Linne & Krause:Bewährungsprobe vorm F. Gericht bestanden

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IK
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Linne & Krause:Bewährungsprobe vorm F. Gericht bestanden

Beitrag von IK » 25.10.2010, 14:21

Linne & Krause besteht die Bewährungsprobe vor dem Gericht

Hallo Kollegen

Das Gutachten von Linne & Krause führte in der Vergangenheit zu sehr vielen Kontroversen. Die üblichen Vorwürfe sind:

1. nicht repräsentativ
2. differenziert nicht zwischen den Zentralen
3. von Hansa Funk manipuliert
4. untauglich als Schätzungsgrundlage
5.
6.

Ein Unternehmer wurde durch das FA auf Grundlage des Gutachtens geschätzt. Gegen die Schätzung ist er vor das Finanzgericht gezogen und hat verloren.

Zum Thema "Hinterfragen der Methode" steht im Urteil:
Das Gericht hat den Sachverständigen Krause durch den
Berichterstatter auch persönlich gehört, nicht nur, um ergänzende Angaben zu
erlangen, sondern gerade auch, um die Methode zu hinterfragen und zu verstehen
und den Beteiligten Gelegenheit zu entsprechenden Fragen zu geben.


Zum Thema Differenzierung nach Zentralen:
Hier allerdings liegt der Sonderfall vor,
dass dem Gutachter die Daten einzelner Funktaxizentralen bekannt sind, er sie
jedoch im Hinblick auf zu Beginn der Datenerhebung getroffene Abmachungen
und zur Wahrung des Geschäftsgeheimnisses der einzelnen Funktaxizentralen
nicht in die Berichte aufgenommen hat. Es liegt auf der Hand, dass die Taxizentralen,
die untereinander im Wettbewerb stehen, ein Interesse daran haben, dass
ihre Effizienz nicht offengelegt wird; jedenfalls bei den Zentralen am unteren Ende
des Spektrums dürfte dies der Fall sein.


Gegen das Gutachten argumentierte Kläger:

1. Die Einwendungen des Klägers gegen die Methodik und die Ergebnisse des Gutachtens greifen nicht durch: Die Klassifizierung der Antworten bestimmter Betriebe als unplausibel bei der ragebogenerhebung
(Jahre bis 2004) erscheint dem Senat nachvollziehbar. (Seite 31)

2.Die Ausscheidung bestimmter einzelner Daten bei der Fiskaltaxameterpanelstudie (ab 2005) ist ebenfalls nachvollziehbar. (Steite 32)

3.Bedenken gegen die Repräsentativität des Panels greifen nicht durch (Seite 33)

4.Die mangelnde Angabe von Spannen macht das Gutachten nicht unplausibel. (Seite 33)

5.Aufgrund der Methodik der Schätzung Jahresfahrleistung, Umsatz je km) ist die von den Klägern aufgeworfene Frage nach der Auslastungssituation und dem Fahrzeugeinsatz in der Gruppe „Mehrwagenbetriebe mit Funkanschluss“ unerheblich.


Fazit:
Die Gutachten des Sachverständigenbüros Linne + Krause
über die wirtschaftliche Lage des Hamburger Taxigewerbes
sind geeignete Schätzungsgrundlagen.


Und hier sind die Dateien:

1. 3 K 13 Leitsätze.pdf
2. 3 K 013-09 anonymisiert Urteil vom 07-09-10.pdf

Gruß Ivica Krijan

Fritz Freigabe
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Re: Linne & Krause:Bewährungsprobe vorm F. Gericht besta

Beitrag von Fritz Freigabe » 25.10.2010, 21:20

Ivica Krijan hat geschrieben: Fazit:
Die Gutachten des Sachverständigenbüros Linne + Krause
über die wirtschaftliche Lage des Hamburger Taxigewerbes
sind geeignete Schätzungsgrundlagen.
Ich verstehe den Grund für Deine Polemik nicht. Ich glaub, dass Du eigentlich fähig bist, dieses Urteil differenziert zu bewerten. Mich würde interessieren, was Du damit bezweckst, die Tatsachen zu verdrehen.

