Wo kann man für fixaltaxameter daten abspeichern?

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Beitrag von reasoner » 17.03.2012, 21:26

Tja, das weiß ich auch nicht. Da wird keiner dran gedacht haben.

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Beitrag von Störtebeker » 18.03.2012, 14:03

Moin moin!

Immer mit der Ruhe schrieb:

....insofern ist meiner Meinung nach eine vorschnelle Bindung an T. sehr schlecht für unser aller Portemonnaie.
Deshalb die Bitte an Alle : Immer Mit Der Ruhe !!


Dazu sagt die BWVI auf ihrer Seite, quasi als Bestätigung dessen, was auch schon INSIKA richtiggestellt hat:

Gibt es einen Zwang zu Handeln?

Es gibt bis zum 31. Dezember 2016 keine neuen Verpflichtungen zum Einsatz einer bestimmten Technik für Taxameter oder zur Teilnahme an einem Verfahren zur Erfassung und Auswertung der Daten. Allerdings gibt es für Taxameter, die über eine Schnittstelle für ein Key-/ Auswertungssystem verfügen, die Verpflichtung, neben den bereits bekannten Schichtzetteln nunmehr auch die digitalen Einzelaufzeichnungen vorzulegen. Dies gilt auch für alleinfahrende Einwagenunternehmen.

Hier nachzulesen

http://www.hamburg.de/taxi/3030326/taxa ... erung.html


C.L. schrieb:

BeitragVerfasst am: 08.03.2012, 22:55 Titel:
Hallo,
hier in Hamburg macht die Behörde mächtig Druck und möchte am liebsten sofort alle Taxen mit einem Fiskaltaxameter ausrüsten. Wer sich einen Neuwagen kauft, hat die Basis schon an Bord und wird bei Änderung der Fahrgestellnummer bestimmt daraufhin gewiesen, das man im eigenen Interesse umgehend handeln sollte.

Neuunternehmer müssen sich garantiert verpflichten, aktuellste Technik in ihre Fahzeuge zu packen.

Ob das alles so seine Richtigkeit hat, soll RA Öhler aktuell prüfen. So zuminest die Trommeln am Taxistand.

.......

Gruß C.L.


Auf diese Gedanken sind sicher andere Kollegen auch gekommen, liegt ja auch nah.
Dazu sollte man sich unbedingt den Antrag auf Förderung zur Ausstattung von Taxen und hier besonders III. Verbindliche Hinweise Punkte 1. - 7. gewissenhaft durchlesen.

Zu finden in den Downloads unter vorstehendem Link.


Noch eine Frage an reasoner, der schrieb:

Was auch nix nutzt, wenn der Fahrpreis dem Fahrer nicht bekannt ist......

Wann ist das der Fall?


Gruß Klaus
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Beitrag von Störtebeker » 18.03.2012, 14:14

Ohhh, der Schlaf hängt mir noch in den Augen.

Sorry, nicht reasoner schrieb diesen merkwürdigen Satz.


Dieser Satz kommt von nightdancer: Was auch nix nutzt, wenn der Fahrpreis dem Fahrer nicht bekannt ist......

:?: :?: :?: :!:
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Beitrag von nightdancer » 18.03.2012, 16:48

Störtebeker hat geschrieben:
Was auch nix nutzt, wenn der Fahrpreis dem Fahrer nicht bekannt ist......

Wann ist das der Fall?


Gruß Klaus

Wenn der Taxameter legalerweise nicht läuft und der Fahrer das Entgelt *nicht* vereinnahmen muß/darf/kann.....

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Beitrag von reasoner » 18.03.2012, 16:52

Ich kann da vorgreifen, wir hatten das schon einmal kurz. Nightdancer hat als Unternehmer Festpreise, wo es der Tarif zulässt, meinetwegen Dialysefahrten. Dafuer schreibt er der Krankenkasse eine Rechnung. Der Fahrer oder die Fahrerin muss den Preis nicht kennen, weil der Lohn nicht nach Umsatz berechnet wird. Sollen sie auch gar nicht, damit sich nicht herummurmelt, wie teuer oder preiswert der nightdancer ist.

