DEBATTE: Hamburger Modell 2.0

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IK
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Beitrag von IK » 28.01.2012, 17:49

@ Reasoner

Ich habe keinen Problem damit, ein Prozes zu führen.
Die Prüfung meinen Betriebes habe ich dem Arbeitsschutz sowieso angeboten.

Ich mache keine Versteckspielchen. Das liegt mir nicht.
Andererseits sagte ich, auch wenn % verboten werden,
gibt es andere legalen Lösungen, sofern % als illegal befunden werden sollten.

Ich sehe mittlerweile die ganze Sache ganz entspannt. Als Hansi und Taxiunternehmer mit wahrscheinlich penibelsten Dokumentation in HH, kann ich nur gewinnen.

Trotzdem denke ich, dass die % völlig OK sind und die Energie in die Unterbindung der Umsatzverkürzungen, auch bei den EWU, gesteckt werden soll. Die LFZ ist für mich kein Thema. Ich zahle es und es würde mich freuen, wenn die anderen es genau so machen würden. Allerdings hat das mit den % nichts zu tun. Das ist eine andere Baustelle.

Gruß

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Beitrag von IK » 28.01.2012, 17:53

@ JanD

Also doch kein Engel :?:
Die Gesetze bemühen ohne selber Engel zu sein ist Heuchlerei :wink:

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homer
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Beitrag von homer » 28.01.2012, 18:04

JanD hat geschrieben:Ähnlich der Zweifel, das Zeiten in denen nur am Posten gestanden und aufgezogen werden muss,
auch nicht als Lenkzeiten einzustufen seien.
Auch in diesem Bereich sollten klare behördliche Einordnungen eingefordert werden.
Es mag diese Zweifel oder Unsicherheiten in Teilen des Gewerbes geben.
In der Rechtsprechung gibt es sie dagegen kaum, da dürfen wir getrost die
unmittelbar vergleichbaren anderen Verkehrsarten wie Omnibusbetriebe oder
den Güterverkehr zum Vergleich heranziehen - aus diesen Bereichen gibt es
rechtskräftige Entscheidungen genug um damit allein ein eigenes Forum zu füllen.

Im Grundtenor sind die Begriffsbestimmungen klar genug :
Lenkzeit sind die Zeiten, in denen das Auto rollt oder verkehrsbedingt (etwa im Stau) steht.
Ruhezeiten sind die, in denen der Fahrer das Fahrzeug verlassen kann und
ohne jede Einschränkung frei über seine Pausenzeit verfügen kann
(schon ein "Beaufsichtigen" etwa eines Gefahrguttransportes, der überwacht
werden muss oder ebenso einer Taxe auf dem Halteplatz macht die Pause als solche zunichte).
Sonstige Arbeitszeit bzw. Arbeitsbereitschaft sind Wartezeiten (auch
auf dem Taxihalteplatz), Pflegearbeiten, Tanken, Ladetätigkeiten usw. - im konkreten
Fall des Taxi- oder Mietwagenbetriebs auch die Nebentätigkeiten wie etwa
Kurier-/Postsendungen/Gepäck abholen/abliefern, Hilfeleistungen bei Fahrgästen
(Begleitung im Krankenhaus oder beim Einkaufen z.B.),
Termine bei Werkstätten, Vermittlungszentralen, Behörden ....
Alle diese Punkte gehören zur Arbeitszeit und gehören entsprechend bezahlt.

Wer auf einem Posten bereitstellt hat demnach tatsächlich in dem Moment
keine Lenkzeit, wohl aber Arbeitsbereitschaft/sonstige Arbeitszeit.
Im Ergebnis eher wurscht - beides ist keine Pause oder gar Ruhezeit.

