BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
Noch einen Detail muss ich erwähnen. Ich habe bei der Behörde die Akten eingefordert und bekam eine Kopie. Dafür musste ich 12€ zahlen. Mit Erstaunen stellte ich fest, dass ich aber nur einen Teil der Akte bekommen habe. Ich habe das dem Richter gesagt, als ich das festgestellt habe. Dieser aber erklärte sich dafür als nicht zuständig. Ich weiß nicht, was ich davon halten soll.
Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
glückwunsch.
2:0,
auch wenn der/die "sieg/e" teuer erkauft werden musste/n,
auf der beliebtheitsskala bist du jetzt bei -100.
hoffentlich verzichtet die behörde auf satz 3.
wahrscheinlich wird jetzt eine streife deine fahrer regelmässig kontrollieren.
2:0,
auch wenn der/die "sieg/e" teuer erkauft werden musste/n,
auf der beliebtheitsskala bist du jetzt bei -100.
hoffentlich verzichtet die behörde auf satz 3.
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Zuletzt geändert von taxipost am 14.06.2016, 07:14, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
Unter Umständen kann es vorkommen, dass die Bußgeldstelle nur die Bußgeldakte hat, die Ermittlungsakte aber bei der Polizei liegt. Das hängt von der Struktur der jeweiligen Bußgeldstelle ab. In der Regel werden laut § 107, Abs. 5 OWiG 12 Euro für die Akteneinsicht an Kosten berechnet.IK hat geschrieben:Noch einen Detail muss ich erwähnen. Ich habe bei der Behörde die Akten eingefordert und bekam eine Kopie. Dafür musste ich 12€ zahlen. Mit Erstaunen stellte ich fest, dass ich aber nur einen Teil der Akte bekommen habe. Ich habe das dem Richter gesagt, als ich das festgestellt habe. Dieser aber erklärte sich dafür als nicht zuständig. Ich weiß nicht, was ich davon halten soll.
LG
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
...
Wie gesagt:
Solch ein Verfahren ohne eigenen Anwalt durchzuziehen war Gröbst fahrlässig...
Wie gesagt:
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Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken, zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
@ sascha
Wenn ich einen Anwalt gehabt hätte, müsste ich jetzt mindestens 800 € zahlen. Sehr gute Anwälte würden für diese Nummer mindestens 3.000 € verlangen. Ich betreibe zwei Taxen und nicht zwei Goldesel. Die Kosten muss ich schon im Auge haben.
Wenn ich einen Anwalt gehabt hätte, müsste ich jetzt mindestens 800 € zahlen. Sehr gute Anwälte würden für diese Nummer mindestens 3.000 € verlangen. Ich betreibe zwei Taxen und nicht zwei Goldesel. Die Kosten muss ich schon im Auge haben.
Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
Auf diese Siege hätte ich gerne verzichtet. Ich habe nachdem die Sache gegen mich ausgelegt wurde sofort mit der Behörde Gespräch gesucht und wurde wie ein Eindringling behandelt. Und als Herr G. mir ins Gesicht sagte, dass ich mit der Führung meines Betriebes offenbar überfordert bin und er mir Einstellung eines Betriebsleiters verordnen müsste, habe ich verstanden, dass es sehr ernst ist.taxipost hat geschrieben:glückwunsch.
2:0,
auch wenn der/die "sieg/e" teuer erkauft werden musste/n,
.
Hätte das Gericht gegen mich geurteilt, wäre ich durch die Instanzen gegangen, weil ich der Auffassung bin, dass die gesetzliche Norm durch die Behörde zu streng ausgelegt wird. Aber ich bin froh, dass es dazu nicht kommen wird, es sei denn, Herr G. Ist mit der Einstellung des Verfahrens unzufrieden.
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
Na ja.IK hat geschrieben:@ sascha
Wenn ich einen Anwalt gehabt hätte, müsste ich jetzt mindestens 800 € zahlen. Sehr gute Anwälte würden für diese Nummer mindestens 3.000 € verlangen. Ich betreibe zwei Taxen und nicht zwei Goldesel. Die Kosten muss ich schon im Auge haben.
Vielleicht hättest du dann auxch gar nix bezahlt, weil du haushoch gewonnen hättest.
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
Ich habe nichts bezahlt, außer 12€ für die Akteneinsicht.