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Beitrag von nightdancer » 18.03.2012, 18:49

reasoner hat geschrieben:Ich kann da vorgreifen, wir hatten das schon einmal kurz. Nightdancer hat als Unternehmer Festpreise, wo es der Tarif zulässt, meinetwegen Dialysefahrten. Dafuer schreibt er der Krankenkasse eine Rechnung. Der Fahrer oder die Fahrerin muss den Preis nicht kennen, weil der Lohn nicht nach Umsatz berechnet wird. Sollen sie auch gar nicht, damit sich nicht herummurmelt, wie teuer oder preiswert der nightdancer ist.
So kann man das auch auf den Punkt bringen. :D

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Beitrag von Störtebeker » 18.03.2012, 21:01

reasoner und nightdancer!

Danke Euch Beiden!

Löste bei mir einen AHA-Effekt aus. Hatte nämlich in meiner fast 15jährigen Laufbahn als Fahrer nie einen Unternehmer, der Festgeld zahlte. Hamburg eben.

Feste Preise, ja. Aber die mußte ich natürlich kennen, um meinen provisionsabhängigen Umsatz beziffern zu können.

Gruß Klaus
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Beitrag von Störtebeker » 22.03.2012, 23:03

Moin moin!

Auf meine Anfrage zu INSIKA vom 17.03.2012 habe ich Antwort bekommen.
Den Namen des Autors habe ich entfernt, der Originalbrief liegt bei mir.



Norbert ...

21. Mär. (vor 1 Tag)

an mich; insika
Sehr geehrter Herr Störtebeker

obwohl Sie mehr oder weniger anonym angefragt haben, gehe ich davon aus, dass Sie im Taxengewerbe tätig sind.

Ich will zunächst klarstellen, dass dieses Schreiben lediglich eine Antwort des INSIKA-Projekts auf Ihre Anfrage ist. Es ist kein Verwaltungsakt oder behördliches Schreiben mit rechtlich bindenden Inhalten. Dafür sind die entsprechenden Länder- und Bundesbehörden für das jeweilige Gewerbe und Sachgebiet zuständig.

Das INSIKA-Projekt hat die technische Machbarkeit eines Grundkonzepts zur manipulationsgeschützten Erfassung von Ursprungsdaten aus Bareinnahmen unter Anwendung digitaler Signaturen nachgewiesen.
Mit INSIKA-Technik einmal erfasste Daten lassen nach dem heutigen Stand der Sicherheitstechnik nicht mehr unerkannt verändern.
Eine absolute Sicherheit bei der Aufzeichnung von Bareinnahmen kann und wird es nicht geben. Die INSIKA-Taxi-Sicherheitsanalyse benennt genau die von Ihnen angesprochenen Risiken der Nichtnutzung des Systems Taxameter-Sicherheitseinheit, Fahrten außerhalb des Tarifgebiets u.s.w.. Darüber hinaus sind natürlich weitere technische Veränderungen am Wegstreckensignalgeber oder anderen Komponenten möglich, die Daten vor der Signierung verfälschen können.

Die von Ihnen angesprochene Ausgabe signierter Belege ist für Registrierkassen leicht umsetzbar. Die Ausgabe gedruckter Belege in Taxis ist technisch kein Problem. In vielen Ländern wird das -meist gesetzlich vorgeschrieben- praktiziert. In der deutschen Taxilandschaft wird aus gutem Grund darauf verzichtet. Für den Gesetzgeber wäre es ein Leichtes, hier klare Regelungen zu schaffen.

Der aktuelle INSIKA-Taxi-Ansatz sieht allerdings die Datenübertragung an einen Datenserver vor. Durch die Einzelaufzeichnung jeder Fahrt steigt natürlich das Entdeckungsrisiko beim Einsatz manipulierter Systeme erheblich. Die zuständigen Behörden können sich relativ leicht von der korrekten Systemnutzung überzeugen. In diesem Zusammenhang sind noch eine ganze Reihe zusätzlicher Maßnahmen möglich, die einerseits die Sicherheit erhöhen, andererseits jedoch zusätzliche laufende Kosten verursachen. Der von Ihnen erwähnte Abgleich des Fahrzeugtachostands mit dem vom Taxameter erfassten Gesamtfahrstrecke ist eine von uns vorgeschlagene Prüfmöglichkeit. Diesen Abgleich werden die Taxiaufsichtsbehörden (Gewerbeaufsicht) durchführen.