Zur Differenzierung sei allerdings erwähnt, dass beide Arten von Arbeitszeit
(Lenkzeit einerseits und sonstige Arbeitszeiten andererseits) beim digitalen
Kontrollgerät (ehemals "Fahrtenschreiber") minutengenau auf eigene Konten
gebucht und aufsummiert werden. Nur so nämlich können für jeden Tag und
für die längeren Ausgleichszeiträume (Woche, 14 Tage usw.) die absoluten
Werte erfasst und mit den gesetzlich zugelassenen Maximalwerten abgeglichen werden.
Wer sagt: hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht. (Erich Fried)
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E. G. Engel
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Beitrag von E. G. Engel » 28.01.2012, 21:34

Zitat I.K. (Hervorhebungen von mir)

„In der Reinigungsbrache gibt es 8,40 € Mindestlohn und es werden Leute gesucht.
In der Altenpflege 8,50 € und es werden Leute gesucht.
Warum gehen meine Graupenfahrer in diese Branchen nicht
Warum lassen sie sich für sagen wir mal 5 € + Zuschläge von mir ausbeuten


Das ist eine gute Frage, aber im Prinzip schon beantwortet, Du Nettolohnschaffer.


Zitat I.K.:

„Engel hat Folgendes geschrieben:
Die in der Branche Tätigen dürfen nicht in einer rechtlichen Unsicherheit gelassen werden.“


Hab ich das geschrieben? Vielleicht, aber nicht hier in diesem Thread. Aber egal ob von mir oder von wem sonst. Guter Satz. Kann ich unterschreiben.


Und weiter Zitat I.K.

„Wieso Unsicherheit
Wußtest du etwa nicht, dass du deine Gesamteinnahmen angeben muss
Oder hast du gedacht, das würde nur für die anderen gelten
Oder bist du nicht Engel?
_________________
www.job-taxi.de
Zuletzt bearbeitet von Ivica Krijan am 28.01.2012, 14:17, insgesamt 3-mal bearbeitet“


Wo liegt Dein Problem? Dreimal bearbeitet! Wirst Du senil? Und was hat dieser Satz mit Einnahmen zu tun? Du baust rapide ab, I.K..





@ CLP....

Du kannst ja doch texten. Wenn auch mit logischen Brüchen, aber immerhin. Dann Witz war also vergangenheitsbezogen (10 Jahre?). Sag dass doch. Und Zitat CLP....:

„Aber zu was Anderem: Die Sozialen Marktwirtschaft gibt s bei uns nicht mehr. Das erzählt ausser Dir nur noch Angela Merkel.“

Also gibt es nach Deinen Worten die soziale Marktwirtschaft nicht mehr. Was sagst Du dazu, eine Familie in Hamburg, 2 Erwachsene plus 1 Kind, hat bei Bedarf einen Anspruch nach Hart IV in der Summe von ca. 1.500.- € an Leistungen netto. Hinzu kommen noch andere Leistungen freie Krankenkasse etc..

Es gibt die soziale Marktwirtschaft also nicht mehr. Ich sehe das anders. Natürlich ist nicht mehr alles so wie es mal war, manches ist gut, manches nicht. Die soziale Marktwirtschaft ist eben wie jedes gesellschaftspolitische System auch den Zeitläuften unterworfen. Heute mehr in die Richtung, morgen mehr in die andere.

Und Dein Griechenlandaspekt. Ausschließlich auf der politisch nicht ganz korrekten Formulierung „bei uns“ aufzubauen und daraus alles Mögliche abzuleiten bis hin zu „Leute wie ich sind an allem schuld“ ist schon ein dicker Hammer. Denk noch einmal darüber nach, Aber fahr nicht so schnell dabei, mehr wie 80 bringt Dich um, Du überhitzt.


Zitat CLP....:

"Übrigens: Sollen wir Dir immer noch 1300,- € im Monat bezahlen, damit Du das Gewerbe rettest? Und die Soziale Marktwirtschaft gleich mit, oder kostet das extra?."

Zitat I.K.:

„Es sollten 1.500 € im Monat sein, dafür aber würden wir sein wissen und Erfahrung umsonst haben können.
Die Spesen oben drauf, das versteht sich.“


Wenn nichts mehr hilft, dann kommen die Lügen. Ich bin af EWU und muss mein Geld auf meinem eigenen A*** auf der Straße verdienen. Wenn ich also, zu dem damaligen Zeitpunkt, einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet habe dass die „Smarttaxen“ verhindert wurden und in diesem Zusammenhang für echte Verdienstausfälle dargelegt habe dass das Gewerbe sich gute Leute bei Bedarf 100.- € Verdienstausfall/Tag leisten können sollte, dann dürfte das nicht übertrieben sein. Die oben dargestellten 1.300.- €/1.500.- € pro Monat sind reine Phantasien und Demagogie.

