BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

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BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von IK » 17.10.2014, 21:30

Wenn es nach der Taxibehörde in Hamburg gehen soll, ist ein Unternehmer unzuverlässig, wenn er vor jedem Fahrteintritt die Fahrtauglichkeit seiner Fahrer nicht prüft. Hat der Fahrer irgendwelche Drogen an den Vortagen zu sich genommen, muss der Unternehmer dieses erkennen und die Fahrt verbieten.

Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens
Urteil zum Canabiskonsum des Fahrers

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von ilkoep » 18.10.2014, 01:00

Der entscheidende und massgebliche Passus ist: "obwohl Ihnen bekannt sein musste". Der gemeine Unternehmer sieht seinen Kutscher max. alle zwei Wochen bei der Abrechnung, und da dieser volljährig ist gibt es auch keinen Grund an der Verantwortlichkeit seines eigenen Handels zu zweifeln. Die zuständige Behörde hat ihm mit Ausstellung des FzF die persönliche Zuverlässigkeit selbst attestiert.

Lay back :D

Sollte was nachkommen = Widerspruch.
Zuletzt geändert von ilkoep am 18.10.2014, 01:03, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von IK » 18.10.2014, 08:43

@ Ilkoep

Nach der Aufffassung von Herr Glitza (Ordnungswidrigkeitenbereich der Verkehrsgewerbeaufsicht in HH) muss sich ein Unternehmer oder eine von ihm beauftragte Person bei jedem Fahrer täglich vergewissern, dass dieser fahrtauglich ist. Im Klartext bedeutet das, dass der Fahrer vor jedem Fahrantritt vorsprechen muss. Da dieses im realen Leben nicht so möglich ist, ist ein Unternehmer jederzeit auf der Abschussliste der Behörde.

Dass in diesem Kontext gleich von fehlender Zuverlässigkeit des Unternehmers gesprochen wird, ist klar, dass die Behörde, nachdem sie zuerst hohe Bußgelder erfolgreich verhängt (750 € in einem mir bekannten Fall) im Wiederholungsfall an die Genehmigung ran geht.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von eichi » 18.10.2014, 11:07

Da stelle ich mir einen MWU vor, der zwei-mal täglich
alle Ablöseorte, also jeweils Tag- und Nachtschicht, zur
jeweils passenden Zeit (Schichtzeit vs. Arbeitszeit),
abklappern muss, um dieser "Auflage" zu genügen.
Praktisch nicht möglich.

Alternativ wäre ein "Betriebshof" denkbar, auf dem alle Fahrzeuge
stehen und alle Fahrer hier ihr Fahrzeug zur Schicht abholen.
Allein die (zusätzlichen) Kosten dieser Flächen verhindern dies.
Und die Fahrer wären auch angepixxt: vom zusätzlichen
Zeitaufwand, Privatwagen muss parken, ÖPNV fährt noch nicht/
nicht mehr...

Also, Theorie trifft Wirklichkeit, jedenfalls aus Metropolensicht.
Es ist so bequem, unmündig zu sein. (Immanuel Kant)

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von ilkoep » 18.10.2014, 11:58

@IK

Beim Glitza hast Du den Dr. vergessen, vielleicht ist er deshalb so böse auf Dich :mrgreen: .

Aber mal im Ernst, was der erwartet ist zum Glück nicht massgeblich. Wie ich dass hier aus dem fernen Berlin so mitbekommen habe ist der wohl schon des öfteren mit seinen kruden Auslegungen vor Gericht mächtig auf die Schnauze gefallen. Es soll ja Typen geben die auf blutige Nasen stehen. Soll er sich die Nächste holen.

Auch wenn der Unternehmer vor Fahrtantritt kontrolliert, heisst das noch lange nicht dass der Fahrer eine Stunde später immer noch clean ist. Dazu müsste er mitfahren. Absolut weltfremd und hat vor keinem Gericht Bestand.

Ausnahme wäre der MWU hat Kenntnis vom Drogenkonsum des Fahrers, aber auch dass hätte der Oberfuzzi nachzuweisen.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von mario » 18.10.2014, 12:10

.... .eigentlich müsste man dann vor jedem Arbeitsbeginn Blut + Urin abnehmen + die Ergebnisse abwarten um 100% sicher sein zu können??? Am bestens noch 2 Labors beauftragen, weil eine könnte auch danneben liegen ??? Nonsens !!!