Wer den Text liest, kann eigentlich nicht zu dem Ergebnis kommen, dass das Gutachten durch das Urteil von sachlichen Mängeln freigesprochen wurde, weil es nur am Rande Gegenstand des Verfahrens ist. Es wurde lediglich oberflächlich untersucht, ob es nach Ansicht dieses Gerichts für diesen konkreten Fall als Grundlage für eine Schätzung dienen kann oder ob es diesen Kläger benachteiligt.

Besonders in Bezug auf die Unterschiede zwischen den einzelnen Zentralen lässt sich nicht erkennen, dass die Glaubwürdigkeit des Gutachters durch das Gericht bestätigt wurde. Eher ist dem Urteil das Gegenteil zu entnehmen.

Zitat:
„Ob die einzelnen Funkzentralen innerhalb der Gruppe Taxen mit Funkanschluss
genau bzw. hinreichend genau repräsentiert sind (Zahlen vgl. FG-A Bl. 79, 81, 90,
145, 147-149), kann dahingestellt bleiben, da zugunsten der Kläger sowieso die
Funkzentrale mit dem geringsten Umsatzwert herangezogen wurde.“

Und dieser Umsatzwert war deutlich geringer als der Durchschnittswert. Also: Obwohl eigentlich in diesem Fall der durch andere Umstände erwiesenen Steuerhinterziehung der höchste Wert hätte zugrunde gelegt werden müssen, hat das Gericht den niedrigsten gewählt. Nicht etwa den Durchschnittswert.

Zitat:
„Es wäre zwar im Interesse einer größeren Aussagekraft der einzelnen Werte
grundsätzlich wünschenswert, wenn der Gutachter nicht nur den jeweiligen Durchschnittswert, sondern auch die Spanne angeben würde. Wie bereits ausgeführt, ist das Rechnen mit Durchschnittswerten für die Kläger jedoch günstig (oben B.II.4.c); aus der Kenntnis der Spanne (oberster und unterster Wert) neben dem Durchschnitt würde nichts für die Kläger folgern.“

Die extreme Spanne ist nach Ansicht des Gerichts nur deshalb akzeptabel, weil der Kläger in diesem Fall davon nicht benachteiligt wurde. Interessant ist jedoch die erstaunlich große Abweichung vom Durchschnitt. Durch die in der Urteilsbegründung offenbarte Abweichung der Kilometerschnitte ist das Gutachten als völlig unbrauchbar zur Bewertung der Steuerehrlichkeit entlarvt worden.

Auf die Zweifel an der Objektivität des Gutachtens, weil es fast 60% aller Betriebe der Unplausibilität bezichtigt hat, geht das Gericht nur am Rande ein. Zynisches Argument des Gerichts für die richtige Einschätzung unplausibler Betriebsführung: Das Gericht kann es sich nicht vorstellen, dass jemand lieber arbeitet, anstatt ALG 2 zu beziehen - auch wenn er mit Arbeit nicht mehr verdient.

Mein Fazit:

Das Gutachten wurde als Schätzrahmen für einen offensichtlichen Besch-eißer in einem speziellen Fall als leidlich geeignet angesehen, weil er sich ohnehin die schlechtest mögliche Schätzung gefallen lassen muss. Als Mittel, jemandem eine Konzessionsverlängerung zu verweigern, weil er geringfügig unter den Durchschnittswerten liegt, ist es keinesfalls geeignet. Für die derzeitige Anwendung in der BSU, als Instrument zur Selektion von vermeintlich faulen Betrieben, hat es keineswegs einen Persilschein vom Gericht gegeben.