Wie die von Ihnen angesprochenen Fahrten (Kurierfahrten, Fahrten außerhalb…, Privatfahrten) aufzuzeichnen sind, ist m.E. bereits jetzt geregelt. Solange es INSIKA-betreffend keine Vorgaben gibt, etwa die manuelle Eingabe von Bareinnahmen am Taxameter o.ä. (, wenn es denn eine derartige Eingabemöglichkeit gibt), wird auch hier zunächst eine Möglichkeit zur nachträglichen Veränderung von Daten verbleiben. Gerade bei Mehrwagenunternehmen hat dieses Problem aber auch der Unternehmer bei der Kontrolle seiner Mitarbeiter.

Anmerkung zu: „Außerdem: Laut Ihrer Worte werden…“
Ein Taxameter ist ein nach europäisch harmonisierten Grundsätzen (MID) bauartgeprüftes Messsystem. Wenn wir in INSIKA-Anforderungen zusätzliche Anforderungen definiert hätten, wären die Taxameter in Deutschland nicht mehr verwendbar.

Bei den in den Pilot- und Feldversuchen beobachteten Fahrzeugen lag der Anteil „freier“ Umsätze in einem zu vernachlässigenden Bereich. Das mag allerdings daran liegen, dass die Fahrzeuge zu fast 100% im Pflichtfahrgebiet im Einsatz waren. Die zuständigen Behörden können auf der Grundlage der INISKA-Technik sehr einfach und m.E. nahezu kostenneutral die Anforderungen präzisieren.

Ihre Anmerkung zur Forderung der Finanzverwaltung leiten Sie vermutlich aus dem BMF-Schreiben 2010 ab. Hierzu gibt es nicht die geringsten Ausführungen. Ein bezahlbares, unveränderbares System zur Datenaufzeichnung gibt es nicht. In Taxis müsste etwa eine Blackbox (Flugschreiber) o.ä. eingebaut werden.

Das von Ihnen implizierte Ziel der lückenlosen Erfassung aller steuerlich-relevanten Daten ist aus den von Ihnen selbst dargestellten Gründen nicht das INSIKA-Ziel. INSIKA ermöglicht dem Unternehmer für die mit einem Taxameter erfassten Daten den Nachweis einer manipulationsgeschützten, konsistenten Datenaufzeichnung. „Amtlich“ wird nichts unterbunden, denn für die nicht mit dem Taxameter erfassten Fahrstrecken muss der Unternehmer den Nachweis in zunächst klassischer Art und Weise führen. Das muss er im Übrigen auch weiterhin beim Nachweis des von ihm beschäftigten Personals leisten (auch hier könnte man technische Systeme wie Fahrer-ID-Karten, Fingerabdrücke o.ä. verwenden – aber wer soll das bezahlen und kontrollieren). Bei Abweichungen oder fehlender Plausibilität wird man m.E. sehr schnell und viel zuverlässiger als bisher bei der Schätzung landen. Die Kontrolltätigkeit liegt jedoch in der Zuständigkeit der entsprechenden Behörden.


Ich hoffe, dass ich wenigstens einen kleinen Teil Ihrer Fragen beantworten konnte und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen


Norbert ...

Physikalisch-Technische Bundesanstalt
AG 8.52 "Datenkommunikation und -sicherheit"
Abbestr. 2-12
10587 Berlin
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Beitrag von Störtebeker » 18.04.2012, 19:33

Moin moin


bei INSIKA tut sich was, nicht zuletzt weil Hamburg hier mächtig vorantreibt:

News
Abschluss des INSIKA-Projekts


Das INSIKA-Projekt wurde am 29.02.2012 erfolgreich abgeschlossen. Die Zielsetzungen wurden erreicht. Es existieren einsatzbereite Systeme.

Förderung des Einsatzes von Taxametern in Hamburg

Die Stadt Hamburg hat mit der Förderung von Taxametern begonnen, die eine nachweissichere externe Datenspeicherung ermöglichen. Das INSIKA-Verfahren wird in den Förderrichtlinien explizit erwähnt.
Förderung des Einsatzes von Taxametern in Hamburg

Für den Anschluss an Taxameter stehen bereits INSIKA-Sicherheitseinheiten zur Verfügung, die digital signierte Daten auf Datenabrufserver übertragen können.