Aber selbst wenn, und diesen Sachzusammenhang werde ich ab jetzt immer wieder bei Bedarf konstruieren, was wäre dabei wenn für das Geld GELEISTET würde.

Schauen wir uns doch einmal die gewerblichen Leistungen des 1. Vorstandes der Hansa Taxenunion e.V. und 2. Vorstand der Hansa Funktaxi e.G., Herrn Thomas Lohse an. Nebenbei noch von 1989 bis 1998 nach eigenen Aussagen AR-Kontrolleur von schwarzen Kassen in der Hansa Funktaxi e.G.. Herr Lohse genehmigt sich nach meinen Informationen 1.000.- €/Monat pauschal ohne dass konkrete Tätigkeiten für das Gewerbe sichtbar werden. Wo war Herr Lohse bei den „Smarttaxen“? Wie war der Informationsstand von Herrn Lohse am 20.01.2012? Hatte er einen? Oder was macht euer Hansa Funktaxi e.G. Mann? Wenn Ihr, also CLP.... und I.K. unbedingt jemanden anpinkeln wollt dann pinkelt gefälligst im eigenen Haus, in eurer eigen Bude.

Aber was erwarte ich von Kutschern die der Meinung sind Gesetze gelten nicht für sie sondern nur für andere.




@ G. Liantis

Zitat:

"Super CPL5938. Danke.
Hast mal n Euro, Ebi ? Bin Grieche.
Uebrigens:
Mit Deinen Ansichten solltest Du momentan nicht in GR Urlaub machen.
Wir riechen sowas..."


Weißt Du Kollege, vor ca. 34 Jahren habe ich mal für die Hamburger Stahlwerke 3 Monate in Griechenland gearbeitet. Wenn ich das noch richtig schreiben kann, Metallurgiki Halyps bei Volos, ein kombiniertes Stahlwerkwerk (Siemens Martin) und Walzwerk (Schloemann, ABB). Ich habe Griechenland und griechische Industrie/Wirtschaft aus erster Hand kennengelernt. Ich war also schon da. Griechenland ist ein tolles Land und hat immens nette und gastfreundliche Menschen, nicht nur in den Tourismusmetropolen.

Aufgrund dieser Erfahrung war mir vor zwei Jahren schon umgehend klar dass Griechenland seine Schulden nie wird zurückzahlen können. Das griechische Kernproblem ist dass es kulturell zum Okzident gehört und wirtschaftlich mehr zum Orient. Ist leider so. Für die griechische Wirtschaft ist der € aufgrund der mangelnden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit genauso tödlich wie die DM für die DDR. In dieser Hinsicht sind Deine Landsleute genauso verschaukelt worden, von ihren eigenen Politikern, wie die anderen EU-Bürger von den ihren ebenfalls, nur viel böser.

Die Zukunft für Griechenland in der Eurozone kann nur noch was werden wenn die Eurozone akzeptiert dass es Länder gibt die auf Sicht nicht die notwendige globale Wettbewerbsfähigkeit besitzen und auf Dauer gefördert werden müssen. Ähnlich wie im föderalen System der BRD bsw. die Länder Bremen oder Saarland. Also ein Länderfinanzausgleich. Der Weg über die Eurobonds, die irgendwann in irgendeiner, wenn auch verkappter Form kommen werden, wären ein entsprechender Transformationsriemen. Das bedeutet aber konkret, dass EU-Länder, vor allem die BRD mit höheren Zinsen auf Staatsanleihen und ihrer Bonität dafür einstehen müssten. Für die Bürger der BRD wird dies höhere Steuern oder Verzicht auf staatliche Leistungen bedeuten. Es wird so oder so ähnlich kommen. Aus meiner Sicht wäre dies zu begrüßen. Zwischenzeitlich müssen die Schulden Griechenlands auf ein erträgliches Maß durch Forderungsverzicht reduziert werden und am besten gleichzeitig Mittel der EU-Länder (vor allem auch der BRD) zur Wirtschaftsankurbelung zur Verfügung gestellt werden.

Alternativ kann Griechenland nur zur Drachme zurückkehren. Dies bedeutet in erster Linie die Schulden lösen sich in erster Linie in Luft auf durch staatliche Insolvenz und auf Jahre keine Kreditwürdigkeit mehr.