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Bin besetzt
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Re: Linne & Krause:Bewährungsprobe vorm F. Gericht besta

Beitrag von Bin besetzt » 25.10.2010, 21:35

Fritz Freigabe hat geschrieben:
Ivica Krijan hat geschrieben: Fazit:
Die Gutachten des Sachverständigenbüros Linne + Krause
über die wirtschaftliche Lage des Hamburger Taxigewerbes
sind geeignete Schätzungsgrundlagen.
Ich verstehe den Grund für Deine Polemik nicht.
Unterforderung und Langeweile
.
.

Wenn ich könnte, wäre ich sprachlos...
.
.

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Beitrag von IK » 25.10.2010, 22:30

Hallo Kollegen

Ich habe mich für etwas polemische Wortwahl entschieden und zwar aus gutem Grund. In diesem Forum, aber auch in dem von Jörn Napp, wird über das Gutachten nur schlecht geredet. Ein Paar Ausnahmen bestätigen die Regel.

Dieses Gutachten wurde in Auftrag gegeben, als in Hamburg der Begriff "Steuerehrlichkeit" im Taxigewerbe nicht existent war. Dieses belegen die Zahlen von 60% unplausiblen Taxen im ersten Gutachten.

Dieses Gutachten muss sich den Vorwurf gefallen lassen, zwischen den Funkzentralen nicht differenzieren zu können. Allerdings war das damals mit Autoruf nicht zu machen. Die Gründe kann sich jeder ausdenken oder zusammenreimen.

Dieses Gutachten ist methodisch sauber. Auf jeden Fall ist es so sauber, dass keine Stammtischparole dagegen halten kann. Bis jetzt gab es nichts Vergleichbares bei uns.

Dieses Gutachten, wenn auch nicht perfekt, hat seine Wirkung nicht verfehlt. Seitdem es Gutachten gibt, haben viele Unternehmer aufhören müssen. Der Anteil des schwarz erwirtschafteten Geldes ist stark zurückgegangen. Es fand ein Umdenken im Gewerbe statt. Die Wagenzahl ist nicht mehr gestiegen.

Dieses Gutachten hat den absurden Wettbewerb in der Umsatzverkürzung beendet (weitestgehend). Die Unternehmer haben endlich die Chance, wenn sie einen Taxibetrieb führen, nicht sofort unter dem Generalverdacht zu stehen, sie Steuern und Abgaben hinterzogen zu haben. Deswegen können sie ruhiger schlafen und stehen nicht die ganze Zeit mit einem Fuß im Knast.

Dieses Gutachten hat das Vermieten der Taxen in der Form, welche da war, für immer beendet. Es hat den Weg für die Einführung des Fiskaltaxamers geebnet.

Dieses Gutachten wird als Grundlage für das Aussortieren der Kreativen von der BSU angewandt.


Es liegt nicht an dem Gutachter, dass zwischen den Zentralen nicht differenziert wird, sonder am Autoruf. Das sollte ein oder anderer sturer Bock hier endlich verstehen. Die Methode des Gutachters ist sauber. Das hat auch das Gericht klar gemacht.


Wir sollten alle froh sein, dass es dieses Gutachten gab und gibt, und wir sollen uns dafür einsetzen, dass die Daten der Zentralen auch ins Gutachten einfließen. Am Hansa Funk wird es sicherlich nicht scheitern.

Ich bin überzeugt, dass dieser Weg gut ist, die Richtung stimmt, aber auch, das die erwähnten Korrekturen gemacht werden sollten. Mir persönlich ist völlig egal, wer mir Fahrer abwirbt, weil er mehr Prozente zahlt, dank der kreativen Umsatzdarstellung. In diesem Sinne sind mir Hansa Kollegen auch egal. Die Steuerehrlichkeit hat Vorrang, weil alles andere mit der Betriebsführung nichts mehr zu tun hat.

Gruß Ivica

@Bin Besetzt

Ich habe keine Langeweile.
Diese wünsche ich mir aber manchmal :lol:

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Beitrag von reasoner » 26.10.2010, 01:31

Viieeel zu spät für Gesetzestexte. Deshalb völlig ungeprüft und ungeschützt.

