Lohnfortzahlung für Feiertage
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Lohnfortzahlung für Feiertage
Kollegen
Leider hat das "Hamburger Modell" bei seiner ersten Musterkalkulation
vergessen, dass ein angestellter Taxifahrer im Urlaub keine Umsätze
generieren kann.
Kleiner Faux pas. Oder was !
Nun legt die Behörde seit dem 20. Januar 2012 gesteigerten Wert auf die Lohnfortzahlung im Urlaub und will es zukünftig kontrollieren.
Ach was !
Nun mein Angebot an hamburger angestellte Taxifahrer und Rinnen.
Der oder die, die mir anhand der Lohnabrechnung beweisen können, dass
sie Lohnfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen erhalten haben bekommen
20 € aus meinem versteuerten Einkommen.
Leider nur der oder die Erste die sich melden.
Die hamburger Taxenbehörde ist meilenweit von der Taxenrealität
entfernt und ist nicht unglücklich das alte in den Aktenschränken
schlummernde "Akkordlohn verhindere Personalbeförderungsgesetz"
ausgegraben zu haben.Zwecks Spalltung.
20 € Umsatz pro Stunde reicht nicht für Selbständige
Schon gar nicht für Angestellte im Taxenbetrieb.
so long
roter stern
Leider hat das "Hamburger Modell" bei seiner ersten Musterkalkulation
vergessen, dass ein angestellter Taxifahrer im Urlaub keine Umsätze
generieren kann.
Kleiner Faux pas. Oder was !
Nun legt die Behörde seit dem 20. Januar 2012 gesteigerten Wert auf die Lohnfortzahlung im Urlaub und will es zukünftig kontrollieren.
Ach was !
Nun mein Angebot an hamburger angestellte Taxifahrer und Rinnen.
Der oder die, die mir anhand der Lohnabrechnung beweisen können, dass
sie Lohnfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen erhalten haben bekommen
20 € aus meinem versteuerten Einkommen.
Leider nur der oder die Erste die sich melden.
Die hamburger Taxenbehörde ist meilenweit von der Taxenrealität
entfernt und ist nicht unglücklich das alte in den Aktenschränken
schlummernde "Akkordlohn verhindere Personalbeförderungsgesetz"
ausgegraben zu haben.Zwecks Spalltung.
20 € Umsatz pro Stunde reicht nicht für Selbständige
Schon gar nicht für Angestellte im Taxenbetrieb.
so long
roter stern
Also Deine Falldarstellung scheint mir etwas schwammig zu sein.
Meinst Du jetzt nachgewiesene Lohnfortzahlung für eine arbeitsvertraglich
festgelegte 5-Tage-Arbeitswoche, in welche Feiertage fallen?
Oder solche mündlichen "Arbeitsverträge" in der Art, "Chef ich arbeite in der Regel 5 Tage (oder 4), aber an Ostern, Himmelfahrt, Vatertag, Weihnachten und mein Valentinstag arbeite ich nicht.
Eingangs schriebst Du ja auch von Lohnfortzahlung im Urlaubsfalle.
Solche, nehme ich mal optimistischerweise an, wirst Du wohl bei der Mehrzahl der Hamburger Mehrwagenunternehmer finden.
Die andere Gruppe gibt es aber leider auch: Die, die Dich vor die Wahl stellen:
Du kannst Dir aussuchen ob Du 43% haben willst, dann ist Deine Lohnfortzahlung aber schon mit drinne. Oder ich zahl Dir 40%, dann bekommst Du Lohnfortzahlung.
Ich würde gerne mal erklärt haben von einem kompetenten Menschen hier, wie sich ersterer Fall lohnbuchhalterisch und auf der Lohnabrechnung darstellen läßt.
Meinst Du jetzt nachgewiesene Lohnfortzahlung für eine arbeitsvertraglich
festgelegte 5-Tage-Arbeitswoche, in welche Feiertage fallen?
Oder solche mündlichen "Arbeitsverträge" in der Art, "Chef ich arbeite in der Regel 5 Tage (oder 4), aber an Ostern, Himmelfahrt, Vatertag, Weihnachten und mein Valentinstag arbeite ich nicht.
