Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung

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Re: Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung

Beitrag von roter stern » 15.12.2014, 23:12

Das Schreiben von Herrn Dr. Glitza von 2010 " Entlohnungsmodus für Hamburger Taxenfahrer als Problem " ist beachtenswert.
Als das Amt für Arbeitsschutz von diesem Problem der Entlohnungspraxis erfuhr, versprachen sie voller Tatendrang Abhilfe zu schaffen.
Leider ist das Problem nicht nur die Entlohnungspraxis für die angestellten Hamburger Taxenfahrer
sondern auch die Ertragslage pro Stunde sämtlicher Hamburger Taxen.
Den schwarzen Peter hat somit ?
I.K nich G.K. nich C.G. nich
und ike auch nich
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Re: Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung

Beitrag von am » 15.12.2014, 23:56

Nein, IK, bin nicht sauer über den Ausgang. Ich habe meine Meinung, die ich auch äußerte, bleibe Dir und GK gegenüber jedoch neutral. Alleine Euer Zungenschlag gab mir Anlass zur frühzeitigen Ermahnung.

Du magst für Dich etwas erreicht haben, darauf magst Du auch Stolz sein. Das Gewerbe bringt dieser Vergleich leider nicht weiter.

Meinen Respekt hast Du insbesondere dann, wenn Du künftig den Umsatzanteil, der über 8,50€ Lohnanteil liegt, uneingeschränkt an Deine Fahrer weitergibst. In ein paar Jahren, so mein Tipp, werden weder Du noch irgendein anderer Taxiunternehmer auch nur einen Gedanken daran verschwenden, auch nur einen Cent mehr als ML zu zahlen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung

Beitrag von IK » 16.12.2014, 00:24

@ am

Wir wissen nicht, was in ein paar Jahren passiert. Da es einen Mangel an Fahrern gibt im Verhältnis zu angebotenen Stellen, wird es schwer als AG nur den ML zu bezahlen, wenn offenbar sein sollte, dass mehr geht. Die AG werden sich gegenseitig überbieten. Wie heute auch. Deswegen ist es wichtig, dass wir nach Umsatz entlohnen können. Wer fleißig ist, der kann sich einen Lohn oberhalb des ML verdienen. Das ist fair. Das Mindestlohngesetz schreibt zwar 8,50 € vor, sagt aber auch, dass die AN ihre Zeiten selber ausrechnen dürfen und das dem AG mitteilen können.

Damit bleibt dieses Gewerbe verschont von absurden Kontrollen der AN durch die AG. Das ist ein hohes Gut. Zumindest für mich.
Denn ich mag nicht meinen AN hinterher schnüffeln. Es sind erwachsene Leute.

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Re: Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung

Beitrag von am » 16.12.2014, 00:50

Das mit der Arbeistzeitdokumentation ist sicher noch nicht ausgefochten. Personenbeförderer sind keine Tranaportunternehmer, will ich dazu nur anmerken. Dazu aber ggf mehr im passenden Thread.
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Re: Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung

Beitrag von Poorboy » 16.12.2014, 03:23

Dass ein Verwaltungsjurist eine Gesetzeslage erläutert, die seine Behörde Jahrzehnte ignoriert hat, und dann räsoniert, was wohl passieren würde, wenn die Ämter plötzlich dieses Gesetz durchsetzen würden, ist wohl einmalig!

Fehlt noch ein Memo aus der Davidwache, dass Zwangsprostitution verboten ist, die Durchsetzung des Verbots aber Luden wirtschaftlich schädigen könnte :mrgreen: !

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Re: Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung

Beitrag von jr » 16.12.2014, 05:10

Dr. Glitza hat geschrieben:Allem Anschein nach sind solche Verträge in Hamburg die Regel, aber auch nur in Hamburg; andernorts ist die ausschließliche Entlohnung durch Umsatzbeteiligung offenbar nicht üblich.
Kann es sein, daß um Hamburg herum eine Mauer steht? Auch sonst ist vieles wackelig in den Aussagen. Ich hatte mehr erwartet.
Die umsatzabhängige Entlohnung verführt, vor allem in Zeiten guten Geschäftsgangs, dazu, Fahraufträge unter Mißachtung der Regeln über die Geschwindigkeit und die Befolgung der Zeichen von LZA möglichst schnell durchzuführen, um rasch für den nächsten Auftrag bereit zu sein.
Dr. Glitza wird sich wundern, wie groß der Druck erst bei einem Stundenlohn wird. Da gibts nämlich keine Möglichkeit mehr für den Fahrer, sich zurückzunehmen, wenn ihm mal nach Runterschalten ist. Um das zu erkennen, muß man freilich einen Blick auf umsatzstarke Firmen, insbesondere im Mietwagenbereich, werfen, wo umfangsreiche Weisungsbefugnis, Zeitlohn und Fahrdruck schon lange Hand in Hand gehen.

