-Projektpartner?


A: Die INSIKA-Projektpartner sind ausnahmslos an einer Lösung interessiert, die alle gesetzlichen Anforderungen an die Datenaufbewahrung erfüllt. Bei Umsetzung der Lösung in konkrete Produkte und Komponenten sollen keine Bauartanforderungen die Innovation der Partner behindern. Idealerweise sollte ein einziger Standard für fiskalische Belange die Wettbewerbsgleichheit garantieren. Die Lösung soll möglichst einfach, kostengünstig und sicher sein.


Rechtliche Grundlagen
Q: Gibt es Lizenzen, Schutzrechte oder Patente für die INSIKA-Lösung?


A: Die gesamte INSIKA-Spezifikation wird veröffentlicht und enthält keine patentierten Komponenten. Durch die Veröffentlichtung könnten auch keine Patentansprüche mehr geltend gemacht werden. Im Gegensatz zu anderen Lösungen kann sie von jedem Interessierten ohne Lizenzgebühren o.ä. implementiert werden.

Die Dokumentationen, sowie die aktuelle TIM- und Demo-Software sind urheberrechtlich geschützt. Die TIM-Software muss für einen Praxiseinsatz einer Sicherheitsevaluierung unterzogen werden. Aufgrund der Kosten dieser Evaluierung kann dies nicht im Rahmen des INSIKA-Projekts vorgenommen werden.

Q: Gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Einführung des INSIKA-Systems?


A: Nein, derzeit gibt es keine gesetzliche Grundlage zur Einführung des INSIKA-Systems.

Q: Können die Transaktionsdaten auch in anderen Formaten (z.B. SAF-T) dargestellt werden?

A: Eine Konvertierung der Daten ist problemlos möglich, solange alle Informationen, die zur Überprüfung der Signatur erforderlich sind, dabei erhalten werden.

Q: Was passiert, wenn die Daten aus Platzgründen nicht dauerhaft in der Kasse gespeichert werden können?


A: Anders als bei einem klassischen Fiskalspeichersystem ist es für die Sicherheit des Systems nicht erforderlich, dass die Daten an einem bestimmten Ort gespeichert werden. Die Daten sind durch Signaturen abgesichert und daher ist es problemlos möglich, Daten aus der Kasse auf andere Speichermedien zu verlagern. So ist z.B. eine Integration in bestehende Systeme zur Verwaltung der Kassendaten problemlos möglich


Q: Welche Profile sind veröffentlicht?

Zur Zeit sind das Profil für Registrierkassen und das für Taxameter veröffentlicht. Bei Taxametern lassen sich alle nach 2004/22/EC ("MID") zugelassenen Geräte abbilden, wobei die Zulassung in keiner Weise berührt wird.

Die Profil-Spezifikationen werden - wie die Schnittstellen-Spezifikationen auch - nach einer Registrierung kostenlos zugeschickt.

Q: Warum ist bei der Anwendung der INSIKA-Technik auf Taxameter die regelmäßige Aufzeichnung des Tachostandes des Fahrzeugs unverzichtbar?


A: Aufgrund gesetzlicher Vorgaben kann das INSIKA-Projekt zur Zeit keine Anforderungen an die Strecke Signalgeber-Taxameter und das Taxameter selbst definieren. Daher werden die Daten erst hinter dem Taxameter signiert. Um Manipulationen auf der Übertragungsstrecke davor zu erkennen, ist der Abgleich mit den Tachoständen nötig.:oops: :lol:

Q: Warum müssen Kassensysteme bei INSIKA nicht zertifiziert oder zugelassen werden?


A: Die Sicherheit des INSIKA-Systems basiert auf der Sicherheit des TIMs. Die Buchungsdaten des Kassensystems werden vom TIM mit einer digitalen Signatur versehen. Danach können die Daten in beliebiger Weise in einem Journal gespeichert werden. Durch die gedruckte Signatur kann ebenfalls in Stichproben geprüft werden, dass für Verkaufstransaktionen korrekte Belege erstellt wurden. Zur Prüfung werden diese Daten dann in ein definiertes Exportformat gewandelt. Die Signaturverifikation kann dann mit Hilfe einer Prüfsoftware durchgeführt werden.

Eine Zulassung oder Zertifizierung ist für das TIM von Bedeutung, für die Kassensysteme ist dies nicht nötig.

Praktische Implementierung und Nutzung
Q: Was muss ein Kassenhersteller tun, um INSIKA zu integrieren?


