Die Fiskal-Taxameter-Story geht in die nächste Runde.
Heute wurden einige Erläuterungen zum Brief der BSU vom 05. April 2011 hinzugefügt.
Die Leseratten anklicken und lesen
Kurze Zusammenfassung:
1. Wer ein "Taxameter ohne Schnittstelle zum Datenexport" (Halda) hat,
darf bis 2016 weiterhin nur die Schichtzettel führen.
Alleinfahrenden Unternehmer müssen nicht mal das.
2. Wer ein "Taxameter mit Schnittstelle zum Datenexport,
für die kein geeignetes Verfahren zum Nachweis der Unveränderbarkeit des Datenübertrags
und deren Aufbewahrung existiert" (Hale 5, Kienzle) hat, der muss
a. Schichtzettel führen
b. "Kay-System" einbauen
c. gilt auch für die allein fahrende Ein-Wagen-Unternehmer
Passende Formulierung dazu lautet:
3. Wer "Taxameter und Systeme, die den Export und die Aufbewahrung der Daten mit dem Nachweis der Unveränderbarkeit ermöglichen" (Hale 6) .....Die erzeugten Einzeldaten müssen vor dem Überschreiben aus dem Taxameter exportiert werden. Die gängigste Methode hierfür sind die sogenannten Auswertungs- und Key-Systeme. Die auf diesem Wege in eine eigene Software zur Aufbewahrung exportierten Daten sind jedoch veränderbar, ohne dass Eingriffe gesichert dokumentiert werden können. Die steuerrechtlichen Anforderungen für digitale Systeme werden somit nicht in vollem Umfange erfüllt. Deshalb ist es erforderlich, dass in der Übergangszeit bis zum 31.12.2016 neben der Aufzeichnung und Aufbewahrung der elektronischen Einzeldaten auch die handschriftlichen Schichtzettel geführt und aufbewahrt werden. Diese enthalten Angaben, die in Teilen über die elektronisch vorgehaltenen Daten hinausgehen (beispielsweise Angaben zum Stand des Kilometerzählers des Tachometers bei Schichtbeginn und Schichtende). Die Schichtzettel werden bei Prüfungen zusätzlich zu den digitalen Daten mit herangezogen. Die Pflicht der Aufbewahrung der elektronischen Einzeldaten im digitalen Format gilt auch für alleinfahrende Einwagenunternehmen, die ein entsprechendes Taxameter in Ihrer Taxe nutzen.
der kann gleich zu Linne und Krause fahren. Besser gestern als heute.
Wichtigste Änderungen sind damit:
1. Allein fahrende Unternehmer mit einem Datenexport fähigen Taxameter werden böse werden, weil sie ein Kay-System einbauen müssen
2. Hale wird verdammt wenige Hale-6 Taxameter bis 31.12.2016 verkaufen
3. Software-Hersteller kriegen neue Kundschaft, sind damit die lachenden Dritten
Gruß Ivica Krijan