Eingangs schriebst Du ja auch von Lohnfortzahlung im Urlaubsfalle.
Solche, nehme ich mal optimistischerweise an, wirst Du wohl bei der Mehrzahl der Hamburger Mehrwagenunternehmer finden.
Die andere Gruppe gibt es aber leider auch: Die, die Dich vor die Wahl stellen:
Du kannst Dir aussuchen ob Du 43% haben willst, dann ist Deine Lohnfortzahlung aber schon mit drinne. Oder ich zahl Dir 40%, dann bekommst Du Lohnfortzahlung.
Ich würde gerne mal erklärt haben von einem kompetenten Menschen hier, wie sich ersterer Fall lohnbuchhalterisch und auf der Lohnabrechnung darstellen läßt.
- Thomas-Michael Blinten
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Dann hole die 20,- schon mal raus, das steht sogar in meinem Vertrag.
Ausgenommen für Sonntage bekomme ich für jeden Tag (auch Feiertage) Urlaubsgeld.
edit: Das Geld hau in meinem Namen bei einem oder mehr guten Bieren mit netten Kollegen auf den Kopf
Ausgenommen für Sonntage bekomme ich für jeden Tag (auch Feiertage) Urlaubsgeld.
edit: Das Geld hau in meinem Namen bei einem oder mehr guten Bieren mit netten Kollegen auf den Kopf
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
- Thomas-Michael Blinten
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Ja neee, iss klar.
Hamburg, der Nabel der Welt
Hamburg, der Nabel der Welt
Das draufhauen kann er trotzdem machen, dabei kommen erfolgreichere Diskussionen zustande als im Hamburger ForumThomas-Michael Blinten hat geschrieben:
edit: Das Geld hau in meinem Namen bei einem oder mehr guten Bieren mit netten Kollegen auf den Kopf
„Alle sind irre, aber wer seinen Wahn zu analysieren versteht wird Philosoph genannt" (Ambrose Bierce)
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Kollegen
Es gibt drei gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlungen für Unternehmer an Arbeitnehmer
1. Lohnfortzahlung bei Krankheit
2. Lohnfortzahlung im Urlaub
3. Lohnfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen
Ich bitte sauber zu unterscheiden
In Hamburg hat nach meiner Meinung noch nie ein angestellter Taxifahrer
im Fall 3 Lohn bekommen.
Ich lass mich gern eines besseren belehren
so long
roter stern
Es gibt drei gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlungen für Unternehmer an Arbeitnehmer
1. Lohnfortzahlung bei Krankheit
2. Lohnfortzahlung im Urlaub
3. Lohnfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen
Ich bitte sauber zu unterscheiden
In Hamburg hat nach meiner Meinung noch nie ein angestellter Taxifahrer
im Fall 3 Lohn bekommen.
Ich lass mich gern eines besseren belehren
so long
roter stern
Daran sieht man mal, wie tief (gedanklich ?) du in der "Taxispezifischen" Entlohnung gefangen bist.Ivica Krijan hat geschrieben:@ roter stern
Ich verstehe nicht, was mit Lohnfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen gemeint ist?
Wenn z.B. ein angestellter Handwerker nach Stunden bezahlt wird, dann werden die geleisteten Monatsstunden in der Lohnabrechnung mit seinem Stundenlohn multipliziert.
waren jetzt 2 Tage davon gesetzliche Feiertage, dann werden diese gesetzlichen Feiertage natürlich VOLL mit 2 x 8 Std in der Berechnung berücksichtigt , d.H. BEZAHLT obwohl nicht gearbeitet wurde.
Kein NACHARBEITEN; VORARBEITEN; SONSTWIE AUSGLEICHEN !!
Solch "lästige" Arbeitgeberpflichten sind selbst "Steuerehrlichen" Taxen-MWU´s natürlich ein Dorn im Auge
p.s. wenn du dich von diesem Schock erholt hast, dann geh dir nen Kalender kaufen
damit du auch in Zukunft hier rumtönen kannst
"In meinem Betrieb läuft alles streng nach Gesetz"
@Equinox
Nun hat er einen Montag und Dienstag frei und ein Tag davon ist Feiertag.
