Reise nach Jerusalem, Teil 2

Poorboy
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Reise nach Jerusalem, Teil 2

Beitrag von Poorboy » 14.11.2014, 13:16

Es geht weiter!!!

Nachdem die Hamburger Förderung von Fiskaltaxametern zum 30. November ausläuft, gibt es nun die Möglichkeit, völlig kostenfrei an diese Geräte zu kommen.
Lediglich der Einbau und die Sendeeinheit muss bezahlt werden!!

Ein echtes Schnäppchen also. Sollte man sich holen und dann in zwei Jahren einbauen lassen :mrgreen: . Obwohl, die Behörde weist darauf hin, dass noch gar nicht klar ist, ob diese Teile den gesetzlichen Anforderungen genügen. Logisch, ist ja keine Kasse, sondern nur ein Wegstreckenzähler. Hat der Fahrgast kein Geld (wie neulich mein besoffener Engländer, den ich am Flughafen der Polizei übergeben habe) hat es keinen Umsatz gegeben, den das Teil trotzdem aufzeichnet und sendet 8) .

Nun gut. Wo mögen die Geräte für lau also herkommen? Richtig, sie sind gebraucht!! Wer mag die gebraucht haben :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: ?

Richtig, Hamburger Unternehmer, die inzwischen "ausgeschieden" sind, wie die Behörde etwas nebulös verkündet :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: !

Müssen sich also kurz vor dem geplanten "Ausscheiden" das Gerät mit € 1500,- oder später mit € 1000,- haben fördern lassen, um dann beim geplanten "Ausscheiden" die Förderung zurückzuzahlen, den Ausbau der Geräte zu zahlen und das FT wieder abzugeben! Echt löblich :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: !

Ein Schelm...

Dass sich da Leute voller Gier Geräte haben zahlen lassen, um die Daten zu liefern, mit denen sie an die Wand genagelt werden konnten, halte ich für völlig ausgeschlossen :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: .

Ein Rätsel also!

Lest selber:

http://www.hamburg.de/taxi/3030326/taxa ... oerderung/

Poorboy

RaimundHH
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Re: Reise nach Jerusalem, Teil 2

Beitrag von RaimundHH » 14.11.2014, 14:38

MOin,

je näher der Stichtag für die neue Abgabenordnung kommt, um so mehr rudert die Taxibehörde
zurück. :wink:

Gibt es einen Zwang zu handeln?

Es gibt bis zum 31. Dezember 2016 keine neuen Verpflichtungen zum Einsatz einer bestimmten Technik für Taxameter oder zur Teilnahme an einem Verfahren zur Erfassung und Auswertung der Daten. Allerdings gibt es für Taxameter, die über eine Schnittstelle für ein Key-/ Auswertungssystem verfügen, die Verpflichtung, neben den bereits bekannten Schichtzetteln nunmehr auch die digitalen Einzelaufzeichnungen vorzulegen. Dies gilt auch für alleinfahrende Einwagenunternehmen.


könnte es sein, daß die herkömmlichen Key-Systeme doch die ab 2017 geltenden Abgabenordnung erfüllen?!

Warum lohnt es sich trotzdem, über neue Taxameter nachzudenken?

Sie werden von aufwändigen manuellen Aufzeichnungen entlastet. Zudem erhalten Sie vollumfängliche Daten zur eigenen Betriebssteuerung. In den steuerlichen Prüfverfahren und den Genehmigungsverfahren erleichtert der Einsatz der geeigneten technischen Infrastruktur die Führung der erforderlichen Nachweise, so dass der Aufwand für weitergehende betriebliche Prüfungen erheblich verringert wird.


ich soll mir also einen Fiskaltaxameter einbauen, um meine Buchhaltung zu vereinfachen, von "gesetzlichen Zwang"
plötzlich kein Wort mehr.

Wetten, daß bei E-Bay plötzlich die Preise fürTaxameter mit Key-System steigen. :D

Grüße

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Re: Reise nach Jerusalem, Teil 2

Beitrag von Donner und Blitz » 16.11.2014, 14:15

RaimundHH hat geschrieben:je näher der Stichtag für die neue Abgabenordnung kommt, um so mehr rudert die Taxibehörde zurück.

Gibt es einen Zwang zu handeln?