@ ikoep
mit den Dr.-Titels ist das ja in der Vergangenheit öfter sehr daneben gelaufen :shock:
Zuletzt geändert von mario am 18.10.2014, 12:12, insgesamt 1-mal geändert.
Für meine Grammatik und Interpunktionsfehler übernehme ich keine Haftung

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von Poorboy » 18.10.2014, 13:21

Der Vorwurf ist doch, dass der Wagenhalter nach Behördenerkenntnis gewusst haben soll, dass sich ein Kiffer ans Steuer setzt.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von IK » 18.10.2014, 13:55

Poorboy hat geschrieben:Der Vorwurf ist doch, dass der Wagenhalter nach Behördenerkenntnis gewusst haben soll, dass sich ein Kiffer ans Steuer setzt.

Poorboy
Genau so ist es aber nicht. Man muß keine Kenntnisse darüber haben, dass der Fahrer ein Kiffer ist. Es reicht schon die simple Tatsache, dass man keine Kontrolle von Fahrtbeginn vorgenommen hat. Im ersten Posting habe ich ein Urteil hinzugefüg, wo die Behörde vorn Gericht Recht bekommen hat. Es gibt andere Urteile, wo die Behörde verloren haben soll.

Jedenfalls ist so, dass hier absichtlich die Beziehung der Unternehmer und der Behörde vergifftet wird. Ein solches absurdes Vorgehen gegen die Unternehmer wird nicht ohne Folgen haben. Dadurch dass auch die Unschuldigen Opfer der Polizeikontrollen werden können, ist man als Taxifahrer in Zukunft gut beraten einen Polizisten als potentiellen Feind anzusehen, der ihm schaden möchte. Mit einem Feind sollte man nicht viel reden und man muss alles verweigern, was nach einem normalen Umgang aussieht. Es ist immer zu befürchten, dass der Polizist böse Absicht hat, wenn er einen Taxifahrer vor sich hat und das Gesagte zu seinem Ungunsten auslegt.

Es muss noch ergänzt werden, dass das Hetzen (ich meine Schulen) der Polizei gegen die Taxifahrer systematisch durch OWI-Abteilung schon längere Zeit läuft. Früher hatten Taxifahrer gute Beziehung zu der Polizei. Heute ist leider ein Polizist für einen Taxifahrer potentielle Gefahr, egal ob schuldig oder unschuldig. Dr Glitza mit seiner Abteilung bläst auf Angriff. Das sinnlose Wettrüsten der Betriebe gegen die Polizei und die Behörde ist eine traurige Folge, welche nicht lange auf sich warten lassen wird.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von ilkoep » 18.10.2014, 14:21

IK hat geschrieben: Im ersten Posting habe ich ein Urteil hinzugefüg, wo die Behörde vorn Gericht Recht bekommen hat. Es gibt andere Urteile, wo die Behörde verloren haben soll.
Das Urteil ist vom Amtsgericht, also knapp über dem Dorfschulzen angesiedelt. Und was die Fa. BlauWeiss angeht: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Letzendlich sind die auch nur Erfüllungsgehilfen. Entschieden wird woanders (sag ich jetzt mal aus eigener Erfahrung).

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von Poorboy » 18.10.2014, 14:30

IK, dieses Schreiben ist brandgefährlich, da helfen keine absurden Verschwörungstheorien!

Du sollst nach Behördenmeinung gewusst haben, nicht dass der Fahrer sich gelegentlich einen Joint dreht, sondern dass er konkret an diesem Tag "zugedröhnt" war!! Das ist eine andere Nummer!!

So eine Behauptung stellen die in der Regel nicht ohne guten Beleg auf!

Sie dürften die Aussage Deines Fahrers bei der Polizei kennen, Du aber nicht!

Wenn Du mit Deinen irren Verschwörungstheorien antwortest, bist Du schneller Geschichte als Du glaubst!