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
Daran ist überhaupt nichts klug, sondern es ist lediglich eine naheliegende Erkenntnis,eichi hat geschrieben:Der kluge Einwand von IK, mit der Untersagung
des Schichtantritts bei „unsicheren Anzeichen“ würden auch arbeitsrechtliche
Aspekte berührt, haben hierzu sicherlich beigetragen.
dass - wer sich bekifft, besoffen oder sonst wie unter Drogen - ans Steuer begibt, mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen muss.
Erst recht in einem Verkehrsbetrieb.
In normalen Führerscheinfragen wird auf arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Gericht höchstens mal in der Form darauf Rücksicht genommen,
dass dann ein Fahrverbot mit höherer Geldbuße ersetzt wird. Hier ging es darum aber nicht, Deswegen war das für den Richter mit Sicherheit
NICHT relevant.
Natürlich wird es nicht. Und die ganze Eindeutigkeit des PBefG muss hier auch gar nicht zum Tragen kommen.Ob in allen Verkehrsbetrieben eine ähnliche Kontrolle wie von Dr. Glitza und BO Kraft gewünscht tatsächlich durchgeführt wird, kann nach meinen Erfahrungen und Einschätzung getrost bezweifelt werden.
Ob großen Verkehrsbetrieb oder kleiner Betrieb, macht schon einen Unterschied, meine ich
Ich glaube aber auch nicht, dass Herr Dr. Glitza jetzt tief betrübt ist, denn Eines hat er mit Sicherheit erreicht;
Zu zeigen, dass die Verkehrsaufsichtsbehörde ein wachsames Auge aufs Hamburger Taxigewerbe hat. Und ein gewisser Kontrolldruck vorhanden ist.
Die Entscheidung bei Gericht ist mit Sicherheit kein Freibrief für Taxi-Unternehmer sich jetzt bzgl. der Fahrtüchtigkeit ihrer Angestellten entspannt zurückzulehnen.
Darum auch der Hinweis des Richters, dass es kein "Freispruch" ist.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 16.06.2016, 12:26, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
Die ständige Wiederholung Deiner Desinformation, macht die Verdrehung der Tatsachen auch nicht wahrer.IK hat geschrieben:Ich schließe daraus, dass Herr G. wohl wissend, dass ich in der FahrPG Angelegenheit gegen keinen Gesetz verstoßen habe, ...
Hast Du ja nicht mal einen einzigen Beleg für Deine Behauptung, dass in Sachen FPerG und Verstoß oder nicht dagegen, überhaupt irgendetwas
bei Gericht entschieden wurde. Da kannst Du noch so sehr mit Deinem abstrusen - damals geführten, peinlichen Vortrag - auftrumpfen.
Entscheidend ist, das Du damals wie heute glaubhaft machen konntest, dass Du im Großen und Ganzen Deinen Betrieb anscheinend ordentlich führst.
Weder hast Du damals wie heute irgendwas 'grundsätzlich' über den Sinn und die Rechtmäßigkeit irgendwelcher Paragraphen klären lassen.
Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
@ Guter Kollege
Ich sehe die Sache pragmatisch. Das Erreichte stellt mich äußerst zufrieden. Ein KO Sieg wäre mir lieber, aber ich kann mit einem Punktsieg perfekt leben. Außerdem war ich in beiden Verfahren bereit durch die Instanzen zu gehen. Wenn die anderen das nicht wollen, kann mir das nur recht sein. Damit spare ich Zeit, Energie und Geld. Von mir aus kann Herr G. diese Sache als eigenen Sieg umdeuten. Das geht mir am A. vorbei.
Entscheiden für mich ist folgendes:
Ich sehe die Sache pragmatisch. Das Erreichte stellt mich äußerst zufrieden. Ein KO Sieg wäre mir lieber, aber ich kann mit einem Punktsieg perfekt leben. Außerdem war ich in beiden Verfahren bereit durch die Instanzen zu gehen. Wenn die anderen das nicht wollen, kann mir das nur recht sein. Damit spare ich Zeit, Energie und Geld. Von mir aus kann Herr G. diese Sache als eigenen Sieg umdeuten. Das geht mir am A. vorbei.