Es gibt bis zum 31. Dezember 2016 keine neuen Verpflichtungen zum Einsatz einer bestimmten Technik für Taxameter oder zur Teilnahme an einem Verfahren zur Erfassung und Auswertung der Daten. (...)
Ergänzende Info von der Taximesse 7./8. November 2014: In der Gastrede erläuterte der NRW-Verkehrsminister, dass die Länder-Verkehrsminister bei ihrem kürzlichen Konferieren u.a. den Bundesfinanzminister aufgefordert haben, die Einführung der Fiskaltaxamter per Verordnung zu regeln. Bisher gibt es einerseits ein Schreiben des Bundesfinanzministers und ein zweites, die untereinander nicht ganz deckungsgleich sein sollen und zumindest Interpretationsspielraum ließen*. Die Unklarheiten möchten die Länderverkehrsminister nun von Schäuble per Verordnung aus der Welt bekommen.


* hatte mir das leider nicht genauer notiert. Wer hier Fakten und Details ergänzen kann, möge das bitte tun.
Zuletzt geändert von Donner und Blitz am 17.11.2014, 15:44, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Reise nach Jerusalem, Teil 2

Beitrag von RaimundHH » 17.11.2014, 15:07

Moin,

@Donner und Blitz

was ja wohl im Umkehrschluß bedeutet, daß bis heute die Einführung des Fiskaltaxameters
nicht gesetzlich geregelt ist und nur die ab 2017 geltende Abgabenordnung zu beachten ist,
welche in ihrer Forumulierung wiederum sehr allgemein gehalten ist.
Denn "unveränderbar" ist nicht gleich fälschungssicher, bzw. digital signiert,
sonst müßte ich ja auch meine digital/elekronisch erstellte Buchhaltung
digital signieren, da ich diese laut Abgabenordnung unveränderbar und maschinell auslesbar
speichern muß. :wink:

Grüße

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Re: Reise nach Jerusalem, Teil 2

Beitrag von Donner und Blitz » 17.11.2014, 15:47

RaimundHH hat geschrieben:was ja wohl im Umkehrschluß bedeutet, daß bis heute die Einführung des Fiskaltaxameters nicht gesetzlich geregelt ist (...)
Richtig, nur auf dem Verordnungswege. Was wohl ausreichend wäre. Aber den Verkehrsministern schwant, dass es Interpretationsspielräume gibt, die erst zu lagen, klärenden Prozessen führen würden. Deshalb die Aufforderung der Länderverkehrsminister an Schäuble, die Einführung des Fiskaltaxameters per Gesetz niet- und nagelfest zu machen.

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Re: Reise nach Jerusalem, Teil 2

Beitrag von eichi » 17.11.2014, 16:31

könnte es sein, daß die herkömmlichen Key-Systeme doch die ab 2017 geltenden Abgabenordnung erfüllen?!
Kann nur verneint werden, da nach dem Einlesen der Ceys
mit dem herkömmlichen Taxameter die Datensätze eben nicht
unveränderbar sind. Erst durch die Signiereinheit kann mittels
Prüfsumme die Datenintegrität nachgewiesen werden. :!:
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: Reise nach Jerusalem, Teil 2

Beitrag von pauline » 17.11.2014, 16:53

Verdammt noch mal,
es muss doch einen Grund für die Ablehnung eines kostenlosen Fiskaltaxameters geben, den man Außenstehenden einigermaßen glaubwürdig erklären kann !
Die Begründung für den Einbau eines FT ist allgemein bekannt und ganz leicht und plausibel vorzutragen. Da muss man sich keine abenteuerlichen Geschichten einfallen lassen.
hmmmmm........
Zuletzt geändert von pauline am 17.11.2014, 16:58, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Reise nach Jerusalem, Teil 2

Beitrag von SindSieFrei? » 17.11.2014, 19:00

pauline hat geschrieben:Verdammt noch mal,
es muss doch einen Grund für die Ablehnung eines kostenlosen Fiskaltaxameters geben, den man Außenstehenden einigermaßen glaubwürdig erklären kann !
...
:mrgreen: Das fragen mich aufgeklärte Kunden auch öfter. Ich habe da eine "Modellantwort": "Wissen Sie, Sie müssen das so sehen wie bei einem Eisladen. Jahrzehntelang wurden die Einnahmen bei Betriebsprüfungen anhand der dokumentierten Rohstoffeinkäufe plausibilisiert. Die Betonung liegt auf "dokumentiert". Es gab jedoch immer die Möglichkeit, bei Lüdl oder Aldix Rohstoffe hinzuzukaufen. Oder haben Sie sich noch nie gefragt, warum zumeist Südländer im Sommer bei Sonderangeboten KEINE "haushaltsüblichen Mengen" fast sofort verderblicher Ware dort rausschleppen?"