Das Gutachten wurde bereits mit Daten und Fakten deduktiv 8) nach Strich und Faden auseinander genommen. Nur: Darum ging es in diesem Verfahren (wohl) nicht.

Btw. Schicke Signatur. In der HP stehen lustige Sachen drin.
Als Taxifahrer verdient man gut.
Liebet eure Feinde, vielleicht schadet das ihrem Ruf

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Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 26.10.2010, 01:42

Bei dieser Homepage gibt mir allerdings die Einkommenssteigerung vom Frischling zum "erfahrenen Kollegen" zu denken.

Zitat

"...kürzester Zeit ist man in der Lage ein Netto-Einkommen von 1400 € (ink. Trinkgeld) zu verdienen. Erfahrene Taxifahrer verdienen in Hamburg ab 1500 € Netto..."

:wink:

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Beitrag von Fritz Freigabe » 26.10.2010, 01:44

Ivica Krijan hat geschrieben:Dieses Gutachten …..
Dieses Gutachten …..
Dieses Gutachten …..
Dieses Gutachten …..
jubilier, frohlock ....
Um die Reihe mal weniger euphemistisch fortzusetzen:

Dieses Gutachten hebt in erster Linie das Niveau der Betrüger. Es ist schon ok, dass möglicherweise dem fiesen wodkasaufenden russischen Vollverbrecher mithilfe des Gutachtens das Handwerk gelegt wurde. Dem Freibrief zur risikoarmen Umsatzverkürzung für die champagnerschlabbernde Riege der Creme des Hamburger Taxengewerbes, der dem Gutachten in der derzeitigen Form innewohnt, kann ich aber nur wenig Positives abgewinnen.

Wenn, wie sich jetzt herausgestellt hat, die Spanne zwischen dem schlechtesten und dem besten Kilometerschnitt innerhalb einer Gruppe mehr als 30 % beträgt, geraten sicher einige steuerehrlich auf geringem Niveau arbeitende Kollegen zu Unrecht unter Verdacht. Nach meiner Meinung sollte man jemanden erst dann als Betrüger verdächtigen, wenn ihm konkret eine Verfehlung nachgewiesen wurde – nicht jedoch, weil er nicht dem Mainstream entspricht.

Ob die in diversen Forenbeiträgen rausgehauenen Millionenumsätze im Einklang mit der Realität stehen und sich dann auch in den Steuererklärungen widerspiegeln, würde mich wirklich mal interessieren.

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Beitrag von IK » 26.10.2010, 02:35

@ Fritz Freigabe

Ich sehe es pragmatisch:
Hat sich für dich etwas in letzten 5 Jahren geändert?
Wenn ja, dann würde ich gerne wissen, wie du das erklärst?

Meiner Meinung nach hat sich einiges geändert und das liegt fast ausschließlich am Gutachten und den Änderungen, welche bei der BSU durch das Gutachten zustande gekommen sind.

@ Blinten


Was ist an dieser Aussage falsch (erfahrener Taxifahrer ....)?
Willst du oder kannst du die Aussage nicht verstehen?
Oder geht es dir um etwas Anderes?

@ Reasoner

Ist für dich 1500 nicht gut?
Millionen Arbeitnehmer in Deutschland verdienen weniger . Es sind nicht alle Großverdiener wie du.
Für sehr viele Leute ist diese Summe ein sehr gutes Einkommen.

Wer mehr verdienen kann, egal wo, der braucht dann ein solches Angebot nicht zu beachten.

Oder sag mir, bitte, wenn jemand bei deiner Zentrale anruft und fragt, was er bei euch verdienen könnte, was du ihm dann sagst? Welche Zahl hast du im Kopf? Oder sind dir solche Fragen zu banal? Nur eins muss dir klar sein: Wenn jemand anruft und nach dem Job als Taxifahrer fragt, dann möchte er wissen, was er verdienen kann. Und ich sage im das, was in meinem Betrieb Monat für Monat geschieht.