A: Schon auf Basis des BMF-Schreibens vom 26.11.2010 müssen bei jeder ]neu[/b] in Betrieb genommenen Registrierkasse alle Transaktionen nach bestimmten Maßgaben einzeln aufgezeichnet werden. Wenn ein System dazu nicht in der Lage ist, müssen entsprechende Softwareänderungen durchgeführt werden. Je nach Hardware ist zudem der nötige Speicherplatz zu schaffen, z.B. durch Speichererweiterungen.

INSIKA erfordert darüber hinaus, dass ein Smartcard-Leser angeschlossen und das erforderliche Protokoll zur Kommunikation mit dem TIM implementiert wird. Die INSIKA-spezifischen Daten (vor allem Sequenznummer und Signatur) müssen ausgedruckt, abgespeichert und bei Bedarf im INSIKA XML Format exportiert werden.

Q: Was muss ein Kassenanwender (Betreiber) tun, um INSIKA zu nutzen?

A: Bei der Nutzung eines INSIKA-fähigen Kassensystems gibt es für den Anwender nichts weiter zu beachten. Die Bedienung ist völlig unverändert. Lediglich bei der Einrichtung des Systems muss ein TIM angefordert und in den Kartenleser der Kasse eingesetzt werden. Das INSIKA-Konzept sieht vor, dass die Bestellung des TIMs über die Finanzbehörden erfolgt.

Q: Wie werden INSIKA-Daten bei einer Betriebsprüfung geprüft?


A: Im ersten Schritt wird geprüft, ob die Daten unverändert, vollständig und authentisch sind. Durch eine Prüfung der Signaturen können eventuelle Veränderungen erkannt werden. Durch eine Prüfung der Sequenznummer würde erkannt, wenn Datensätze entfernt oder gar nicht erst gespeichert wurden.

Durch eine Prüfung des Zertifikats wird sichergestellt, dass die Daten tatsächlich vom jeweiligen Steuerpflichtigen stammen. Da für jede an den Steuerpflichtigen ausgegebenen Smardcard Daten vorgelegt werden müssen, wird auch hiermit die Vollständigkeit sichergestellt.

Diese Prüfungen laufen vollautomatisch in einer entsprechenden Software ab. Im zweiten Schritt erfolgt eine Prüfung mit den auch bisher eingesetzten Verfahren, z.B. Summenbildungen nach verschiedenen Kriterien.

http://www.insika.de/index.php/de/faq1

Ich denke, daß sind Antworten auf die drängensten Fragen. Nochmehr Fragen und Antworten gibt es in den entsprechenden Link's.

so long
Vitalienbruder
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Beitrag von jr » 15.03.2012, 23:02

Der wichtigste Link ist der zu Frage und Antwort, ich habe ihn eingefügt.

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Beitrag von scarda » 17.03.2012, 11:38

siehe auch "Taxi" (BG), da ist das Titelthema: "Digitale Steuer", es werden verschiedene Alternativen angerissen, leider fehlt eine Zusammenfassende Box à la Vergleich der wichtigsten Parameter der Anbieter.

Hektisch muss man erst werden, wenn die Behörde Druck macht, weil sie mit der Förderung irgendwann Schluß machen wollen wird.

Es gilt also der Behörde zu verklickern, dass eine Investition erst wirklich sinnvoll, also mittelfristig standhaltend also gewinnbringend zu tätigen ist, wenn mehrere Anbieter mit vollständigen und vergleichbaren Pakten am Staat sind.
DEREGULIERUNG IST AUCH NUR REGULIERUNG. ZIELFÜHRENDE VORSCHLÄGE? NEIN? ACH SO!
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
http://www.yumpu.com/de/document/view/2 ... toi-studie#

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Beitrag von Kulturist » 17.03.2012, 11:44

Wie macht man das eigentlich, wenn der Preis frei vereinbart wird (u.a. bei Fahrten außerorts)?

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Beitrag von Störtebeker » 17.03.2012, 16:50

Moin moin.

Kulturist fragte:
Wie macht man das eigentlich, wenn der Preis frei vereinbart wird (u.a. bei Fahrten außerorts)?


Gute Frage Kulturist.


Das hat mich zu folgendem Brief an INSIKA veranlasst.



Seht geehrte Damen und Herren.



Es geht um den Einsatz des INSIKA in Taxametern




Alle im Pflichtfahrgebiet gefahrenen Umsätze der Personenbeförderung müssen zwingend auf Taxameter gefahren werden. Somit ist hier eine vollständige Erfassung durch INSIKA gegeben.