Das Bild vor Augen...das kapiert jeder, weil es jeder kennt. Wer abstrahieren kann, bricht meist in Gelächter aus. :mrgreen: Weisste Bescheid? :wink:

LG
Dura lex, sed lex.

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Re: Reise nach Jerusalem, Teil 2

Beitrag von RaimundHH » 18.11.2014, 16:03

MOin,

@eichi
nochmal von mir als Unternehmer, der seit Jahren seine Buchhaltung und Steuer selbst macht.
Wieso muß ich dann meine elektronisch erstellte Buchhaltung, welche zur Gewinnermittlung/Steuerlast!!!!
dient nicht digital signieren, obwohl sie lt. Abgabenordnung unveränderbar gespeichert werden muß?
Wetten, wenn ich meine Einnahmen mittels Key und Kontrollausdruck auslese und speichere und
für die Buchhaltung/Gewinnermittlung zusätzlich einen Einnahme-/Buchungsbeleg manuell erstelle,
erfülle ich lt. Abgabenordnung die korrekte, weil nachprüfbare Gewinnermittlung.



@Pauline
ganz einfach, erstens ist der Einbau gar nicht so kostenlos (Einbaukosten, Signierkarte, monatliche Gebühren)
http://www.hamburg.de/contentblob/44002 ... r-2014.pdf
zweitens besteht überhaupt keine Notwendigkeit, daß meine Einnahmen kostenpflichtig
von einem externen Dienstleister ausgelesen werden. Hier wird auf Kosten der Taxiunternehmer ein
neues Geschäftsfeld kreiert.

Und an alle, die den "FT-Verweigeren" ständig Steuerbetrug unterstellen. Wenn man mit FT einfach bei jeder dritten
Tour "vergißt" den Taxameter einzuschalten, wer hat dann die Einnahmen "verändert" :?: :!:
Und wer will das dann kontrollieren, wo doch der FT ein Synonym für Steuerehrlichkeit sein soll und
lt. Hamburger Taxenberhörde nicht mehr der genaueren Prüfung bedarf.
Es ist doch eher so, daß diejenigen, die kein FT eingbaut haben genauer kontrolliert werden, als die mit
FT. Ich frag dann mal ganz ketzerisch, bei wem die Hemmschwelle zum Betrug geringer ist. :wink:

Grüße
Zuletzt geändert von RaimundHH am 18.11.2014, 16:08, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Reise nach Jerusalem, Teil 2

Beitrag von eichi » 18.11.2014, 17:02

Zitat RaimundHH:
wenn ich meine Einnahmen (*1) mittels Key und Kontrollausdruck auslese (*2) und speichere
Es geht nicht um deine Buchhaltung, sondern um die Registrierkasse
(auch die namens Taxameter). An dem Punkt (*2) sind Eingriffsmöglichkeiten,
die durch Hashsumme der Signierung verhindert werden. Außerdem ist der
Thermopapier-Streifen nur sehr begrenzt lagerfähig, die Anforderungen an
Dokumenten-Echtheit erfüllt er keineswegs, es wird immer empfohlen, eine Kopie,
die i.d.R. dokumentenecht ist, zu erstellen. Und da nicht für jede Tour, die
gefahren wird, Taxameterbenutzung zwingend ist (Ferntour, Kurier, Besorgungsfahrt...)
ist natürlich der erste Schritt (*1) auch "fehleranfällig". Deswegen ist in Italien auch
an Marktständen eine Registrierkasse mit Bondrucker obligatorisch, weil an der nächsten
Ecke die Guardia di Finanza den Bon kontrollieren darf und er deshalb auch nicht sofort
entsorgt werden darf.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: Reise nach Jerusalem, Teil 2

Beitrag von Poorboy » 18.11.2014, 17:07

Registrierkassen müssen nicht geeicht werden :mrgreen: !