Entscheiden für mich ist folgendes:
- Er kann sich nicht hinstellen und verlangen, dass ich vor jeder Schicht jeden Fahrer überprüfe
- Er kann ein Taxibetrieb nicht mit HVV gleichstellen
Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
@ Guter Kollege
Wenn ich einem Fahrer wegen des Verdachtes, er hätte Canabis geraucht, die Fahrt untersage, dann muss ich ihm die LFZ leisten, es sei denn, ich habe einen Beweis. Wo soll der Beweis herkommen? Und wie lange dauert das Beweisen? Und was wenn ich falsch liege?
Wenn ich einem Fahrer wegen des Verdachtes, er hätte Canabis geraucht, die Fahrt untersage, dann muss ich ihm die LFZ leisten, es sei denn, ich habe einen Beweis. Wo soll der Beweis herkommen? Und wie lange dauert das Beweisen? Und was wenn ich falsch liege?
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
Du könntest ihm ja auch die Ausfallzeit in Rechnung stellen.
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
Im Extrem gesehen, sicher nicht, da bin ich ganz Deiner Meinung.IK hat geschrieben:@ Guter KollegeEntscheiden für mich ist folgendes:
- Er kann sich nicht hinstellen und verlangen, dass ich vor jeder Schicht jeden Fahrer überprüfe
- Er kann ein Taxibetrieb nicht mit HVV gleichstellen
I.K., nun bleib mal bitte realistisch und pragmatisch:IK hat geschrieben:Wenn ich einem Fahrer wegen des Verdachtes, er hätte Canabis geraucht, die Fahrt untersage, dann muss ich ihm die LFZ leisten, es sei denn, ich habe einen Beweis. Wo soll der Beweis herkommen? Und wie lange dauert das Beweisen? Und was wenn ich falsch liege?
Hättest Du in logischer Konsequenz dieser Fragen dem Richter geantwortet, dass Du überhaupt nicht kontrollierst, weil Du es eh nicht beurteilen kannst; Du wärest mit Deiner Angelegenheit mit Sicherheit baden gegangen.
Das ist Dir doch wohl hoffentlich klar. Du hast wohl wissend nicht so geantwortet.
Die unternehmerische Sorgfaltsvorschrift und Verantwortlichkeit verlangt mit Sicherheit nicht weniger, als dass Du im Rahmen DEINER Möglichkeiten
das Mindeste an Kontrollpflicht erfüllst.
Und nicht dass Du gar nichts tust ,weil Du es eh nicht kannst. Davon steht im entsprechenden Paragraphen nämlich auch nichts.
Darum sage ich auch (und hatte es bereits in etwa geschrieben), dass es besser ist, wenn aufgrund der Vorschrift mal ein Unternehmer zu hart angegangen wird,
als umgekehrt. Denn wehren kann er sich immer noch (auch wenn es nervig ist) - wie Du in Deinem Fall bewiesen hast.
Der Mensch aber, der im Verkehr möglicherweise wegen eines besoffenen Fahrers umgekommen ist, kann es nicht mehr.
Ich finde, die ganze Sache ist rundum mit ordentlichem Ergebnis ausgegangen: Alle können zufrieden sein.
Zuletzt geändert von Guter_Kollege am 16.06.2016, 23:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
Wenn Du mit Recht und Fug die Fahrt untersagst, ganz sicher nicht. Beziehungsweise kann ein Fahrer einen Tag lang durchaus mal mit anderen Aufgaben beschäftigt werden.IK hat geschrieben:Wenn ich einem Fahrer ................ die Fahrt untersage, dann muss ich ihm die LFZ leisten, .....
Im Übrigen ist diese Aussage, ausgerechnet von DIR, schon etwas aberwitzig, denn rechne mir doch mal vor wie Du LFZ zahlst, wenn Du
nach eigener Aussage doch Deine Fahrer rein nach Umsatzergebnis entlohnst. Rechnest Du dann einen durchschnittlichen Tagesumsatz obenauf
und nimmst das Ganze mal 38 % oder was Du grade zahlst?
Sorry, aber ist doch voll panne was Du da vorbringst.
Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
Mit einem Tag kommst du nicht sehr weit. Wenn ich den Verdacht hätte, der Fahrer Hätte Canabis konsumiert, dann müssste ich ihn mindestens solange sperren, bis dieser Konsum mit den Test nachweisbar wäre. Das kann unter Umständen 4-6 Wochen dauern. Da ein Profi 0 Nanogramm im Blut haben darf, ist diese Zeitspanne realistisch.Wenn Du mit Recht und Fug die Fahrt untersagst, ganz sicher nicht. Beziehungsweise kann ein Fahrer einen Tag lang durchaus mal mit anderen Aufgaben beschäftigt werden.
Da ich aner den Konsum nicht nachweisen kann, laufe ich auf offenes Messer. Der Fahrer kann einfach behaupten, dass er nichts konsumiert hat. Dagegen bin ich dann machtlos. Oder meist du, ich kann den zu einem Bluttest zwingen? Mal angenommen, dem wäre so. Ich zwinge ihn dazu und das Ergebnis ist negativ, aber erst nach 4 Wochen. Da ich ihm die Fahrt untersagt habe, muss ich den Lohn fortzahlen.
Die LFZ muss ich hier nicht erklären. Du müsstest wissen, wie diese geht. Und wenn nicht, dann möchte ich nicht belehren.Im Übrigen ist diese Aussage, ausgerechnet von DIR, schon etwas aberwitzig, denn rechne mir doch mal vor wie Du LFZ zahlst, wenn Du
nach eigener Aussage doch Deine Fahrer rein nach Umsatzergebnis entlohnst. Rechnest Du dann einen durchschnittlichen Tagesumsatz obenauf
und nimmst das Ganze mal 38 % oder was Du grade zahlst?
Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
und das ist der entscheidene punkt.IK hat geschrieben:...
Da ich aner den Konsum nicht nachweisen kann, laufe ich auf offenes Messer. Der Fahrer kann einfach behaupten, dass er nichts konsumiert hat. Dagegen bin ich dann machtlos. ...
nichts desto trotz schreibt die vorschrift eine kontrolle vor.
ganz ohne geht also nicht.
du hast eine "erdischen" richter gehabt,
der scheinbar erkannt hat,
dass die hamburger behörde manchmal losgelöst von gut und böse handelt.
was nicht richtig ist !!!
ich denke, das war der grund,
warum er sich auf deine seite gestellt hat.
allerdings hat du viel glück gehabt,
denn er fand deine ***-lösung "grenzwertig".
sollte aber einer deiner fahrer nochmal erwisch werden,
denn könnte es schwer werden.
Zuletzt geändert von taxipost am 17.06.2016, 07:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
Dazu möchte ich was anmerken. Das Problem beim Gericht war, dass ich nicht sagen konnte, wann ich den Fahrer davor das letzte Mal gesehen habe. Der Vorfall ereignete sich am Dienstag den 07.10.2014. Ich habe den Fahrer aber davor am Freitag bei der Abrechnung zwischen seinen zwei Schichten gesehen. Leider in dem Moment hatte ich eine Art black out gehabt. Ich habe dem Richter gesagt, dass ich den Fahrer schon gesehen habe, aber ich in dem Moment nicht sagen kann, wann das war. Ich sagte ich möchte nichts Falsches sagen. Leider musste ich meinen iPad am Eingang abgeben. Ich habe dem Polizisten gesagt, dass ich es brauche, aber er sagte, dass das nicht geht. Ich zeichne die Betriebsvorfälle elektronisch auf. Hätte ich den iPad bei mir gehabt, hätte ich das dem Richter sagen können. Die Tatsache, dass ich nicht sagen konnte, wann ich den Fahrer das letzte Mal gesehen habe, hat dem Richter nicht gefallen.taxipost hat geschrieben:denn er fand deine ***-lösung "grenzwertig".
Ich habe daraus was gelernt.
Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
Wichtiges vorher auszudrucken
Re: BWVI, Canabis und die Unternehmerzuverlässigkeit
Das würde jedem Richter seltsam vorkommen, aber Erinnerungsslücken sind menschlich, selbst ehemalige deutsche Bundeskanzler waren davon betroffen.
Der Hinweis mit dem "vorher ausdrucken" ist richtig, aber hinterher sind wir alle schlauer.
Der Hinweis mit dem "vorher ausdrucken" ist richtig, aber hinterher sind wir alle schlauer.
Zuletzt geändert von TaxiBabsi am 17.06.2016, 12:56, insgesamt 1-mal geändert.