Wenn du aber dieses in Frage stellst, dann solltest du es auch so sagen, statt mit solchen dummen Andeutungen mir zu unterstellen, dass ich auf meiner HP Leute anlüge.

So etwas Unterirdisches habe ich lange nicht erlebt.
Und du arbeitest oder bist aktiv bei BZP?

Und zum Schluss eine kleine Berechnung:
Vollzeit Fahrer (20 Tagschichten oder 16-18 Nachtschichten) machen 4000 € Umsatz.
40 % davon ist 1600 - max. 400 € Abgaben + 400 € Trinkgeld.
Netto in der Tasche (inc. Trinkgeld, wie es auf meiner HP steht) 1600 €.
Oder ist das für euch unmöglich?

Gruß Ivica

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Beitrag von jr » 26.10.2010, 02:41

Fritz Freigabe hat geschrieben:Nach meiner Meinung sollte man jemanden erst dann als Betrüger verdächtigen, wenn ihm konkret eine Verfehlung nachgewiesen wurde
Dann muß aber zuerst das Steuerrecht überarbeitet werden.
Wer den Text liest, kann eigentlich nicht zu dem Ergebnis kommen, dass das Gutachten durch das Urteil von sachlichen Mängeln freigesprochen wurde, weil es nur am Rande Gegenstand des Verfahrens ist.
So ist es. Allerdings wurden einige Aussagen recht deutlich als anwendbar eingestuft.

Die Weigerung oder Unfähigkeit, Empfänger von Zahlungen zu benennen, erinnert mich an einen Satz, den ich vor Jahren anläßlich einer Kontrolle am Hamburger Flughafen gelesen habe. Damals waren Taxen ohne Fahrer aufgefunden worden, deren Besitzer wurde zitiert: "Woher soll ich denn wissen, wer mit meinen Taxen unterwegs ist?"

Oder war vielleicht gar keiner mit den Taxen unterwegs? Die angegebenen Personalkosten führen jedenfalls zu Prozenten, bei denen man Zweifel haben muß, ob sich dafür Personal findet. So wird dann sogar die Angabe des Klägers plausibel, das Taxi habe in umsatzlosen Tagen am Flughafen gestanden.

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Thomas-Michael Blinten
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Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 26.10.2010, 03:16

jr hat geschrieben:
Fritz Freigabe hat geschrieben:Nach meiner Meinung sollte man jemanden erst dann als Betrüger verdächtigen, wenn ihm konkret eine Verfehlung nachgewiesen wurde
Dann muß aber zuerst das Steuerrecht überarbeitet werden.
Moment, verbessert mich wenn ich mich irre.
Aber wenn "ihm eine konkrete Verfehlung nachgewiesen wurde" ist es für eine "Verdächtigung" doch reichlich spät :shock: dann geht es in der Regel schon um die Strafe. Egal ob Steuer- oder ein sonstiges Recht.

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Beitrag von IK » 26.10.2010, 03:28

jr hat geschrieben:So ist es. Allerdings wurden einige Aussagen recht deutlich als anwendbar eingestuft.
So ist es :)

Die Mängelliste seitens des Gerichtes ist kurz:
Schade dass die Zentralen nicht explizit aufgeführt sind.
Urteil hat geschrieben:....sondern gerade auch, um die Methode zu hinterfragen-....
Auch das Gutachten stand schon auf dem Prüfstand, weil der Unternehmer auf dieser Grundlage geschätzt wurde.

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Beitrag von Fritz Freigabe » 26.10.2010, 03:42

Ivica Krijan hat geschrieben:@ Fritz Freigabe

Ich sehe es pragmatisch:
Hat sich für dich etwas in letzten 5 Jahren geändert?
Tja, weiß nicht. Viel Arbeit bei überschaubarem Verdienst. Eigentlich alles wie gewohnt.
Ivica Krijan hat geschrieben: Wenn ja, dann würde ich gerne wissen, wie du das erklärst?