Soll es jetzt heißen, für diesen Tag, welchen er nicht gearbeitet hat, muss er eine Leistung erhalten, obwohl er frei hatte?
Oder sein Kollege musste an demselben Feiertag arbeiten.
Dieser bekommt seine Stunden bezahlt und die Zuschläge oben drauf.
Bekommt dieser noch dazu einen bezahlten Ruhe- oder Urlaubstag extra?
Ich würde sagen, er bekommt es nicht.
Was sagst du?
Und was ist mit dem Handwerker, welcher im Schichtdienst arbeitet, alle Tage in der Woche?Wenn z.B. ein angestellter Handwerker nach Stunden bezahlt wird, dann werden die geleisteten Monatsstunden in der Lohnabrechnung mit seinem Stundenlohn multipliziert.
Nun hat er einen Montag und Dienstag frei und ein Tag davon ist Feiertag.
Soll es jetzt heißen, für diesen Tag, welchen er nicht gearbeitet hat, muss er eine Leistung erhalten, obwohl er frei hatte?
Oder sein Kollege musste an demselben Feiertag arbeiten.
Dieser bekommt seine Stunden bezahlt und die Zuschläge oben drauf.
Bekommt dieser noch dazu einen bezahlten Ruhe- oder Urlaubstag extra?
Ich würde sagen, er bekommt es nicht.
Was sagst du?
In deinen Augen sicherlich erstrebenswert, aber zum Glück durch diverse Gesetze verbotenIvica Krijan hat geschrieben:@Equinox
Und was ist mit dem Handwerker, welcher im Schichtdienst arbeitet, alle Tage in der Woche?
Ausnahmen von diesen Verboten sind in "Bibelstärke" vorhanden und finden sicherlich in diversen Fällen auch für angestellte Taxifahrer Anwendung
Ansonsten drehst du dich verzweifelt im Kreis mit deiner Auslegung der Dinge...
Nimm doch einfach zur Kenntnis, dass zu einer "gesetzeskonformen" Betriebsführung, ein wenig mehr gehört als deine hier so oft propagierte "Steuerehrlichkeit".
Nur weil im Taxengewerbe, gesetzliche sowie gesellschaftliche Mindeststandards jahrzehnte mit Füssen getreten wurden, bedeutet das nicht, dass Sie damit automatisch für MWU´s keine Gültigkeit haben.
p.s. Was kommt als nächstes ?
"meine Graupe steht mehr als Sie fährt" deshalb sind meine Angestellten eigentlich mehr "Stehpersonal" und kein "Fahrpersonal"
p.p.s. was ich dazu sage ist im Übrigen nicht wichtig, der Gesetzgeber hat da durchaus ne eigene Meinung
Wenn du allerdings, in einem von dir so freudig erwartetem "Musterprozess", so argumentierst wie hier.
Dann zieh dich warm an
-
- Vielschreiber
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@ Equinox
Der Engel liebt dich, wie alle anderen seiner Inkarnationen.
Wieso schweigt JanD zu dieser Sache frage ich mich?
Und was wird unser Kutscher dazu sagen.
Bald lesen wir es.
Du bist nicht mal steuerehrlich! Du Schaumschläger!
Und weil du den Hals nicht voll kriegst, wolltest du eine 18.000 € Entschädigung pro Jahr haben, auf Kosten der anderen natürlich. Für dein Expertentum, versteht sich.
Jetzt versuchst du dich als moralische Instanz.
Bald wird du auch dafür Geld verlangen.
Du bist als Gesprächspartner erst dann wieder tauglich, wenn deine dissoziative Störung geheilt ist. Das dürfte aber verdammt lange dauern.
Such dir einen Doktor.
Der Engel liebt dich, wie alle anderen seiner Inkarnationen.
Wieso schweigt JanD zu dieser Sache frage ich mich?
Und was wird unser Kutscher dazu sagen.
Bald lesen wir es.
Du bist nicht mal steuerehrlich! Du Schaumschläger!
Und weil du den Hals nicht voll kriegst, wolltest du eine 18.000 € Entschädigung pro Jahr haben, auf Kosten der anderen natürlich. Für dein Expertentum, versteht sich.
Jetzt versuchst du dich als moralische Instanz.