Das ist gleichbedeutend mit einer extremen Abwertung mit allen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen folgen. Dann ist aber niemand mehr in die Haftung zu nehmen als die Griechen selbst. Kein Euroland mehr und die BRD oder andere sind dann auch nicht mehr schuld.

Machen wir uns über die Leistungskraft der griechischen Wirtschaft nichts vor. Das am stärksten kapitalisierte Unternehmen Griechenlands an der griechischen Börse ist ein Getränkeabfüller, das zweitstärkste Unternehmen ist ein Wettanbieter. Das sagt alles.

Ich bin, auch wenn es 10 bis 20 Jahre dauert, für ein Griechenland in der EU und der Eurozone. Und das bedeutet nicht nur soziale Marktwirtschaft für die BRD sondern soziale Marktwirtschaft für Europa.
Dazu brauchen wir aber u.a., da bin ich dann wieder beim Taxengewerbe und I.K., Steuerzahler und keine Steuer- und Abgabenverkürzer. Denn nicht nur die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit hat Griechenland in die Problemzone gebracht sondern auch eine mangelnde Staats- und Steuerverwaltung und jeder einzelne Steuer- und Abgabenverkürzer, ob Millionär oder Taxifahrer.

Konnte ich Dir ein wenig helfen, Liantis?


Gruß Engel


PS. An JanD. Deine Beiträge haben Substanz. Ich lerne gerne dazu.

PS. I.K. Du entblößt Dich hier in einer Art und Weise die ich nie für möglich gehalten hätte. Schauderhaft. Enfach nur schauderhaft.

E. G. Engel
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Beitrag von E. G. Engel » 28.01.2012, 22:00

Musterprozeß.

1. Gültige Gesetze haben rechtskraft und sind umzusetzen.

2. Musterprozesse entpflichten nicht sondern haben allenfalls aufschiebende Wirkung auf den Vollzug des Gesetzes, u.a. Bußgelder, Konzessionsentzug.

3. Muß man in einen Musterprozeß hineinkommen. Im vorliegenden Thema wäre dies über den Weg einer Kontrolle und Feststellung des Verstoßes oder über eine Selbstanzeige (also los I.K.)

4. Die erste Instanz (zweite?) würde in einem Musterprozeß das Verfahren aussetzen und das höchste Gericht anrufen, wahrscheinlich das BGH. Vorausgesetzt es hält die Rechtsfrage für sehr bedeutend und erkennt Rechtsunsicherheiten (aus juristischer Sicht und nicht der Ansicht von I.K.). Das ist nicht unbedingt gesichert.

5. Würden in solch einem Fall immense Prozeßkosten auflaufen (also los I.K.)

Soweit mein Kenntnisstand.

Engel


PS rea. Du hast irgendwann mal Auszüge aus einer BVWG-Entscheidung zum § 13 (4) ins Netz gestellt. Kannst Du mir das bis zum letzten Buchstaben korrekte Az. übermitteln, bzw. mir eine Kopie des Urteils zukommen lassen. Ich finde es nicht. Danke im Voraus. Eberhard.

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Beitrag von reasoner » 28.01.2012, 22:47

Das Urteil hatte ich mir direkt vom Bundesverwaltungsgericht schicken lassen, im Netz hatte ich es auch nicht gefunden. Es ist ein wenig in die Jahre gekommen.

In Berlin will sich nach einer OVG-Entscheidung aus 2000 zugunsten des Antragstellers keiner mehr die Finger verbrennen, trotz des BVerwG-Urteils. Soll heißen: unsere Behörde richtet keinen Beobachtungszeitraum mehr ein.

Hier das Urteil:
http://dl.dropbox.com/u/42043360/7c44-45-u.pdf

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Beitrag von G.Liantis » 28.01.2012, 23:12

Haette man vor der EU Erweiterung Boersenkenner wie Dich gefragt, waere der wirtschaftliche Schaden fuer Deutschland ausgeblieben.
Leider ist es aber immer so, dass fuer Fehler von Politikern das Volk dafuer einstehen muss. So ist es momentan in GR mit den drastischen Sparmassnahmen.
An die Leute die betruegerisch ein Vermoegen angehaeuft haben, korrupte Politiker, Aerzte, e.t.c., kommt man nicht ran. Ihr Vermoegen ist laengst im Ausland gut angelegt.

