Reise nach Jerusalem, Teil 2

eichi
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Re: Reise nach Jerusalem, Teil 2

Beitrag von eichi » 20.11.2014, 03:23

Poorboy, ich helfe doch gerne!
Das Taxameter misst Strecke!
UND das Taxameter misst die Zeit* und berechnet
(wenn nicht die Karenzminute es verhindert) die
Umschaltgeschwindigkeit.
Es rechnet nach Tarif um in Geld, es registriert aber keine Einnahme
Das Geld musst du dir dann schon vom Fahrgast geben lassen!
Hat dir das keiner gesagt, Poorboy? :mrgreen:
Weil das Finanzamt von dir erwartet, sogar erwarten kann, dass
du das Geld (den Taxameterumsatz) als Einnahme hast oder die
"Nichteinnahme" als Fehltour erklärst.
Das Vorhandensein einer Kassenschublade ist nicht substantiell,
eine Hosentasche ginge zur Not auch.
Es soll doch der Umsatz registriert werden, du musst dafür sorgen,
dass du ihn auch einnimmst!
* Ergänzung/ Präzisierung:
Genauer gesagt setzt das Taxameter zu jedem "Geschäftsvorfall"
einen Zeitstempel. Die Präzision der der eingebauten Uhr ist definiert
in den Bauvorschriften für Taxameter.
Zuletzt geändert von eichi am 21.11.2014, 03:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Reise nach Jerusalem, Teil 2

Beitrag von Poorboy » 20.11.2014, 14:56

eichi hat geschrieben: Das Geld musst du dir dann schon vom Fahrgast geben lassen!
Hat dir das keiner gesagt, Poorboy? :mrgreen:
Ach so, darum heiße ich wohl auch Poorboy :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

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RaimundHH
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Re: Reise nach Jerusalem, Teil 2

Beitrag von RaimundHH » 20.11.2014, 14:58

MOin,

@eichi

und kann ich denn meine Fehltour als Storno in das Taxameter eingeben?!
Ich muß also meine digital erfaßten, evtl. digital signierten (von Eichi gefordert!) "Einnahmen"
nachträglich manuell verändern!

Kein Kassensaldo, kein Storno, keine Unterscheidung von UmsSt, Bezahlart (bar/unbar),
keine Erfaßung von nicht per Taxameter gemessenen Umsätze.
Fazit: keine Registrierkasse

Grüße
Zuletzt geändert von RaimundHH am 20.11.2014, 14:59, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Reise nach Jerusalem, Teil 2

Beitrag von Poorboy » 20.11.2014, 15:22

eichi hat geschrieben: Das Geld musst du dir dann schon vom Fahrgast geben lassen!
Außerdem wäre das unhöflich, wenn die Leute mir schon Gesellschaft leisten, während ich eifrig Strecken vermesse :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

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Re: Reise nach Jerusalem, Teil 2

Beitrag von eichi » 20.11.2014, 16:34

von RaimundHH
und kann ich denn meine Fehltour als Storno in das Taxameter eingeben?!
Ich muß also meine digital erfaßten, evtl. digital signierten (von Eichi gefordert!) "Einnahmen"
nachträglich manuell verändern!
Nein, du musst nur dem Finanzamt erklären, dass
der Betrag xy nicht "vereinnahmt" wurde. Wenn z.B.
eine Tour 10 Min. dauert, aber 0 km gefahren wurden,
ist das leicht ersichtlich. Wenn ein Fahrgast abgehauen
ist, gibt es wahrscheinlich ein Aktenzeichen der Pol.
Wenn eine Rechnung(stour) nicht bezahlt wird, wird es
auch hierzu Aufzeichnungen oder Mahnungen geben,
die die Differenz erklären.

Das ist plausibel. Wenn du aber Weltmeister in Fehltouren
bist, könnte man das auch in Frage stellen. Wenn das zu
einer Umsatzschätzung führt, kommt Freude auf, nur nicht
beim Geschätzten.

Und zu "von Eichi gefordert!": Verwechselst du mich evtl.
mit einem Ministerium? :lol:
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Re: Reise nach Jerusalem, Teil 2

Beitrag von alsterblick » 20.11.2014, 16:50

eichi hat geschrieben:Nein, du musst nur dem Finanzamt erklären, dass
der Betrag xy nicht "vereinnahmt" wurde.
eichi hat geschrieben: Wenn eine Rechnung(stour) nicht bezahlt wird, wird es
auch hierzu Aufzeichnungen oder Mahnungen geben, die die Differenz erklären.
Sach mal, jetzt soll das FA noch über Einzelbeträge stolpern ?
Denke, die hätten es lieber gern gleich mundgerecht. 8)
eichi hat geschrieben: Wenn ein Fahrgast abgehauen ist, gibt es wahrscheinlich ein Aktenzeichen der Pol.
Und wann fährst Du dann mal Deine nächste Tour, die Dein Chefe sicherlich interessanter finden würde, als Geschichten zu hören. :roll:
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Re: Reise nach Jerusalem, Teil 2