Meiner Meinung nach hat sich einiges geändert und das liegt fast ausschließlich am Gutachten und den Änderungen, welche bei der BSU durch das Gutachten zustande gekommen sind.
Wenn Du das mal bitte erläutern würdest. Dann könnte ich mich vielleicht auch ohne Ertragszuwachs über die tolle Entwicklung freuen.

@jr

Das Pärchen, um das es im Text geht, hat sich selber zur Strecke gebracht. Mit dem Fall hat das Gutachten nur in Bezug auf die Ermittelung des Kilometerschnittes zu tun.

Es geht mir nicht darum, Steuerhinterziehung zu legitimieren. Das Taxigewerbe ist in Hamburg alles andere als homogen. Deshalb glaube ich, dass ein Raster auf der Basis von Durchschnittswerten aus extrem breit gestreuten Einzelwerten nicht geeignet ist, um Betriebe nach gut oder böse zu klassifizieren.

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Beitrag von Fritz Freigabe » 26.10.2010, 03:55

Thomas-Michael Blinten hat geschrieben:
jr hat geschrieben:
Fritz Freigabe hat geschrieben:Nach meiner Meinung sollte man jemanden erst dann als Betrüger verdächtigen, wenn ihm konkret eine Verfehlung nachgewiesen wurde
Dann muß aber zuerst das Steuerrecht überarbeitet werden.
Moment, verbessert mich wenn ich mich irre.
Aber wenn "ihm eine konkrete Verfehlung nachgewiesen wurde" ist es für eine "Verdächtigung" doch reichlich spät :shock: dann geht es in der Regel schon um die Strafe. Egal ob Steuer- oder ein sonstiges Recht.
Ein massiver Verstoß gegen Aufzeichnungspflichten wäre beispielsweise eine Verfehlung, die einen Verdacht der Steuerhinterziehung nahelegen könnte. Den Verdacht bereits aus der Tatsache abzuleiten, dass jemand nur einen Kilometerschnitt von 87 Cent hat, halte ich für unangemessen.

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Beitrag von Thomas-Michael Blinten » 26.10.2010, 04:38

Nun, 87 Cent/Km (im Schnitt) legt schon eine Unregelmäßigkeit nahe, da man damit keine Taxe wirtschaftlich betreiben kann.
Ob es tatsächlich so ist wäre zu beweisen und am Anfang dieses Prozesses liegt dann der Verdacht.
Ein "Verdacht" an sich ist nichts verwerfliches.

Wenn ein Fernfahrer/Busfahrer gegen die Aufzeichnungspflicht (Fahrtenschreiber) verstößt ist dies mit Strafe belegt.
Wenn die Aussagen der Tachoscheibe unlogisch sind ist ein Verdacht auf Betrug geboren und naheliegend.
Dies ist bei uns nicht anders, allerdings muss jedem Verdacht die Prüfung folgen welche im Freispruch (vom Verdacht) oder Strafe für Verfehlungen mündet.

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Beitrag von reasoner » 26.10.2010, 10:55

Ivica Krijan hat geschrieben: @ Reasoner

Ist für dich 1500 nicht gut?
Millionen Arbeitnehmer in Deutschland verdienen weniger . Es sind nicht alle Großverdiener wie du.
Für sehr viele Leute ist diese Summe ein sehr gutes Einkommen.
Deine Aussage impliziert, dass man auf der Taxe problemlos 1.500 € netto im Monat verdient.

Dies ist ein Schlag ins Gesicht abertausender Taxifahrer, besonders in den neuen Bundesländern, einschl. Berlin.