Der Vergleich ist kein Urteil. Aber es wird doch deutlich, daß die Auflagen, die behördlicherseits angedacht waren, nicht gezogen haben. Wäre es ihr um einen Basislohn als Rückfallebene gegangen, hätte die Behörde gleich auf ihn verweisen können. Hat sie aber nicht.

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Re: Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung

Beitrag von am » 16.12.2014, 08:52

FD hat geschrieben:
am hat geschrieben:Nein, IK, bin nicht sauer über den Ausgang
DAS glaub ich Dir nicht. Die Meisten hier gingen fest von einer Abweisung der Klage aus.

Für mich hat der Ausgang lediglich Vorteile. DEshalb muss ich es nicht für richtig halten. Ich bin aber nicht in dem Ausmaß davon betroffen, wie die meisten anderen. Das kannst Du nur nicht wissen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung

Beitrag von Donner und Blitz » 17.12.2014, 01:07

IK hat geschrieben:Diese Entwicklung sah ich schon 2/2012 kommen: (...) Ich werde mein Beruf wechseln und werde Wahrsager
Naja, dafür ist Deine Trefferquote wirklich nicht gut genug:
IK hat geschrieben:Was wird im Falle eines Mindestlohnes von sagen wir 7,50 € passieren? (...) Die ehrlichen Unternehmer werden ihre Taxen einstampfen müssen, weil ihnen die Kosten davon laufen.
(Quelle)

Daneben getippt auch hier:
IK hat geschrieben:Ich bin der Meinung, dass wegen des drohenden Zusammenbruchs der Bedienfähigkeit entweder gar kein oder kein nennenswerter Mindestlohn kommen wir.
(Quelle)

Und richtig falsch liegst du hier:
IK hat geschrieben:Auf die Spur brachte dich CG, welcher von der Behörde eingeweiht wurde. Ihm war offenbar das Thema zu heiss und er bediente sich.
(Quelle)

Weder war das Thema "zu heiss" noch wurde GK instrumentalisiert. Das ist eine reine Unterstellung ohne Beleg. Fakt ist: Ich hielt schlichtweg das Thema (umsatzabhängiger Lohn) für nicht zielführend und schlagkräftig genug. Stattdessen setzte ich, nachgewiesenermaßen seit Mai 2011, auf das "Arbeitszeitgesetz" - mit mittlerweile nachweisbarem Erfolg. GK schätzte die Relevanz des Fahrpersonalgesetz anders ein als ich und hat mit seinem Engagement zweifelsfrei einiges bewegt, das lässt sich doch nicht ernsthaft leugnen.


Gleichwohl schließe ich mich den versöhnlichen Worten von SSF an:
SindSieFrei? hat geschrieben:Aber IK, soviel Fairness muss sein: Deiner, manchmal verbissenen, aber letztendlich erfolgreichen Fleißarbeit zolle ich Respekt und Anerkennung! Hut ab auch dafür, das du das alleine OHNE Anwalt durchgezogen hast! Nicht jeder hätte hier diesen Mut! Thema durch, weiter mit anderem, ich bin da pragmatisch.
Dass wir HTVler gleichermaßen engagiert wie pragmatisch sind, konntest Du, IK, und alle anderen zu dem Thema schon vorher lesen, genauer: vor bald drei Jahren:
Anna Chronismus hat geschrieben:
Poorboy hat geschrieben:Lustig wird es, wenn der erste MWU zur Konzenverlängerung ansteht. Er muss seinen Betrieb sofort von illegal auf legal umstellen, wer seine Verlängerung gerade durch hat, kann noch ein paar Jahre weiter illegal wirtschaften, solange das Amt für Arbeitsschutz ihm nicht dazwischen fährt.
weshalb eine stichdatums-regelung fairer wäre - realistischerweise 1.9 oder 1.1 . ist zwar nicht reine lehre, aber gangbarer kompromiss. (..)
(Quelle)

Nun war die AfA pragmatisch, denn faktisch hat sich nach dem Beschluss für einen und der unmittelbar bevorstehenden Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes das Thema "rein umsatzabhängiger Lohn" erledigt. Den gezeigten behördlichen Pragmatismus finde ich jedenfalls anerkennenswert.