Also Fristverlängerung beantragen und Anwalt einschalten, der bekommt Akteneinsicht, Du nicht!!!!
Keine Einlassung bevor Du die Einlassung Deines Fahrers bei der Polizei kennst!

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Zuletzt geändert von Poorboy am 18.10.2014, 21:04, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von eichi » 18.10.2014, 14:31

Ohauerha,
da könnte ich mich ja, wenn mich mal wieder
eine Konjunktivitis plagt, direkt krank schreiben
lassen, wenn dann der kontrollierende Udl die
Pupillenreaktion auch noch falsch einschätzt, bin
ich dann ja fällig! :shock:
Und mein Boss hatte mich nicht kontrolliert...
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von IK » 18.10.2014, 17:50

Du sollst nach Behördenmeinung gewusst haben, nicht dass der Fahrer sich gelegentlich einen Joint dreht, sondern dass er konkret an diesem Tag "zugedröhnt" war!! Das ist eine andere Nummer!!
Genau dasselbe habe ich zuerst gedacht, dass man mir vorwirft. Aber Pustekuchen. Dr Glitza nach einem heftigen Streit klärte mich auf, dass mir genau das nicht vorgevorfen wird. Nach seiner Meinung ist nicht wichtig, ob ich es wusste sondern es ist wichtig, dass ich als Unternehmer es wissen muss, weil ich vor jeder Abfahrt meine Fahrer kontrolieren muss.

Da staunte ich nicht schlecht. Auf meine Nachfrage, wie ich das zu verstehen habe, wurde ausdrücklich betont, dass vor jeder Abfahrt die Fahrer durch mich oder durch einen Bevollmächtigten zu kontrollieren sind. Und wenn ich das so nicht mache, dann bin ich nicht zuverlässig.

Den Polizeibericht durfte ich mir auch ansehen. Da stand, dass Fahrer irgendwie auffällig war. Keine Fahreraussage und keine Beschreibung, wie auffällig er war, war dabei. In der Tat war das eine Kontrolle, wo alle Autos kontroliert wurde. Nach Auskunft meines Fahrers wurden sie fast alle aufgefordert Urin abzugeben, sodas vor der Toilette regelrechte Warteschlange war. Davor mussten alle oder fast alle auf einem Strich laufen, sich an der Nase fassen und balancieren. Als ich den Fahrer eine Stunde später abgeholt habe, wirkte dieser völlig normal. Von bekifft, zugedrönt oder sonstwas konnte keine Rede sein. Hätte ich ihn in der Schicht gesehen, hätte ich sowieso nichts merken können.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von ilkoep » 18.10.2014, 18:44

IK hat geschrieben:
Nach seiner Meinung ist nicht wichtig, ob ich es wusste sondern es ist wichtig, dass ich als Unternehmer es wissen muss, weil ich vor jeder Abfahrt meine Fahrer kontrolieren muss.
Die Meinung von Glitza interessiert keine Sau. Nimm Dir ´nen Anwalt, aber nicht den der deine Nachbarin bei der letzen Scheidung vertreten hat.

Was deine Fahrer betrifft: die sollten sich mal über ihre Grundrechte informieren. Ohne erkennbaren Grund Urin abgeben, auf´m Strich laufen und an die Nase fassen :shock: . Ich glaub es hackt.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von Jim Bo » 18.10.2014, 19:00

ilkoep hat geschrieben:Der entscheidende und massgebliche Passus ist: "obwohl Ihnen bekannt sein musste". Der gemeine Unternehmer sieht seinen Kutscher max. alle zwei Wochen bei der Abrechnung, und da dieser volljährig ist gibt es auch keinen Grund an der Verantwortlichkeit seines eigenen Handels zu zweifeln. Die zuständige Behörde hat ihm mit Ausstellung des FzF die persönliche Zuverlässigkeit selbst attestiert.