Ich persönlich bekomme als Gehalt leider nicht das, was ich verdiene. Mach dir keine Sorgen - als "groß" kann man das nicht bezeichnen. War aber eine Unterstellung wert, wie ich feststelle. Diese Stimmungsmache ist so alt, wie das Taxigewerbe.
Ivica Krijan hat geschrieben:.....
Oder sag mir, bitte, wenn jemand bei deiner Zentrale anruft und fragt, was er bei euch verdienen könnte, was du ihm dann sagst? Welche Zahl hast du im Kopf? Oder sind dir solche Fragen zu banal? Nur eins muss dir klar sein: Wenn jemand anruft und nach dem Job als Taxifahrer fragt, dann möchte er wissen, was er verdienen kann. Und ich sage im das, was in meinem Betrieb Monat für Monat geschieht.
Wie du den Brückenschlag zur Funkzentrale hinbekommst, ohne aus der Kurve zu fliegen, ist phänomenal.
Wieso sollte mir die Frage zu banal sein? Oder hast du aus Versehen die falsche Seite im Fremdwörterlexikon aufgeschlagen?
IK hat geschrieben:Wenn du aber dieses in Frage stellst, dann solltest du es auch so sagen, statt mit solchen dummen Andeutungen mir zu unterstellen, dass ich auf meiner HP Leute anlüge.
Wo steht das bitte?
IK hat geschrieben:So etwas Unterirdisches habe ich lange nicht erlebt.
Im Hades außerhalb deiner Auffassungsreichweite findest du so etwas.
IK hat geschrieben:Und du arbeitest oder bist aktiv bei BZP?
Als kleines Licht. Aber auch als dieses werde ich weiter daran stricken, dass solche Pauschalaussagen, die nur dazu dienen sollen, Fahrer in den eigenen Betrieb zu locken, nicht durch ganz Deutschland geistern. Wie in aller Welt willst du Lobbyismus betreiben, wenn Koll. Krijan im Internet veröffentlicht, dass man als Taxifahrer 1.500 € netto(!) verdient? Schreib doch einfach dazu, dass dies nur für bestimmte Betriebe gilt. Ich weiß sehr wohl, was auf dem Lohnzettel eines ehrlich arbeitenden angestellen Fahrers steht. Ich erstelle monatlich selbst welche, also erzähl mir bitte nichts vom Pferd.

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Beitrag von pauline » 26.10.2010, 13:06

Ivica hat lediglich dargestellt, dass bei einem Umsatz von 4.000,- Euro für den Fahrer bei einer Beteiligung von 40 % ca. 1500,- Euro netto übrigbleiben. Das ist eine völlig korrekte und von jedermann nachvollziehbare Rechnung. Aber das "Trinkgeld" wird ja gerne vergessen. Durch die Steuerprogression hat ein Fahrer der 3000,- Umsatz fährt ca. 1200,- Netto. Damit befindet er sich im heute üblichen Lohnbereich für Ungelernte.Bei einer 5-Tage-Woche braucht er nur ca. 130,- pro Schicht einzunehmen, um diesen Lohn zu bekommen. Tot macht der sich jedenfalls nicht dafür. Bei McDonalds kommt eine Buffetkraft ungefähr auf denselben Lohn. Wer möchte tauschen ?

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Beitrag von IK » 26.10.2010, 13:43