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Re: Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung

Beitrag von miamivice » 17.12.2014, 12:21

Ein indirektes Drohschreiben meines Chefs und Mehrwagenunternehmers in Form eines Rundschreibens an alle Fahrer ist mir zugegangen. Dort kündigt er Probleme an, wenn nicht mindestens ein Umsatz von 20 Euro erreicht wird und lobt, daß noch eine fahrerfreundliche Tariferhöhung von 15 % ins Haus steht. Als Fahrer empfinde ich das psychotisch und infam. So wie es aussieht gibt es nur noch den Weg in die Selbständigkeit um dementem Diktat zu entkommen.

Wichtig ist Arbeitsbeschaffung für Juristen, welche gegen entsprechende Bezahlung dauerklug sein dürfen. Angenommen das Fahrpersonalgesetz gelte, so müßte der Arbeitgeber ständig das Bruttogehalt anpassen um der Umsatzbeteiligung weiter Geltung zu verschaffen. Pausenzeiten werden entsprechend justiert um das Mindestlohndiktat zu korrigieren. Fahrer werden entlassen, die als zu unflexibel angesehen werden. Interessante Familienunternehmenskonstruktionen können für erforderliche Geldrückflüsse sorgen falls überhöhte Löhne zu bezahlen sind. Hier fällt viel Arbeit an für den Juristen, weil er im Zwangsumfeld noch viele kluge Regelungen zusammenfabrizieren darf. An der Schieflage des Taxigewerbes ändert sich freilich nichts, da Mindestlohn kein Ersatz für eine fein justierte Konzessionsschraube darstellen kann.

Als Fahrer bedankt man sich für den zusätzlichen Streß (Hatz nach mehr Umsatz, Zettelausfüllerei, Arbeitszeitdiktat durch Chef - der konforme Diplompsychologe nennt das Eustreß), das Verschrecken der Kunden durch inflationäre Tariferhöhungen und die Erhöhung der Wahrscheinlichkeit des Verlustes des Arbeitsplatzes.

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Re: Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung

Beitrag von IK » 17.12.2014, 14:58

@ Donner und Blitz

Am Anfang standen Ziele. Das Ziel der Taxibehörde und des AfA war, die Entlohnung nach dem erzielten Umsatz vollständig zu verbieten. Das zweite Ziel war, die Gültigkeit des Fahrpersonalgesetzes für das Taxigewerbe durchzusetzen. Ich verweise auf das Schreiben der Taxibehörde vom 29.06.2012. Da steht:
Sofern neben festen Entgelten umsatzabhängige Zuschläge gezahlt werden, gilt §3 Fahrpersonalgesetz nach dem Wortlaut uneingeschränkt. Auch diese umsatzabhängigen Zuschläge sind im Taxenverkehr nach bisheriger Betrachtungsweise
streckenabhängig. Geht man weiter davon aus, dass eine umsatz- und damit streckenabhängige Entlohnung im Taxenverkehr zumindest zu einer abstrakten Gefährdung der Verkehrssicherheit führen kann, gilt dies für eine umsatzabhängige Entlohnung in voller Hqhe wie für umsatzabhängige Zuschläge gleichermaßen. Dem Wortlaut von § 3 Fahrpersonalgesetz würden demnach nur solche Vereinbarungen über umsatzbezogene Zuschläge entsprechen, die auch eine deutliche Komponente zur Wahrung der Verkehrssicherheit enthalten, so dass § 3 Satz 2 Fahrpersonalgesetz im Ergebnis gewahrt ist.
Das dritte Ziel war sich einzelne Betriebe rauspicken und diese mit dem Verbot zu überziehen, mit dem Ziel das Verbot sofort umzusetzen. So war das bei mir und den anderen Klägern.

Diese drei Ziele hat die Taxibehörde gänzlich verfehlt.

Meine Ziele waren die Entlohnung nach dem erzielten Umsatz fortzusetzen und das Thema Fahrpersonalgesetz vom Taxigewerbe fern halten. Ich denke, ich habe meine Ziele vollumfänglich erreicht. Ich habe vor der Anordnung nach Umsatz entlohnt, während der Anordnung und ich werde auch in der Zukunft nach Umsatz entlohnen.
DuB hat geschrieben:Ich hielt schlichtweg das Thema (umsatzabhängiger Lohn) für nicht zielführend und schlagkräftig genug.
Ist ja klar.
Das was du im Mopo damals gesagt hast, hast auch nicht ernst gemeint.