Jetzt versucht man, mit Lohn und Rentenkuerzungen aus der Krise zu kommen. Das wird nix.

Die Troika bringt immer neue Sparpakete mit und die inzwischen pro forma Regierung muss alles unterschreiben.
Das kommt bei der Bevoelkerung gar nicht gut an. Es kraenkt den Nationalstolz.

Der Tenor ist: Was die deutschen im Krieg nicht geschafft haben, schaffen sie jetzt. Die machen uns wirtschaftlich platt. Es bleibt uns nur eine Flagge.
Wir sind inzwischen Pleite und die versuchen uns immer wieder wiederzubeleben, obwohl sie es ganz genau wissen, dass es nichts mehr nuetzt. Aber die haben nur das Ziel, dass wir in der Intensivstation unser Erbe noch schnell unterschreiben sollen. Die kommen mit immer mehr neuen Nachlassschreiben und lassen uns nicht endlich sterben.
Wenn wir dann endlich erloest werden, dann kaufen die hier alles fuer einen Appel und ein Ei. Genau das ist das Ziel der POLITIKER.
Schaden zu begrenzen fuer den Tag danach.

DAS IST INSOLVENZVERSCHLEPPUNG EBERHARD. DAS IST STRAFBAR.

In Deutschland jammert das Volk, dass die Griechen mal wieder Geld bekommen sollen. Dieses faule Pack, sitzt gemuetlich rum mit einem Glas Retsina und wir sollen sie retten.

So schimpf das eine Volk ueber das andere. Geintes Europa...
Dass beide Voelker fuer Fehler IHRER Politiker zahlen, wird verdraengt.

Haette es ab der Aufnahme in die EU, richtige Kontrollmechanismen gegeben, waere so etwas nicht passiert. So zahlen wir alle fuer unsere gemeinsamen Fehler.

Ich zahle uebrigens in beiden Laendern Steuern.

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Beitrag von JanD » 29.01.2012, 00:30

Nach Einsicht in

§ 1 Anwendungsbereich des FPersG http://www.buzer.de/gesetz/509/a6325.htm

"(2) Dieses Gesetz gilt nicht für die Mitglieder des Fahrpersonals

2. von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, bis zu 2,8 t, es sei denn, daß sie als Fahrpersonal in einem unter den Geltungsbereich des Arbeitszeitgesetzes fallenden Arbeitsverhältnis stehen."

und

§ 2 Begriffsbestimmungen des ArbZG http://www.buzer.de/gesetz/5320/a73350.htm

"(2) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten.


sehe ich nicht, wie in diesesem Zusammenhang überhaupt eine Rechtsunsicherheit, hinsichtlich der Anwendbarkeit des §3 FPersG auf die Beschäftigten im Taxigewerbe, hergeleitet werden kann.

Auch sind in

§ 18 Nichtanwendung des Gesetzes ArbZG http://www.buzer.de/gesetz/5320/a73366.htm

nur Ausnahmen für Chefärzte, Pfaffen, Seeleute und andere Exoten,
jedoch keinesfalls für Taxifahrer, erwähnt.

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Beitrag von plusminus0 » 29.01.2012, 01:01

Daraus folgere ich als juristischer Vollidiot: Das FPersG gilt nicht für den selbstfahrenden Unternehmer, da dieser nicht unter das ArbZeitG fällt.

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Beitrag von JanD » 29.01.2012, 01:28

plusminus0 hat geschrieben:Daraus folgere ich als juristischer Vollidiot: Das FPersG gilt nicht für den selbstfahrenden Unternehmer, da dieser nicht unter das ArbZeitG fällt.
Ganz sicher kann der Unternehmer(der Chef :wink:) hier, wie auch sonst irgendwo, nicht als (Fahr)Personal , betrachtet werden.



EDIT/Diese Aussage kann ich so, nach Einsicht in weitere Paragraphen(siehe weiter unten in diesem Thread, ArbZG, Lenk- und Ruhezeiten), nicht mehr undifferziert treffen.
Einige Vorschriften für das sonstige(angestellte) Fahrpersonal, werden tatsächlich auch auf (selbst)fahrende Unternehmer angewandt.