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Re: Reise nach Jerusalem, Teil 2

Beitrag von RaimundHH » 18.11.2014, 19:15

MOIn,

@Eichi

dann mal wieder zurück aus Italien nach Deutschland,

das Taxameter ist natürlich keine Registrierkasse, sondern immer noch ein Fahrpreisanzeiger,
der in erster Linie dem Verbraucherschutz (Tarifpflicht!) dient und nebenbei einen Teil
der Einnahmen aufzeichnet, somit kann er nur bedingt, ob "fiskal" oder per Key als einziger
Einnahmensnachweis dienen, wie du ja schon in Punkt (*1) richtig erkannt hast.
Um auf dein Italienbeispiel zurückzukommen, das würde dann bedeuten, daß die Taxis
zusätzlich zum Taxameter noch mit einer Registrierkasse ausgestattet werden müßten, die
dann auch wieder von einem externen Dienstleister kostenpflichtig ausgelesen werden soll :?: :!:

Wer die "kriminelle Energie" aufbringt, die ausgelesenen Daten/Ausdrucke/Einnahmebelege
zu manipulieren, wie von Dir in Punkt(*2) erwähnt, wird wohl kaum mit dem FT
absolut steuerehrlich werden; jede dritte Tour..... :wink:

Wenn der Gesetzgebereine digitale Signatur will, dann soll er es auch genau so formulieren :!:

Grüße
Zuletzt geändert von RaimundHH am 18.11.2014, 19:16, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Reise nach Jerusalem, Teil 2

Beitrag von pauline » 18.11.2014, 20:30

das Taxameter ist natürlich keine Registrierkasse, sondern immer noch ein Fahrpreisanzeiger,der in erster Linie dem Verbraucherschutz (Tarifpflicht!) dient und nebenbei einen Teil
der Einnahmen aufzeichnet,
Das Taxameter ist sehr wohl eine Art Registrierkasse. Zumindest sieht das der Gesetzgeber so.
Wie ermittelst du denn den Preis für deine Dienstleistung sonst ? Die Fahrpreise sind beim Taxi (noch) nicht frei vereinbar, der angezeigte Fahrpreis ist für Kunde und Kutscher verbindlich.
"Einen Teil der Einnahmen" ? Was hast du denn noch für wesentliche Einnahmen neben denen aus Taxibetrieb ? Die Betonung liegt auf "wesentlich".

Dass es trotzdem noch Raum zum schummeln gibt, ist kein Argument. Das wirst du bei keiner Art von gewerblicher Betätigung mit hohem Bargeldanteil verhindern können. Aber immerhin die Gesamt-Dimension dieser "Verkürzungen".
Selbst wenn ich es drauf anlegen würde, jede dritte Tour am Taxameter vorbei zu fahren, würde mir das nicht annähernd gelingen. "Sieger" werden kaum noch angeboten. Und wenn, dann regelmäßig deutlich unter Tarif.

Ich bin sicherlich nicht die einzige, die einen Generalverdacht gegen FT-Verweigerer hege. Dafür bin ich schon zu lange dabei !

Und vor einigen Monaten waren auch die Einbaukosten des Gerätes im kostenlosen Paket enthalten. Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

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Re: Reise nach Jerusalem, Teil 2

Beitrag von Poorboy » 18.11.2014, 20:42

Ein Messgerät ist keine Kasse!

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Re: Reise nach Jerusalem, Teil 2

Beitrag von am » 18.11.2014, 22:27

Heutig Taxameter ließen sich ohne weiteres zur Dokumentation der Einsatzzeiten und zwar in allen Einzelheiten, gebrauchen. Alle hierfür relevanten Daten kann der Unternehmer per Schichtausdruck schon heute nachvollziehen. Es ließen sich so auch die gefahrenen Durchschnittsgeschwindigkeiten ermitteln.

Es ist dafür jedoch schlichtweg nicht vorgesehen.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Reise nach Jerusalem, Teil 2

Beitrag von RaimundHH » 19.11.2014, 14:48

MOin,

@Pauline

ich ermittle den Fahrpreis über den geeichten Fahrpreisanzeiger.
Wäre der Fahrpeisanzeiger auch eine Registrierkasse müßte der Fahrpreis mit Umsatzsteuersatz und Bezahlart
abgespeichert werden, er müßte auch die 19%-Botenfahrt ohne Uhr als Umsatz abspeichern,
er müßte auch den Kassenbestand/saldo abspeichern und noch viel viel mehr....
http://www.steuerberater-muenchen24.de/ ... rierkassen

das Taxameter ist keine Registrierkasse im steuerlichen Sinn, sondern ein Meßgerät, das einen
Teil der Einnahmen erfaßt, die "Registrierkasse" sind ganz analog das Taxiportemonnaie und
der manuell erstellte Einnahmenbeleg/Schichtzettel
für die die AO zur digitalen Erfaßung von Bargeschäften nicht gelten kann.