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Re: Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung

Beitrag von miamivice » 17.12.2014, 18:30

Kopfgeburt Fahrpersonalgesetz im Zusammenhang mit dem Taxigewerbe hat ohnehin vor keinem Gericht Bestand, weil der Gleichheitsgrundsatz gilt. Wieso sollte einem alleinfahrenden Einwagenunternehmer eine höhere psychophysische Leistungsfunktion zugebilligt werden als einem angestellten Fahrer. Der angestellte Lohnfahrer hält sich genauso an die Straßenverkehrsordnung wie der alleinfahrende Einwagenunternehmer oder der Ausfahrer, der schnell in die Pause möchte. Zügigkeit wohnt dem Berufsfahrer inne sonst ist er kein Berufsfahrer. Zügigkeit läßt sich nicht durch irgendwelche Lohnpauschalisierungstricks ersticken.

Prinzipiell wären alleinfahrende Einwagenunternehmer aufgrund der Verantwortung (Wagen abbezahlen, Unternehmerrisiko) noch gefährdeter als angestellte Fahrer. Die Versuchung schnell zu fahren wäre noch größer. Zum Vollzug des Fahrpersonalgesetzes müßte man den alleinfahrenden Einwagenunternehmer enteignen und einem Mehrwagenunternehmer unterstellen.

Durch das Mindestlohndiktat ist tatsächlich eine Akkordsituation entstanden. Wer nicht ausreichende Umsätze hereinfährt damit der Arbeitgeber den Mindestlohn bezahlen kann, der fliegt. Hier ist die Versuchung eiskalten Raubbau zu betreiben besonders groß.

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Re: Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung

Beitrag von pauline » 17.12.2014, 19:13

Ein indirektes Drohschreiben meines Chefs und Mehrwagenunternehmers in Form eines Rundschreibens an alle Fahrer ist mir zugegangen. Dort kündigt er Probleme an, wenn nicht mindestens ein Umsatz von 20 Euro erreicht wird
Der Mann kann rechnen ! Aber was macht er, wenn alle seine Fahrer diese Latte reißen ?
Ich vermute mal : Weiter !
Pausenzeiten werden entsprechend justiert um das Mindestlohndiktat zu korrigieren. Fahrer werden entlassen, die als zu unflexibel angesehen werden. Interessante Familienunternehmenskonstruktionen können für erforderliche Geldrückflüsse sorgen falls überhöhte Löhne zu bezahlen sind
Es ist nicht erst seit heute von Vorteil Teil einer großen Familie zu sein. Da zeigt sich mal wieder die abendländische Einkind-Problematik.

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Re: Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung

Beitrag von gringo » 18.12.2014, 01:22

miamivice hat geschrieben:Ein indirektes Drohschreiben meines Chefs und Mehrwagenunternehmers in Form eines Rundschreibens an alle Fahrer ist mir zugegangen. Dort kündigt er Probleme an, wenn nicht mindestens ein Umsatz von 20 Euro erreicht wird
Wie krank ist das denn!
Dein Chef (MWU) und viele andere haben es immer noch nicht begriffen!
Er muss zukünftig einen erheblichen Teil selbst dazu beitragen dir (sich) Kunden zu liefern z.B. durch Werbung, oder ggf. durch die Zentrale und darf sich deshalb zukünftig nicht mehr nutzlos den A*** zu Hause breit sitzen.
Wenn er dies nicht leisten kann, muss er eben seinen Fuhrpark verkleinern, oder dichtmachen, wie jeder andere Unternehmer auch in so einer Situation.
Die Aufgabe des Chefs bleiben nicht mehr auf Geld einsammeln und gewinnbringende Tricksereien beschränkt.
Tricksereien sind Vergangenheit.
StGB §328 Abs 2.3 Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

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Re: Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung

Beitrag von alsterblick » 18.12.2014, 01:58

'Tricksereien ab 1.1. stehen Tür und Tor weit offen ...mehr denn je :idea:
Das bisherige findet sich dann in den TaxigeSchichtsbüchern unter Kuschelkurs. :|
MWU's finden sich demnächst alle auch im Syltclub wieder. :shock:
Zuletzt geändert von alsterblick am 18.12.2014, 02:04, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung

Beitrag von IK » 18.12.2014, 02:11

alsterblick hat geschrieben:'Tricksereien ab 1.1. stehen Tür und Tor weit offen ...mehr denn je :idea:
Das bisherige findet sich dann in den TaxigeSchichtsbüchern unter Kuschelkurs. :|
MWU's finden sich demnächst alle auch im Syltclub wieder. :shock:
Sehr sympathisch :mrgreen:
Gringo hat geschrieben:Wenn er dies nicht leisten kann, muss er eben seinen Fuhrpark verkleinern, oder dichtmachen, wie jeder andere Unternehmer auch in so einer Situation.
Dann hat aber miamivice keinen Job mehr!!!
Willst du das? Sieht jedenfalls danach aus.