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Beitrag von CPL5938 » 29.01.2012, 05:40

E. G. Engel hat geschrieben:Wenn ich also, zu dem damaligen Zeitpunkt, einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet habe dass die „Smarttaxen“ verhindert wurden
Ja, wenn. Hast Du aber nicht.

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Beitrag von IK » 29.01.2012, 09:12

Engel hat geschrieben: Herr Lohse genehmigt sich nach meinen Informationen 1.000.- €/Monat pauschal ohne dass konkrete Tätigkeiten für das Gewerbe sichtbar werden.
Herr Lohse schuldet Dir keine Rechenschaft, sondern nur den Leuten, welche ihn wählen. Wenn sie nicht denken würden, dass er deren Interessen angemessen vertritt, würden sie ihn nicht wählen. Ich frage mich, warum du für die IHK Wahl nicht kandidierst, wenn du so viel besser bist?

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Beitrag von reasoner » 29.01.2012, 09:13

JanD hat geschrieben:
plusminus0 hat geschrieben:Daraus folgere ich als juristischer Vollidiot: Das FPersG gilt nicht für den selbstfahrenden Unternehmer, da dieser nicht unter das ArbZeitG fällt.
Ganz sicher kann der Unternehmer(der Chef :wink:) hier, wie auch sonst irgendwo, nicht als (Fahr)Personal , betrachtet werden.
Nur der Vollständigkeit halber, da es die Taxibranche nicht betrifft. Als Fahrpersonal sollen sehr wohl angestellte Fahrer und selbstfahrende Unternehmer gelten (laut hamburg.de). Ausgenommen hiervon ist das Fahrpersonal: "von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, bis zu 2,8 t, es sei denn, daß sie als Fahrpersonal in einem unter den Geltungsbereich des Arbeitszeitgesetzes fallenden Arbeitsverhältnis stehen."

Einen besonderen Gruß an Poorboy an dieser Stelle :wink: .

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Beitrag von homer » 29.01.2012, 10:18

reasoner hat geschrieben:"...von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, bis zu 2,8 t ..."
Dann sollten die Betreiber von Phaetons und ähnlichem ihre Autos aber gehörig abspecken
und sicherheitshalber auch um jede Waage einen gehörigen Bogen fahren.

Ob die diese Vorschrift auch nur erahnen oder mal erwogen haben, was das für Folgen
für ihre Betriebe nach sich ziehen könnte :?:
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Beitrag von JanD » 29.01.2012, 14:18

reasoner hat geschrieben: Nur der Vollständigkeit halber, da es die Taxibranche nicht betrifft. Als Fahrpersonal sollen sehr wohl angestellte Fahrer und selbstfahrende Unternehmer gelten (laut hamburg.de). Ausgenommen hiervon ist das Fahrpersonal: "von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, bis zu 2,8 t, es sei denn, daß sie als Fahrpersonal in einem unter den Geltungsbereich des Arbeitszeitgesetzes fallenden Arbeitsverhältnis stehen."

Einen besonderen Gruß an Poorboy an dieser Stelle :wink: .
In der Tat ist die Anwendbarkeit einiger dieser Verordnungen, auch durch die Verschachtelung diverser Verweise auf andere Gesetze, auf Selbstständige, in einigen Passagen mehrdeutig formuliert.

Die Anwendung auf abhängig Beschätigte(also Angestellte und Arbeiter) hingegen, ist mMn tatsächlich unstrittig.

Ein weiterer Versuch etwas mehr Licht in dieses Dunkel zu bringen:


In § 1 FPersG Anwendungsbereich http://www.buzer.de/gesetz/509/a6325.htm

heißt es:

"(1) Dieses Gesetz gilt für die Beschäftigung und für die Tätigkeit des Fahrpersonals von Kraftfahrzeugen sowie von Straßenbahnen, soweit sie am Verkehr auf öffentlichen Straßen teilnehmen. Mitglieder des Fahrpersonals sind Fahrer, Beifahrer und Schaffner. Sofern dieses Gesetz und die auf der Grundlage von § 2 Nr. 3 erlassenen Rechtsverordnungen Regelungen zur Arbeitszeitgestaltung treffen, gehen diese dem Arbeitszeitgesetz vor. "

In eben diesem Verweis auf die

§ 2 Nr. 3 Rechtsverordnungen des FpersG http://www.buzer.de/gesetz/509/a6326.htm

heißt es:

"Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Zustimmung des Bundesrates ...