@reasoner
reasoner hat geschrieben:Deine Aussage impliziert, dass man auf der Taxe problemlos 1.500 € netto im Monat verdient.
reasoner hat geschrieben:In der HP stehen lustige Sachen drin.
Ivica hat geschrieben:Als Taxifahrer verdient man gut.
Was meine Aussage impliziert bist du schlau genug zu verstehen, aber was deine Aussage impliziert anscheinend nicht. Sind das Lobbyisten-Methoden? Das ist billige Rhetorik, nichts weiter.
reasoner hat geschrieben:Dies ist ein Schlag ins Gesicht abertausender Taxifahrer, besonders in den neuen Bundesländern, einschl. Berlin.
Falls du es nicht gerafft hast, lebe und arbeite ich in Hamburg. Hamburg ist kein Berlin und kein neues Bundesland. In Hamburg gibt es Elbe und Alster und das Gutachten von Linne & Krause. Aber auch Unternehmer, welche selber wissen ihr Anliegen bei der Behörde erfolgreich vorzutragen und durchzusetzen. Auch ohne Funktionäre. Dass du unter deinem Wert bezahlt wirst, bringt mich echt zum Lachen.
Reasoner hat geschrieben:Im Hades außerhalb deiner Auffassungsreichweite findest du so etwas.
Ich ziehe ἀγορά vor.
reasoner hat geschrieben:Aber auch als dieses werde ich weiter daran stricken, dass solche Pauschalaussagen, die nur dazu dienen sollen, Fahrer in den eigenen Betrieb zu locken, nicht durch ganz Deutschland geistern.
Und ich werde dafür sorgen, dass solcher Nonsens da verwiesen wird, wo es hingehört. Ich habe auf meiner Seite klar geschrieben, dass 1500 € das Trinkgeld beinhaltet. Hast du es gelesen? Ich muss zwischen den Betrieben nicht differenzieren. Ich werbe für meinen Betrieb und ich schreibe nur das was in meinem Betrieb Realität ist. Wer andere Sichtweise hat, soll diese Vortragen. Aber dann mit Zahlen bitte. Was den Lohnzettel der Fahrer angeht, gehe ich davon aus, dass ich mehr Ahnung als du davon habe.

Und eine Frage zum Schuss:
Würdest du als Lobbyist mehr Erfolg haben, wenn ich statt 1500, 800 + 700 bar auf die Kralle geschrieben hätte? Anstatt Gegner zu suchen, wo keine sind, sorge lieber dafür, dass das Fiskaltaxameter bei BZP hoffähig wird.

Mit kollegialen Grüßen
Ivica Krijan
Steuererhlicher Unternehmer

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Beitrag von IK » 26.10.2010, 13:46

@ Pauline

Danke :wink:

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Beitrag von reasoner » 27.10.2010, 00:01

pauline hat geschrieben:Ivica hat lediglich dargestellt, dass bei einem Umsatz von 4.000,- Euro für den Fahrer bei einer Beteiligung von 40 % ca. 1500,- Euro netto übrigbleiben. Das ist eine völlig korrekte und von jedermann nachvollziehbare Rechnung. Aber das "Trinkgeld" wird ja gerne vergessen.
http://www.job-taxi.de

Ich habe die HP jetzt 3x rauf und runter gelesen. Auf welcher Seite warst du denn?

Die obige Rechnung mag richtig sein, aber davon steht auf job-taxi kein einziges Wort. Irrtum vorbehalten.

Ivica ist ein Fan von L&K. Dort wird von einem Umsatz von ZwölfEuroKnips gesprochen.

Das wären dann für 4.000 € Umsatz weit über 300 Stunden. Mahlzeit.

In anderen Foren lese ich, dass Hansafahrer deutlich über 20 € / h einfahren. Was gilt jetzt?

In Berlin kommen wir auf roundabout 14 von mir geschätzte EUS die Stunde brutto. Da wird die Zeit bis zum Ziel von 4.000 € aber auch verdammt lang.

Solche Internetseiten gibt es (leider) zu Hauf, nicht nur im Taxibereich. Sie entsprechen nicht meiner Auffassung eines ehrlichen Umgangs mit seinen Mitmenschen.

rea
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Beitrag von reasoner » 27.10.2010, 00:10

Ivica,

alleine dafür
Erfahrene Taxifahrer verdienen in Hamburg ab 1500 € Netto.
müsstest du dich schämen. Es steht kein Sterbenswörtchen in deiner HP, dass dies für deinen Betrieb gilt. Mich wundert übrigens, wieso du so weit über dem Panel, an dem du teilgenommen hast, liegst? Oder hast du doch die 330 Stunden monatlich zu erwähnen vergessen?
Liebet eure Feinde, vielleicht schadet das ihrem Ruf

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