Urteil VG Hamburg - Klageabweisung Widerruf Genehmigung

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SindSieFrei?
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Urteil VG Hamburg - Klageabweisung Widerruf Genehmigung

Beitrag von SindSieFrei? » 13.07.2016, 17:35

Hier ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg. In diesem werden die Klage eines Hamburger Taxenunternehmens
gegen den Widerruf der Genehmigung für den Taxenverkehr abgewiesen und grundsätzliche Bemerkungen zu den Aufzeichnungs-, Dokumentations- und Kontrollpflichten eines Unternehmers/Geschäftsführers gemacht!

Urteil VG Hamburg
Dura lex, sed lex.

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Taxi Georg
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Re: Urteil VG Hamburg - Klageabweisung Widerruf Genehmigung

Beitrag von Taxi Georg » 13.07.2016, 20:08

Hätte mich gewundert, wenn die Richter anderes entschieden hätten!

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AsphaltRunner
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Re: Urteil VG Hamburg - Klageabweisung Widerruf Genehmigung

Beitrag von AsphaltRunner » 14.07.2016, 00:42

So ein Urteil täte nicht nur unserer überfüllten "Palette" in Berlin mehr als gut.
Das Leben wird vorwärts gelebt und rückwärts verstanden

taxipost
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Re: Urteil VG Hamburg - Klageabweisung Widerruf Genehmigung

Beitrag von taxipost » 14.07.2016, 07:58

in Berlin hat man daran kein interesse, weil mit jeder taxe auf n1 der flughafen geld verdient.
dabei sind die einnahmen nicht gedeckelt, so dass sie unbegrenz fliessen können.
je mehr taxen, desto mehr einnahmen.
daher ahndet man auch nicht die verstösse gegen die to auf n1.
man will nicht riskieren, dass plötzlich ein drittel der taxen wegbleibt.
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Re: Urteil VG Hamburg - Klageabweisung Widerruf Genehmigung

Beitrag von SindSieFrei? » 14.07.2016, 17:37

Die entscheidenden Passagen sind für mich die des Datenschutzes! Meines Erachtens nach kann das so auch auf Protokolle der Zentralen angewendet werden, denn die Begründung des Gerichts stellt hier eindeutig den Datenschutz hinter die Aufklärung illegalen Verhaltens! Es wird sich richtigerweise auf die BGH Rechtssprechung berufen und das Gericht hält an dem OVG Beschluss von 10.2014 fest! (siehe Seite 13).

LG
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sivas
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Re: Urteil VG Hamburg - Klageabweisung Widerruf Genehmigung

Beitrag von sivas » 15.07.2016, 10:23

Tja, der dem Kontrollwahn fröhnende Arbeitgeber findet hier seinen Meister - mit Werkzeugen, die er selbst geschaffen hat ...

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Re: Urteil VG Hamburg - Klageabweisung Widerruf Genehmigung

Beitrag von Guter_Kollege » 17.07.2016, 13:27

Nana ...!
Das Datenschutzgesetz in seiner heutigen Form wurde eigentlich erst durch die Möglichkeiten des Internet
und die der digitalen Speicherung nötig.
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Sascha1979
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Re: Urteil VG Hamburg - Klageabweisung Widerruf Genehmigung

Beitrag von Sascha1979 » 17.07.2016, 16:10

Ich verstehe noch nicht mal die Angaben der schichtzettel in der ausgeführten Tabelle.
Schichtende liegt hier immer vor schichtbeginn?
Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Re: Urteil VG Hamburg - Klageabweisung Widerruf Genehmigung

Beitrag von SindSieFrei? » 17.07.2016, 18:23

Die Aufzeichnungen der Schichtzettel zu Arbeitszeiten stimmten nicht mit den Einfahrzeiten überein. Die Begründung kannst du über den Schichtzetteln wunderbar lesen! Der Unternehmer hat es sogar geschafft, Taxen dort einfahren zu lassen, die nach Aufzeichnungen überhaupt nicht an diesen Tagen im Einsatz waren. :mrgreen: :mrgreen:
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Re: Urteil VG Hamburg - Klageabweisung Widerruf Genehmigung

Beitrag von Sascha1979 » 17.07.2016, 18:59

SindSieFrei? hat geschrieben:Die Aufzeichnungen der Schichtzettel zu Arbeitszeiten stimmten nicht mit den Einfahrzeiten überein. Die Begründung kannst du über den Schichtzetteln wunderbar lesen! Der Unternehmer hat es sogar geschafft, Taxen dort einfahren zu lassen, die nach Aufzeichnungen überhaupt nicht an diesen Tagen im Einsatz waren. :mrgreen: :mrgreen:
All das habe ich gelesen und verstanden.
Aber wie ist die letzt Spalte der Tabelle zu lesen und zu interpretieren?