3. zur Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr oder zum Schutz von Leben und Gesundheit der Mitglieder des Fahrpersonals, Rechtsverordnungen

a) über Arbeitszeiten, Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Schichtzeiten,

b) über Ruhezeiten und Ruhepausen,

c) über die Ausrüstung mit Kontrollgeräten und ihre Benutzung sowie über die Gestaltung und Behandlung der Tätigkeitsnachweise und

d) über die Organisation, das Verfahren und die Mittel der Überwachung der Durchführung dieser Rechtsverordnungen,

e) über die Zulässigkeit tarifvertraglicher Regelungen über Arbeits-, Lenk-, Schicht- und Ruhezeiten sowie Ruhepausen und Fahrtunterbrechungen,

...zu erlassen."


Das BAG hat bereits 2006 folgenden Paragraphen §21a, der mit „Beschäftigung im Straßentransport“ überschrieben ist, in das ArbZG aufgenommen. http://www.bag.bund.de/SharedDocs/Kurzm ... 10-04.html

(Auszüge):

§ 21a Absatz 4 ArbZG bestimmt, dass die Arbeitszeit des Fahrpersonals 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten darf. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden.

und

Nicht als Arbeitszeit gilt gemäß § 21a Absatz 3 ArbZG:

1. die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bereithalten muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen,

2. die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer bereithalten muss, um seine Tätigkeit auf Anweisung aufnehmen zu können, ohne sich an seinem Arbeitsplatz aufhalten zu müssen;

-soweit wäre die Einbeziehung von Wartezeiten am Taxiposten durchaus interpretierbar, es folgt aber folgende Einschränkung:

Für die Zeiten nach Nr. 1 und 2 gilt dies nur, wenn der Zeitraum und dessen voraussichtliche Dauer im Voraus, spätestens unmittelbar vor Beginn des betreffenden Zeitraums bekannt ist.

-da die voraussichtliche Dauer der Bereithaltungszeit an einem Taxiposten vorab nicht bekannt ist, kann diese Bereitschaftszeit also eindeutig als Arbeitszeit eingeordnet werden.(Hatten wir oben schon mal/ @homer)

Zumindest zu der Anwendbarkeit der Lenk- und Ruhezeiten auch auf selbständige Fahrer bescheibt der $21a im letzten Absatz eindeutig:

Die Vorgaben von § 21a ArbZG gelten nur für Arbeitnehmer, die als Fahrer oder Beifahrer der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 bzw. ab 11. April 2007 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder dem AETR unterfallen. Die o.g. Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten sind hingegen auch durch selbständige Fahrer einzuhalten.

Zwischenfazit:
Bezüglich der Akkordlöhne FPersG:
Das FPersG(hier bsw. §3) ist auf alle im Taxigewerbe abhängig fahrenden Beschäftigten, also die in den Unternehmen angestellten Taxifahrer, voll und ohne Einschränkung anzuwenden. Ein (auch selbstfahrende) Unternehmer zahlt sich selbst grundsätzlich keinen Lohn.

Bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten ArbZG:
Das Arbeitszeitgesetz unterwirft alle Fahrer, auch Selbstständige, eindeutig den Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten.

Somit gibt es im ArbZG tatsächlich die Einbeziehung der Selbstständigen ins "Fahrpersonal", welche es im FPersG so nicht gibt.


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EDIT/7x - Paragraphen und korrekte Links :shock:

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Beitrag von JanD » 29.01.2012, 14:51

Nachtrag:
Ein in einer Gmbh angestellt fahrender Gesellschafter, der somit Lohnbezieher ist, fällt mMn damit auch unter das Verbot der Akkordlöhne.

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Beitrag von JanD » 29.01.2012, 16:22

Vor dem Hintergrund obiger Überlegungen und den Aussagen der behördlichen Vertreter auf der Versammlung am 20.1.2012, können, im weiteren Text folgende, Fragen formuliert werden.