Bald wird du auch dafür Geld verlangen.
Du bist als Gesprächspartner erst dann wieder tauglich, wenn deine dissoziative Störung geheilt ist. Das dürfte aber verdammt lange dauern.
Such dir einen Doktor.
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- Vielschreiber
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Gruselige Vorstellung, ein Herr Krijan könnte auch noch an so einem
"Musterarbeitsvertrag" mitwirken.
Ivica, nun hast Du so schön ne Weile in EG/EU/EWG Richtlinien rumgeblättert, jetzt könntest Du Dir als nächstes mal das ArbZSG oder das
EntgFG vornehmen.
Den wichtigsten Satz solltest Du Dir mal als allerstes merken:
Entgeltfortzahlungsgesetz
§ 12 Unabdingbarkeit
Abgesehen von § 4 Abs. 4 kann von den Vorschriften dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers oder der nach § 10 berechtigten Personen abgewichen werden.
"Musterarbeitsvertrag" mitwirken.
Ivica, nun hast Du so schön ne Weile in EG/EU/EWG Richtlinien rumgeblättert, jetzt könntest Du Dir als nächstes mal das ArbZSG oder das
EntgFG vornehmen.
Den wichtigsten Satz solltest Du Dir mal als allerstes merken:
Entgeltfortzahlungsgesetz
§ 12 Unabdingbarkeit
Abgesehen von § 4 Abs. 4 kann von den Vorschriften dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers oder der nach § 10 berechtigten Personen abgewichen werden.
Ach Ivo,Ivica Krijan hat geschrieben:@ Equinox
Der Engel liebt dich
kaum ist das Ende der von dir selbst angesteuerten Sackgasse erreicht, wirds persönlich
Nimm einfach zur Kenntnis, es gibt mehr als einen "Engel" dem dein "Gutsherrengequatsche" auf den Sack geht !
Wenn das Betreiben einer Taxe, ausschließlich mit angestelltem Fahrpersonal, unter allen geltenden Gesetzen und Vorschriften nicht möglich ist, was dann....?
Du warst es doch neulich, der gefordert hat, "Schluß mit der Scheinheiligkeit"
Dann fang doch damit an und pick dir nicht immer nur die Teile raus, die dir passen.....
@ Equus & Engel
Ich habe eine Erklärung der Frage verlangt, und nichts anderes.
Die erste Frage richtete sich an roten Stern, die zweite an dich.
Statt einer Antwort bekam ich nur Anschuldigungen, wonach ich gegen die Gesetze verstoßen würde. Offensichtlich weisst du es besser als ich, wie bei mir die Entgeltfortzahlung geregelt ist.
Und dann kommt noch unser Experte für alles, Schmidt, welcher in seinem ersten Posting Undeutlichkeit der Frage beklagte, mit seiner Belehrung dazu.
Eine jämmerliche Vorstellung eines jämmerlichen Haufens.
Aber was soll man von den gescheiterten Vorständen sonst erwarten
Ich habe eine Erklärung der Frage verlangt, und nichts anderes.
Die erste Frage richtete sich an roten Stern, die zweite an dich.
Statt einer Antwort bekam ich nur Anschuldigungen, wonach ich gegen die Gesetze verstoßen würde. Offensichtlich weisst du es besser als ich, wie bei mir die Entgeltfortzahlung geregelt ist.
Und dann kommt noch unser Experte für alles, Schmidt, welcher in seinem ersten Posting Undeutlichkeit der Frage beklagte, mit seiner Belehrung dazu.
Eine jämmerliche Vorstellung eines jämmerlichen Haufens.
Aber was soll man von den gescheiterten Vorständen sonst erwarten
- SindSieFrei?
- Vielschreiber
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- Registriert: 12.12.2009, 19:05
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Das Fundstück des Jahres!!! Sollte jetzt die Fahrerkarte in Steherkarte umbenannt werden?E. G. Engel hat geschrieben:Equinox hat geschrieben:p.s. Was kommt als nächstes ?
"meine Graupe steht mehr als Sie fährt" deshalb sind meine Angestellten eigentlich mehr "Stehpersonal" und kein "Fahrpersonal"
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