Schichtende liegt laut Aufzeichnungen immer vor schichtbeginn?
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taxipost
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Re: Urteil VG Hamburg - Klageabweisung Widerruf Genehmigung

Beitrag von taxipost » 19.07.2016, 08:06

schichtende einer schicht.
schichtbeginn der nächsten schicht.
einfahrt in den speicher liegt zw. den schichten.

praktisch nicht möglich, also fehlerhafte aufzeichnungen.
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Re: Urteil VG Hamburg - Klageabweisung Widerruf Genehmigung

Beitrag von Sascha1979 » 19.07.2016, 08:48

taxipost hat geschrieben:schichtende einer schicht.
schichtbeginn der nächsten schicht.
einfahrt in den speicher liegt zw. den schichten.

praktisch nicht möglich, also fehlerhafte aufzeichnungen.
Ah.
Es wurden also quasi die behaupteten Pausen Zeiten aufgeschrieben.
Und nicht die Schicht Zeiten.
Jetzt verstanden.
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Re: Urteil VG Hamburg - Klageabweisung Widerruf Genehmigung

Beitrag von taxipost » 20.07.2016, 07:40

so wie ich das sehe

eben nicht.

die einfahrten lagen ausserhalb der schichtzeiten,
d.h. zum zeitpunkt der einfahrt fand keine pause oder vergleichbares statt,
weil sich niemand in der schicht befand.
der frühschichtfahrer war nach hause und der spätschichtfahrer noch nicht da.
das wird erst in der zukunft möglich sein,
erst wenn wir selbstfahrende autos haben.

hätte man die arbeitszeit des frühschichtfahrers bis zum beginn der spätschicht aufgezeichnet und
anschliessend eine arbeitszeitunterbrechnung von z.b. 3,5h stunden abgezogen,
dann wäre das kein problem gewesen.

anfang 6.00, ende 18.00, einfahrt 15.30, arbeitszeit 8.00h
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Re: Urteil VG Hamburg - Klageabweisung Widerruf Genehmigung

Beitrag von Sascha1979 » 20.07.2016, 08:39

Ersetze von mir aus das Wort "Pause" gegen "Nicht-Arbeit".

Ich bin lediglich darüber gestolpert, dass in den Zeilen der letzten Spalte "Schichtbeginn:" und "Schichtende" nicht korrekt zueinander passten.

Hätte da "Schichtende vorherige Schicht: x, Schichtbeginn Folgeschicht: y" gestanden, oder aber:
"Arbeitsfreie Zeit Beginn: x, Arbeitsfreie Zeit Ende: y" hätte ich es auch direkt verstanden.

Ich bin nur über Formalien gestolpert.
Alles korrekt in dem Urteil.

Fahrer, die laut Schichtzettel nicht gefahren sind, sind durch die Einfahrt in den Speicher überführt worden.
Lächerlich und albern, dass hier probiert wird, sich auf das Beweisverwertungsverbot wegen Datenschutzes zu berufen.

Dies spiegelt absolut 100% die Einstellung dieser Unternehmer wieder:
0,0 Unrechtsbewusstsein. Das einzige Ziel: Vertuschen, vertuschen, vertuschen.

Weg damit.
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Re: Urteil VG Hamburg - Klageabweisung Widerruf Genehmigung

Beitrag von taxipost » 20.07.2016, 09:26

fahrer wurden nicht überführt,
weil eben kein fahrer das fahrzeug zu dem zeitpunkt bewegt haben will.
für die fehlende fahrerkontrolle hat man den unternehmer verantwortlich gemacht.
richtig, wie ich finde.

die unternehmer müssen lernen, dass man die fahrer auf schritt und tritt überwachen muss.
die fahrer müssen lernen, dass man ihnen grundsätzlich nicht trauen wird.

vielleicht sind s.g. "totmannschaltungen" kein schlechter weg.
Zuletzt geändert von taxipost am 20.07.2016, 09:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Urteil VG Hamburg - Klageabweisung Widerruf Genehmigung

Beitrag von Sascha1979 » 20.07.2016, 11:50

Stimmt. Wir leben ja Gott sei Dank in einem Rechtsstaat.
Und wir alle wissen, dass die Fahrer genau so wie die Unternehmer zu 100% wussten, was sie tun, und es so oder so ähnlich in weit, weit, weit über 50% aller Taxi-Unternehmen läuft.
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