Die von den Herren Werner, Ritter u.a. der BWVI Hamburg und Hellbach des AfA Hamburg getätigten Aussagen, dokumentieren die Kenntnis der Behörden von arbeitsrechtlichen, sozialrechtlichen und steuerrechtlichen Verstößen im Taxigewerbe.

§25 PbefG Abs. 2 Widerruf der Genehmigung

"(2) Die Genehmigungsbehörde kann die Genehmigung widerrufen, wenn die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Nr. 4 nicht mehr vorliegen oder der Unternehmer die ihm gesetzlich obliegenden arbeitsrechtlichen, sozialrechtlichen oder die sich aus seinem Unternehmen ergebenden steuerrechtlichen Verpflichtungen wiederholt nicht erfüllt oder in schwerwiegender Weise dagegen verstoßen hat."

Es ist zu konstatieren:
Grundsätzlich ist diese Vorschrift eine "kann"-Vorschrift.
Der Sachverhalt der Wiederholung ist insofern eindeutig, dass frühestens beim zweiten festgestellten Verstoß eine Genehmigung widerrufen werden kann.
Ab wann ein Verstoß als "schwerwiegend" einzuordnen ist, wird hier nicht definiert.


Fragen:

Warum soll die Überprüfung dieser Vorschriften nur bei Neugenehmigungen oder Verlängerungen durchgeführt werden ?

Welche Kriterien legt die Behörde an, um einen Verstoß als "schwer" einzuordnen ?

Nach den Einlassungen der Behörde auf oben genannter Verhandlung,
kann angenommen werden, die dort benannten Verstöße, werden von der Behörde als nicht schwer genug eingeordnet um sofort entsprechende Kontrollmaßnahmen und ggf. Widerrufe von Genehmigungen vorzunehmen.

Die Forderung nach einer Stellungnahme der Behörde, wie sie zu der Einschätzung kommt, ein kurzfristiger Handlungsnotstand sei nicht gegeben, sehe ich durchaus im öffentlichen Interesse, bsw. im Sinne der Steuergleichheit, der Sicherheit im Straßenverkehr und der illegalen Beschäftigung.


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Beitrag von SindSieFrei? » 30.01.2012, 00:55

@ Jan D: Zu deinen Fragen:

1. Verstehe ich auch nicht. Die Behörde hat die Möglichkeit, JETZT tätig zu werden, aufgrund der existierenden Vorschriften. (Ich könnte auch behaupten, sie hätte dieses schon lange tun können, wenn die Vorschriften ihr bekannt gewesen wären, oder sich jemand dort mal genauer damit beschäftigt hätte.) Oder waren sie wirklich nicht bekannt, das allerdings wäre... (Wer es glaubt)

2. Einen schweren Verstoß einzuordnen? Lächerlich. In der zitierten Rechtssprechung gibt es schwarz und weiß. Nichts dazwischen. In diesem Falle ist es mehr als eindeutig (du zitiertest).

3. Die Behörde sucht sich einen "Spielraum", quasi vor absoluter Rechtssicherheit durch Urteil. Sei ihr gestattet. Auf jeden Fall hoffe ich, das man schnellstens die "Kuh vom Eis" bekommt.

Der kurzfristige Handlungsnotstand der Behörde aber in deinen obig geschilderten Sachverhalten ist ein Standbild des Status. Sie könnte morgen beginnen, oder?

LG

Archy
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Beitrag von Archy » 30.01.2012, 02:30

@ I. K.
Engel hätte es vieleicht in die Volkskammer schaffen können, aber niemals in die Handelskammer. Deren Demokratieverständniss ...
so oder so , die Ampel wird Rot

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Anna Chronismus
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Beitrag von Anna Chronismus » 30.01.2012, 08:46

Ivica Krijan hat geschrieben:Die Umgehung der Provisionszahlung ist kinderleicht. Deswegen wird kein einziger Unternehmer kontrolliert. Das nenne ich einfach "die Macht des Faktischen".
glaubste, die bösen gesetze gelten nicht für dich, weil deine taxischildern vor den bösen paragrafen-geistern schützen? dachten kruse & co. auch. bis die "macht des faktischen" durch die "faktische macht" korrigiert wurde ... that's a fuckt ....

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