Angebot von INSIKA-Systemen

bisher galt nur:

Der Kern der Sicherheit von INSIKA besteht darin, dass die Finanzbehörden oder von ihnen beauftragte Stellen die benötigten Smartcards herausgeben. Da es zur Zeit keine gesetzliche Grundlage gibt, findet dies momentan nicht statt.

Die PTB gibt lediglich im Rahmen des INSIKA-Vorhabens Smartcards für Testwecke und stattfindende Feldversuche heraus. Da keine Smartcards für den Echtbetrieb erhältlich sind, kann INSIKA in der Praxis nicht eingesetzt werden. Wir begrüßen es sehr, wenn sich Kassenhersteller mit dem System beschäftigen und es in ihre Produkte integrieren bzw. die Integration vorbereiten.

jetzt kommt hinzu:
Die Stadt Hamburg hat mit Beginn der Förderung von Taxametern mit INSIKA-Taxi-Sicherheitseinheit und nachgelagerter Datenspeicherung auf Datenservern erreicht, dass es kommerzielle INSIKA-Systemlösungen gibt.

Die für den Einsatz dieser Systeme erforderlichen INSIKA-Smartcards (TIM) können zukünftig vom Zertifizierungsdienstanbieter D-Trust bezogen werden. Das Antragsverfahren und die damit verbundenen Prozesse werden in Kürze bekannt gegeben.
Kommerzielle Angebote von Lösungen die das INSIKA-Profil für Taxameter unterstützen bzw. Daten im INSIKA-Exportformat (Profil Taxameter) bereitstellen, stehen jetzt zur Verfügung. Die Verkehrsgewerbeaufsicht kann diese Daten prüfen und sich damit prinzipiell von der ordnungsgemäßen Funktionalität der verwendeten Systeme überzeugen.

Wer Alles zu INSIKA lesen möchte, hier nochmal der Link:

http://www.insika.de



Gruß Klaus
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Beitrag von Wattwurm » 18.04.2012, 20:16

Fiskaltaxameter 4000 Euro plus Abgaben an die Fa. Tesymex für das Auslesen der Daten in 5 Jahren auch noch mal 4000 Euro = Bruttokaufpreis eines fabrikneuen Dacia Logan!

Meine Empfehlung: Den ganzen Blödsinn säuberlich ignorieren und die Taxikonzession in eine Mietwagenkonzession umwandeln und mit dem gesparten Geld einen Dacia Logan kaufen und als Mietwagen betreiben! Also "ausflaggen"! Dann können Euch alle mal im Mondschein begegnen und Euch lieb haben und Ihr habt Eure Ruhe vor dem Reglementierungsirrsinn der deutschen Behörden! Man wirft uns ständig nur Knüppel zwischen die Beine! Ich würde mich nicht noch einmal in diesem Land selbstständig machen wollen!

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Beitrag von Filou » 18.04.2012, 22:38

Wattwurm hat geschrieben:Fiskaltaxameter 4000 Euro ...
:shock:

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Beitrag von Otto126 » 18.04.2012, 22:39

Wenn Mietwagen nicht unter die Fiskaltaxameterpflicht fallen, ist das ja quasi eine Aufforderung zur Steuerhinterziehung und Abgabenverkürzung (falls das nicht sowieso der Sinn und Zweck von Mietwagen ist).
"In der Lebenswelt gibt es drei Kategorien, das Essbare, das Kopulierbare und das Gefährliche"

"Mir gefällt Ihr Benehmen nicht."
"Macht nichts. Ich verkauf's ja nicht."

Wat woll'n die Atzen eigentlich von mir?

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Beitrag von SindSieFrei? » 19.04.2012, 00:09

Otto126 hat geschrieben:Wenn Mietwagen nicht unter die Fiskaltaxameterpflicht fallen, ist das ja quasi eine Aufforderung zur Steuerhinterziehung und Abgabenverkürzung (falls das nicht sowieso der Sinn und Zweck von Mietwagen ist).
Ich sach doch, die Branche befindet sich noch in einem Dornröschenschlaf. Das FT ist nicht das alleinige Allheilmittel!...

LG

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