Was ist mit den Taxikollegen aus dem ländlichen Bereich, die einen Großteil ihrer Einnahmen
ohne Taxameter ermitteln? Arbeiten die auf einmal alle unplausibel, weil sie ihre Einnahmen
gar nicht "fiskaltaxameterisch" ermitteln und abspeichern (können)?

Und was ist mit geeichten Wegstreckenzähler in Mietwagen? Registrierkasse oder Meßgerät? :wink:

ich behaupte einfach mal, daß das Personenbeförderungsgewerbe bei der Gestaltung der AO
schlicht vergessen wurde, weil es wohl viel zu unbedeutend innerhalb der "Bargeldwirtschaft" ist
und das Taxameter ungeprüft und fehlerhaft nachträglich als "Registriermeßgerät/kasse" in die Verordnung eingefügt wurde.

Grüße
Zuletzt geändert von RaimundHH am 19.11.2014, 14:50, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Reise nach Jerusalem, Teil 2

Beitrag von eichi » 19.11.2014, 15:19

Und was ist mit geeichten Wegstreckenzähler in Mietwagen? Registrierkasse oder Meßgerät? :wink:
Ganz klar ein Messgerät!

Der Grund ist ganz einfach der fehlende zugrunde liegende verbindlich anzuwendende
Tarif, der Mietwagenunternehmer legt ja seine Preise selbst fest.
Aber die "Verkaufseinheit", die Entfernung, wird mit dem geeichten Gerät gem. MessEG
ermittelt. Das ist auch der Grund, warum Mietwagerunternehmer, die nur nach Zeit
vermieten, sich von der Einbaupflicht eines Wegstreckenzählers entbinden lassen können.

Die jetzige Bauart der Taxameter ist ja "nur" die Weiterentwicklung der alten mechanischen
Eieruhren. Wenn wir im Auto Platz für eine "richtige" Registrierkasse hätten, hätten wir sie.

Das Taxameter ist kompliziert genug!
Wenn schon einige "Kollegen" Probleme mit der Eingabe ins Navi haben, wie sollen die eine
Registrierkasse korrekt bedienen? Die Diskussion über die 7%-MwSt. beweist dies nachdrücklich.
Und nicht alle, die mit der Buchhaltung unserer Einnahmen beschäftigt sind, können eine saubere
Differenzierung zw. 7 od. 19 % bei einer 51 km langen Tour hinkriegen.
Zuletzt geändert von eichi am 19.11.2014, 15:32, insgesamt 1-mal geändert.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: Reise nach Jerusalem, Teil 2

Beitrag von Poorboy » 19.11.2014, 21:45

Das Taxameter misst Strecke! Es rechnet nach Tarif um in Geld, es registriert aber keine Einnahme :shock: !

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Re: Reise nach Jerusalem, Teil 2

Beitrag von alsterblick » 19.11.2014, 22:08

Taxameterkasse auch deshalb nicht, weil es mir zum Glück das Rückgeld ja nicht ausrechnet. :mrgreen:
Mit ner Kasse ließe sich doch gar nix mehr verdienen. Kasse ist niemand, sondern Kasse macht wer. 8)
„Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott. Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk. Dann gnade Euch Gott !“

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Re: Reise nach Jerusalem, Teil 2

Beitrag von Poorboy » 19.11.2014, 22:30

Wann Du welche Strecke mit Taxameter ausmessen möchtest, geht das Finanzamt einen feuchten Kehrricht an :mrgreen: !
Die haben sich alleine um die Einnahmen zu kümmern :mrgreen: :mrgreen: !

Wird bestimmt ab 1.Januar das Geschäftsmodell der ehemaligen Taximieter! Den ganzen Tag kreuz und quer durch die Stadt fahren und Strecken ausmessen :mrgreen: ! Die Einnahmen werden dem Halter nach Schichtende mit der leeren Geldbörse nachgewiesen und dann der Lohn entgegengenommen :mrgreen: !

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Zuletzt geändert von Poorboy am 19.11.2014, 22:44, insgesamt 1-mal geändert.

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