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Re: Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung

Beitrag von Poorboy » 18.12.2014, 03:12

Klar, nur wegen der Arbeitsplätze werden die Gesetze gebrochen!
Wird Dir jeder Dealer bestätigen :mrgreen: !

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Re: Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung

Beitrag von Donner und Blitz » 18.12.2014, 07:44

IK hat geschrieben:Am Anfang standen Ziele. Das Ziel der Taxibehörde und des AfA war, die Entlohnung nach dem erzielten Umsatz vollständig zu verbieten. Das zweite Ziel war, die Gültigkeit des Fahrpersonalgesetzes für das Taxigewerbe durchzusetzen. (...) Das dritte Ziel war sich einzelne Betriebe rauspicken und diese mit dem Verbot zu überziehen, mit dem Ziel das Verbot sofort umzusetzen. So war das bei mir und den anderen Klägern.

Diese drei Ziele hat die Taxibehörde gänzlich verfehlt.

Meine Ziele waren die Entlohnung nach dem erzielten Umsatz fortzusetzen und das Thema Fahrpersonalgesetz vom Taxigewerbe fern halten. Ich denke, ich habe meine Ziele vollumfänglich erreicht. Ich habe vor der Anordnung nach Umsatz entlohnt, während der Anordnung und ich werde auch in der Zukunft nach Umsatz entlohnen.
Ergebnisse an vorher definierten Zielen zu messen ist ein vernünftiger Ansatz. Dann will ich mal:

Der HTV hat seit 2012 folgende Ziele:
- Beendigung der Verlagerung des unternehmerischen Risikos auf angestellte Taxifahrer durch rein umsatzabhängigen Lohn
- Damit einhergehend ein Abbau von Überkapazitäten
- Herstellung eines Mixes aus Festlohn und leistungsabhängigen Komponenten
- Einführung 'normaler' Arbeitsverhältnisse im (Hamburger) Taxigewerbe
- Wiederherstellung eines fairen Wettbewerb der meist größeren MWUs gegenüber selbstfahrenden Taxiunternehmern

Diesen Zielen sind wir, durch den von uns, auch medial, deutlichst unterstützten gesetzlichen Mindestlohn große Schritte näher gekommen. Dazu beigetragen hat auch der vom HTV initiierte und, auch medial, deutlichst unterstützte Kurs der BWVI, mittels starker Beachtung des Arbeitszeitgesetzes bei den Konzessions-Verfahren in Hamburg die ungesetzlich langen Arbeitszeiten zu beenden, die früher gang und gäbe waren.

Wer allerdings, wie IK, es als das "Normalste auf der Welt (empfindet), dass der ML umgangen wird" (Quelle), der sollte wissen: Andere empfinden es als das Normalste auf der Welt, Konkurrenten, die zu rechtswidrigen Mitteln beim Wettbewerb greifen, um sich dadurch ungerechte Vorteile zu verschaffen, diese mittels Anzeigen und Hinweisen zur Strecke zu bringen. Warum sollte man beim Thema "unfairer Wettbewerb" einen Unterschied machen zwischen Uber und solchen unfairen Konkurrenten mit Taxischild? Gar nicht einzusehen.

Mehr zum Thema "Unfairer Wettbewerb" in der kommenden SPIEGEL-Ausgabe - wegen der Weihnachtstage schon am kommenden Samstag am Kiosk.

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Re: Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung

Beitrag von gringo » 18.12.2014, 10:52

IK hat geschrieben:Dann hat aber miamivice keinen Job mehr!!!
Willst du das? Sieht jedenfalls danach aus.
Falsch!
Dann hat miamivice keinen Chef mehr, der ihn mit kriminellen Tricks ausbeutet.
Das will ich!
Alles weitere steht in der Antwort von Donner und Blitz.
StGB §328 Abs 2.3 Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

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Re: Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung

Beitrag von Pirat » 18.12.2014, 10:55

Falsche Bescheidenheit kann man D&B auf jeden Fall nicht vorwerfen.
Zuletzt geändert von Pirat am 18.12.2014, 10:56, insgesamt 1-mal geändert.
Nur die Weisesten und die Dümmsten können sich nicht ändern... Konfuzius.

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Re: Fahrpersonalgesetz - Die Entscheidung

Beitrag von Donner und Blitz » 18.12.2014, 13:23

Pirat hat geschrieben:Falsche Bescheidenheit kann man D&B auf jeden Fall nicht vorwerfen.
Falsche Ziele hoffentlich auch nicht.

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