Beitrag von am » 20.11.2014, 17:14

Derartige Geschäftsvorfälle, die der Unternehmer beispielsweise im Insikacenter dokumentiert hat, sind nicht zu übersehen. Ich habe in Köln zwar nicht danach gefragt aber vermutlich lässt sich sogar nach doppelten Vorgängen, als solche werden Änderungen angelegt, suchen. Keine Chance.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Reise nach Jerusalem, Teil 2

Beitrag von scarda » 20.11.2014, 17:50

am hat geschrieben:Derartige Geschäftsvorfälle, die der Unternehmer beispielsweise im Insikacenter dokumentiert hat, sind nicht zu übersehen. Ich habe in Köln zwar nicht danach gefragt aber vermutlich lässt sich sogar nach doppelten Vorgängen, als solche werden Änderungen angelegt, suchen. Keine Chance.
Hach, waren das noch Zeiten, als der Lehrer eine Schablone aus Folie über den Ankreuztest legte ... Heute ist die Folie ein Tool, dass deine Insikadaten vorwärts und rückwärts und im Quadrat in Sekunden durchnudelt. Damit läßt sich auch in fünf Jahren noch sonst was anstellen ...
DEREGULIERUNG IST AUCH NUR REGULIERUNG. ZIELFÜHRENDE VORSCHLÄGE? NEIN? ACH SO!
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
http://www.yumpu.com/de/document/view/2 ... toi-studie#

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Re: Reise nach Jerusalem, Teil 2

Beitrag von RaimundHH » 21.11.2014, 14:51

MOIn,

ich hab ja mit den verschiedenen Taxametervarianten wenig Erfahrung, da ich seit 20 Jahren
nur mit einem Modell arbeite, deshalb meine Frage:

Gibt es einen Taxameter, der alle Geschäftsvorfälle im Taxi (z.B. Fehltour, Festpreis, Barzahlung, Kartenzahlung,
Verrechungsfahrt, etc) registriert und daraus die (Bar)Einnahmen/Kassensaldo ermittelt, wie vom
BMF beschrieben?

aus dem Schreiben des BMF:
...soweit mit Hilfe eines solchen Gerätes unbare Geschäftsvorfälle (z.B. EC-Cash,...)
erfaßt werden, muß aufgrund der erstellten Einzeldaten ein Abgleich der baren und unbaren
Zahlungsvorgänge und deren zutreffende Verbuchung im Buchführungs- bzw. Aufzeichungswerk
gewährleistet sein...


Oder ist es nicht eher so, daß auch mit den geförderten FT am Ende die (Bar)Einnahmen manuell ermittelt werden?

Greift dann überhaupt die AO zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften im
Taxengewerbe?

Grüße

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Re: Reise nach Jerusalem, Teil 2

Beitrag von am » 21.11.2014, 16:07

Es geht, wie ich hier lernen musste, ausschließlich um die im Taxameter aufgezeichneten Vorfälle. Nur diese werden übertragen. Dazu gehören aber auch solche Vorfälle, die nachträglich, z.B. im Insikacenter verändert werden. Dort wird von dem Vorgang ein Doppel mit den geänderten Daten angelegt. Alle Vorgänge, die für das FA bestimmt sind, kann der Unternehmer leicht erkennen. Laut Auskunft von Hale haben die Finanzbehörden eine ganz ähnlich Ansicht für die ihnen übermittelten Daten. Es geht also tatsächlich nur um die Umsätze. Somit ist das Schwert aus meiner Sicht nur nich halb so scharf.

Darüber hinaus kann er aber auch sämtliche durch das Taxameter ermittelte Daten erfassen und auswerten.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: Reise nach Jerusalem, Teil 2

Beitrag von roter stern » 21.11.2014, 16:14

von Raimund
Greift denn überhaupt die Abgabenordnung zur digitalen Erfassung der Buchhaltung bei Bargeschäften ?
Wunderbare Frage von Dir,
Demnächst kommt dann die Order des Bundesministeriums der Finanzen
dass Bargeschäfte
mittels der mundgeblasenen und Signierten
elektonic Firmen eigenen Cash Karte
selbstätig der Fahrpreis am Terminal nachzuerfassen sind.
Die Killed fride Chicken und TTIP Liga kann es kaum erwarten

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Re: Reise nach Jerusalem, Teil 2

Beitrag von Donner und Blitz » 25.11.2014, 10:30

RaimundHH hat geschrieben:Was ist mit den Taxikollegen aus dem ländlichen Bereich, die einen Großteil ihrer Einnahmen ohne Taxameter ermitteln? Arbeiten die auf einmal alle unplausibel, weil sie ihre Einnahmen gar nicht "fiskaltaxameterisch" ermitteln und abspeichern (können)?
Die Umsätze der "Taxikollegen aus dem ländlichen Bereich" sind zu einem erklecklichen Teil bargeldlos (Krankenkassenfahrten usw.) und also durch Rechnungsstellung und Überweisung nachvollziehbar. Plausibilität entsteht nicht durch das Taxameter, sondern durch Nachvollziehbarkeit mittels Dokumentation. Das (Fiskal-) Taxameter dokumentiert lediglich einen Teil der Umsätze.

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