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Sollte was nachkommen = Widerspruch.
Der "allgemeine" Taxifahrer wird keine Drogen nehmen.
Bei euch klingt das ja schon so, als würden Taxifahrer Stammkunden sein.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von SindSieFrei? » 18.10.2014, 19:11

IK hat geschrieben:...Nach seiner Meinung ist nicht wichtig, ob ich es wusste sondern es ist wichtig, dass ich als Unternehmer es wissen muss, weil ich vor jeder Abfahrt meine Fahrer kontrolieren muss....
IK, beauftrage einen ANWALT, ich kann dir auch nur diesen gut gemeinten Rat geben! Das von dir gepostete Schreiben bezieht sich klar auf eine Rechtsgrundlage (so hinrissig sie in der Praxis eines MWU auch erscheinen mag!, weil faktisch vollkommen unpraktikabel) DAS interessiert aber "keine Sau", wenn es um eine rechtliche/gerichtliche Beurteilung geht, um bei den Worten zu bleiben!!! DU kannst in Schwierigkeiten kommen, wenn du das "privat" durchziehst.

Ich stelle mir gerade vor, wie mein Unternehmer mit seinen Autos jeden Morgen und Abend bei +- 3 Stunden-Schichtbeginn-Zeitversatz durch ganz HH kurvt und jeden Fahrer testet. :mrgreen: Das wäre ein Fulltime-Job. ABER: Unsere "gesetzesauslegenden" Auffassungen sind nicht die eines Juristen, darum Vollprofi!

LG
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von scarda » 18.10.2014, 19:23

Schichtwechsel um 6h und 18h auf dem Firmenhof. Kasse und Schlüssel im Büro abzugeben/-holen. Fahrdienstleiter kontrolliert Urin, Blut ... :mrgreen:
Ich glaub, es hackt! Da wird nen Schuldiger gesucht. Ab zum RA.
DEREGULIERUNG IST AUCH NUR REGULIERUNG. ZIELFÜHRENDE VORSCHLÄGE? NEIN? ACH SO!
Taxi_2017 ist gut, innovativ, technisch top, hat beste Fahrzeuge zu vernünftigen, regulierten Preisen
http://www.yumpu.com/de/document/view/2 ... toi-studie#

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von IK » 18.10.2014, 19:36

@ SSF

Ich werde die Sache sicherlich nicht dem Zufall überlassen. Egal wie diese Nummer ausgeht, werde ich meine Fahrer was den Umgang mit der Polizei angeht, gründlich schulen. Wie es aussieht, droht einem Fahrer und seinem Unternehmer zumindest vorläufig viel Ärger, wenn er auf den falschen Beamten trifft. Weil sich das niemand leisten kann, muss man in der Zukunft Fahrer schulen, wie mit dieser Gefahrenquelle umzugehen ist. Ich möchte nicht falsch verstanden werden: Ich möchte keinen Rechtsverstoß rechtfertigen, aber ich möchte auch nicht, dass das Vertrauen in die Polizei und den Rechtstaat einem zum Verhängniss wird.

Die Liste dessen, was die Polizei bei einer allgemeinen Kontrolle tun darf, ist sehr kurz. Die Liste, was die Polizei nicht darf, dagegen sehr lang. Heute weiß ich, dass vieles, was mir bei den Kontrollen zugestossen ist, hätte gar nicht sein dürfen. Im guten Glauben darauf, dass sich die Polizei an das Gesetz hält, musste ich die eine oder andere Schikane aushalten, obwohl es keinen Anlass dafür in meinem Verhalten gab.

Man lernt nie aus.
Ich bin jedenfalls mächtig sauer und könnte richtig abkotzen

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von SindSieFrei? » 18.10.2014, 20:18

Mehr als verständlich IK. Das ginge mir genauso. Es wäre hilfreich für alle Kollegen so eine Zusammenstellung auch hier darzustellen. Ich z.B. wüsste auch nicht, was ist erlaubt oder wo der zuständige Polizist seine Grenze überschritten hat. Sowas wurde bisher in keiner Schulung vermittelt.
GLG.
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von am » 18.10.2014, 20:45

Sie dürfen beispielsweise keine Uber Fahrten provozieren und selbst durchführen, um den Fahrer damit eines Rechtsvertoßes zu überführen. Unter anderem.

Sie müssen Dich auf jeden Fall auch belehren, dass Du Dich zum Sachverhalt nicht zu äussern brauchst. Das "vergessen" ganz viele.
Es gibt kein gefährliches Halbwissen, aber zu viele schlechte Informationen.

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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit

Beitrag von Poorboy » 18.10.2014, 21:13


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