Zitat:
- " Teil des INSIKA-Systems ist die Verpflichtung, zu jeder Transaktion einen signierten Beleg auszugeben. "

Zitat:
- " Jedes sichere Kassensystem erfordert, dass alle Daten erfasst werden. Dies kann nur über Kontrollen sichergestellt werden. Diese Kontrollen sind nur praktikabel, wenn die Ausgabe eines Belegs erfolgt und dieser geprüft werden kann. Das INSIKA-System verlangt darüber hinaus, dass der Beleg eine Signatur enthält. Durch diese kann geprüft werden, dass der Beleg wie vorgeschrieben vom TIM verarbeitet wurde "


Das ist ja schön und gut,

aber:
Zitat:
Kein technisches System kann einen Anwender zwingen, die Daten ordnungsgemäß zu erfassen. Es kann lediglich eine Kontrolle dieser Erfassung erleichtern. Durch den Belegzwang und den Druck der Signatur auf dem Beleg ist jederzeit eine Prüfung der Erfassung möglich.
Das Entdeckungsrisiko ist bei ausreichender Kontrolldichte entsprechend hoch.




In folgender Kritik geht es garnicht um Betrug, sondern:


Kurierfahrten, bei denen keine Personen befördert werden, und Personenfahrten nach ausserhalb des Pflichtfahrgebietes, unterliegen nicht der Tarifpflicht und sind frei verhandelbar.
Diese Umsätze erscheinen also nicht im Taxameter, das nur vorprogrammierte Parameter umsetzen kann, sind sodem eine nicht eingegebene und damit nicht beleg- und nicht signierfähige Transaktion.


Ausserdem:

Laut Ihrer Worte Zitat: werden die Daten aufgrund gesetzlicher Vorgaben erst hinter dem Taxameter signiert und INSIKA kann keine Anforderungen an die Strecke Signalgeber - Taxameter und das Taxameter selbst definieren.


Und weiter:

Zitat:
Bei der Anwendung der INSIKA -Technik auf Taxameter ist die regelmäßige Aufzeichnung des Tachostandes des Fahrzeugs unverzichtbar.
Ein deutlicher Schwachpunkt, aber logisch nach vorherigem Satz.
Und die freien Umsätze sind damit noch immer nicht erfasst.


Es kann im Taxengewerbe die sog. 1%-Regel angewandt werden. Das hat zur Folge, dass entsprechender Unternehmer keine Unterscheidung in der Aufzeichunugspflicht der privaten und geschäftlichen Kilometer vornehmen muss.




Anmerkung:

Aus dem Verhältnis der gefahrenen Kilometer zu den angegebenen Umsätzen lässt sich eine annähernde Plausibilität der Angaben herauslesen. Aber eben nur annähernd, weil manipulierbar. Deshalb fordert die Finanzverwaltung ein unveränderbares System der Aufzeichnung.

INSIKA entspricht nach dem gegenwärtigen Stand der Technik der Forderung der Finanzverwaltung. Alle Angaben werden im Moment der Erstellung technisch erfasst, diese Daten wie gefordert unveränderbar festgehaltenen.

Werden diesen Daten dann aber nicht technisch erfassbare Daten hinzugefügt, und können andere relevante Daten aufgrund gesetzlicher Vorgaben garnicht erfasst werden, stellt sich für mich die Frage, ob hier nicht ein System ad absurdum geschaffen werden soll.


Das Ziel nach einer lückenlosen Erfassung aller steuerlich relevanten Daten wird jedenfalls klar verfehlt und sogar amtlich unterbunden.



Vielleicht liege ich mit meinem Verständnis und Überlegungen auch falsch, bitte aber in jedem Fall um eine Klärung des Sachverhaltes.


Ich verbleibe

mit freundlichem Gruß
Vitalienbruder
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Beitrag von Kulturist » 17.03.2012, 19:58

Erst einmal Danke für die Antwort.
Wie das ganze System auf dem Lande funktionieren soll, bleibt mir aber schleierhaft. Oder auch bei Krankenfahrten, die über die Kasse abgerechnet werden.

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Beitrag von reasoner » 17.03.2012, 20:11

Die Endausbaustufe eines Fiskaltaxameters soll gerüchteweise ein Panel fuer die manuelle Eingabe von Fahrpreisen haben, also eine Art PinPad. Das ist eine der Schwachstellen. Dabei wird die gefahrene, besetzte Strecke festgehalten, so dass man einen Bezug Strecke zu Fahrpreis hat.

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Beitrag von nightdancer » 17.03.2012, 20:59

reasoner hat geschrieben:Die Endausbaustufe eines Fiskaltaxameters soll gerüchteweise ein Panel fuer die manuelle Eingabe von Fahrpreisen haben, also eine Art PinPad. Das ist eine der Schwachstellen. Dabei wird die gefahrene, besetzte Strecke festgehalten, so dass man einen Bezug Strecke zu Fahrpreis hat.
Was auch nix nutzt, wenn der Fahrpreis dem Fahrer nicht bekannt ist......

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